Minijobber oder selbständige Tagesmutter: Das muss bei der Wahl der Kinderbetreuung beachtet werden
Kinderbetreuung bei einer Tagesmutter oder im eigenen Zuhause – die Wahl der richtigen Betreuung ist insbesondere für berufstätige Eltern eine Herausforderung. Ist das Kind noch zu klein für einen Kindergarten oder reichen die Betreuungszeiten in Kindergarten und Schule nicht aus, kann eine Tagesmutter oder ein Minijobber helfen. In unserem Beitrag erklären wir, wie sich ein Minijob in der Kinderbetreuung von einer selbständigen Tätigkeit als Tagesmutter unterscheidet und worauf geachtet werden muss.
zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024
Selbständige Tagesmütter
Tagesmütter und selbstverständlich auch Tagesväter zählen zu den sogenannten Tagespflegepersonen. Die Kinderbetreuung wird von diesen Personen als selbständige Tätigkeit ausgeübt. Als selbständig gelten diese Tätigkeiten, weil die Tagesmütter
- die Kinder eigenverantwortlich meist in ihrem Haushalt oder in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten betreuen,
- Art und Umfang der Betreuung selbst bestimmen, dazu gehört die konkrete Planung des Tagesablaufs (z. B. Ausflüge, Spiele oder Ruhezeiten) und
- mit mehreren Eltern Betreuungsverträge schließen (üblicherweise dürfen sie bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen).
Da Tagesmütter die Betreuung der Kinder im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausüben, sind sie nicht bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Das gilt selbst dann, wenn der Verdienst nicht mehr als 538 Euro monatlich beträgt.
Häufig vermitteln örtliche Jugendämter Kinder an Tagesmütter. Dort gibt es weitere Informationen zu dieser Betreuungsmöglichkeit.
Kinderbetreuung als Minijob
Als Minijob kann die Betreuung nur dann ausgeübt werden, wenn eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Eine abhängige Beschäftigung unterscheidet sich von einer selbständigen Tätigkeit unter anderem durch die folgenden Merkmale:
- die Eltern legen den Betreuungsort, die Arbeitszeiten und die Tagesgestaltung fest,
- die Betreuungsperson ist in den Familienalltag integriert und
- unterliegt einem umfassenden Weisungsrecht.
Wenn der monatliche Verdienst 538 Euro nicht überschreitet, liegt ein Minijob im Privathaushalt vor. Die Eltern als Arbeitgeber müssen die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmelden und profitieren damit von zahlreichen Vorteilen wie zum Beispiel der Unfallversicherung. Ganz einfach geht das mit der Online-Anmeldung.
Gut zu wissen:
Die Eltern zahlen Abgaben in Höhe von maximal 14,94 % des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Zugleich können sie diese Aufwendungen in Höhe von zwei Dritteln der gesamten Betreuungskosten – höchstens jedoch 4.000 Euro je Kind unter 14 Jahren – von dem zu versteuernden Einkommen absetzen.
Minijob oder Versicherungspflicht?
Wenn der monatliche Verdienst regelmäßig 538 Euro überschreitet, spricht man von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese muss bei der Krankenkasse des Beschäftigten angemeldet werden – nicht bei der Minijob-Zentrale.
Gut zu wissen:
Bei der Suche nach einer passenden Kinderbetreuung, lohnt sich ein Blick auf die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale. Hier können sowohl Minijobs als auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt gesucht oder selbst angeboten werden.
Noch mehr zum Thema Kinderbetreuung gibt’s auf unserer Internetseite unter: Tagesmütter und Kinderbetreuer als Minijobber oder in der Broschüre Kindertagespflege: Eine familiennahe Alternative vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
10 Kommentare
Hallo,
Ist die Tätigkeit als Taagesmutter an 2 Tagen in der Woche, 3/4 Stunden täglich in der eigenen Wohnung anmeldepflichtig für den Minijob?
Danke für die Antwort
Freundliche Grüße
Anna
Der Großvater (Rentner) unserer Kinder betreut diese (aktuell 2,5 Jahre und 6,5 Jahre) bereits seit Anfang diesen Jahres und erhält dafür die Tankkosten erstattet (also eine Art Gehalt). Müssen wir ihn als Minijobber anmelden und geht das jetzt noch rückwirkend für das laufende Jahr 2022?
Vielen Dank und Grüße
Familie Schmidt.
Hallo,
Liebe Grüße
Jennifer Otto
Kann man die Kosten für eine Kinderbetreuung absetzen? Wir sind beide berufstätig