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Mit einem Minijob mehr als 520 Euro verdienen – Wie geht das?

Dass man in einem Minijob mit Verdienstgrenze monatlich bis zu 520 Euro verdienen kann, ist klar. Aber geht auch mehr? Was passiert beispielsweise, wenn neben dem Monatsverdienst auch Weihnachtsgeld gezahlt wird? Welche Einnahmen zählen nicht zum Verdienst und was ist zu beachten, wenn mehrere Beschäftigungen gleichzeitig ausgeübt werden – Antworten auf diese Fragen gibt es hier:

Wann liegt ein Minijob mit Verdienstgrenze vor?

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze kann ein Minijobber durchschnittlich im Monat bis zu 520 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, darf er also 6.240 Euro verdienen (12 Monate x 520 Euro = 6.240 Euro). Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt kein Minijob mit Verdienstgrenze mehr vor.

Wie sind Sonderzahlungen zu berücksichtigen?

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Minijobbern Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Einmalige Zahlungen dieser Art müssen zum Verdienst des Minijobbers hinzugerechnet werden. Ergibt sich unter Berücksichtigung aller laufenden und einmaligen Zahlungen an den Arbeitnehmer ein Gesamtverdienst von mehr als 6.240 Euro für 12 Monate, ist die Beschäftigung von Anfang an kein Minijob mit Verdienstgrenze.

Damit Arbeitgeber sicher sein können, dass tatsächlich ein Minijob mit Verdienstgrenze vorliegt, ist der voraussichtliche Jahresverdienst des Minijobbers somit bereits zu Beginn der Beschäftigung zu berechnen.

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin verdient 500 Euro im Monat und erhält jedes Jahr im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld in Höhe von 300 Euro. Sie erzielt somit im Jahr 6.000 Euro plus 300 Euro Weihnachtsgeld. Zusammen sind das 6.300 Euro im Jahr. Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst beträgt somit 525 Euro (6.300 Euro : 12 Monate). Sie liegt mit ihrem Verdienst über der 520-Euro-Grenze und ist keine Minijobberin mit Verdienstgrenze.
Bei einem Weihnachtsgeld in Höhe von lediglich 240 Euro würde die 520-Euro-Grenze (12 x 500 Euro = 6.000 Euro + 240 Euro = 6.240 Euro : 12 = 520 Euro) nicht überschritten und die Arbeitnehmerin wäre eine Minijobberin mit Verdienstgrenze.

Welche Einnahmen gehören nicht zum Verdienst?

Erhalten Minijobber zusätzlich zum Verdienst steuerfreie Einnahmen, bleiben diese in der Sozialversicherung unberücksichtigt. Das Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung orientiert sich in der Regel am Steuerrecht. Dies bedeutet, dass steuerfreie Bezüge grundsätzlich auch sozialversicherungsfrei sind. Dazu gehören beispielsweise Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.

Auch können Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, beispielsweise als Übungsleiter in Sportvereinen oder als Ausbilder, Erzieher und Betreuer, bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei sein. Gleiches gilt auch für die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Hier spricht man von der sogenannten Übungsleiterpauschale.

Ebenfalls steuerfrei sind nebenberufliche Einnahmen bis zu 840 Euro im Kalenderjahr, die im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke erzielt werden. Diese Aufwandsentschädigung wird auch Ehrenamtspauschale genannt.

Sowohl der Übungsleiterfreibetrag als auch die Ehrenamtspauschale zählen somit ebenfalls nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.

Beispiel:

Eine Hausfrau übt im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit im Sportverein aus. Zusätzlich ist sie dort noch als Kassiererin tätig. Sie verdient monatlich 550 Euro als Übungsleiterin und der Aufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit wird mit 80 Euro entschädigt. Von ihrem monatlichen Gesamtverdienst werden als Aufwandsentschädigung die Übungsleiterpauschale von monatlich 250 Euro und die Ehrenamtspauschale von monatlich 70 Euro abgezogen. Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt beträgt somit 310 Euro (630 Euro – 320 Euro).

Es handelt sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze, weil ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Sinne der Sozialversicherung 520 Euro nicht übersteigt.

Wie ist der Verdienst aus mehreren Beschäftigungen zu berücksichtigen?

Arbeitnehmer können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Allerdings dürfen sie insgesamt aus diesen Beschäftigungen nicht mehr als durchschnittlich 520 Euro im Monat verdienen. Verdienen sie mehr, sind sie in allen Beschäftigungen kein Minijobber.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer arbeitet seit dem 1. Januar beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 300 Euro. Einen Monat später, am 1. Februar, nimmt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob auf und erhält dort monatlich 250 Euro. Im Januar liegt noch ein Minijob vor, weil der Monatsverdienst nicht über 520 Euro liegt. Mit dem zweiten Minijob übersteigt der Verdienst jedoch die 520-Euro-Grenze, so dass ab Februar in beiden Beschäftigungen keine Minijob vorliegt. Mit einem Verdienst von max. 220 Euro beim Arbeitgeber B wären beide Beschäftigungen Minijobs.

Es ist zusätzlich darauf zu achten, dass neben einer Hauptbeschäftigung lediglich eine einzige Beschäftigung als Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden darf. Jede weitere Beschäftigung ist unabhängig vom Verdienst kein Minijob mit Verdienstgrenze und bei der Krankenkasse zu melden.

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Lisa
LI
Lisa

Was ist wenn man Privat versichert ist (Familie)?

Theid
TH
Theid

Wie wird eine Urlaubsbeihilfe behandelt?

Sergej
SE
Sergej

Der Beitrag beantwortet Ihre Frage:
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Minijobbern Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Einmalige Zahlungen dieser Art müssen zum Verdienst des Minijobbers hinzugerechnet werden. Ergibt sich unter Berücksichtigung aller laufenden und einmaligen Zahlungen an den Arbeitnehmer ein Gesamtverdienst von mehr als 5.400 Euro für 12 Monate, ist die Beschäftigung von Anfang an kein 450-Euro-Minijob.
Damit Arbeitgeber sicher sein können, dass tatsächlich ein 450-Euro-Minijob vorliegt, ist der voraussichtliche Jahresverdienst des Minijobbers somit bereits zu Beginn der Beschäftigung zu berechnen.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin verdient 430 Euro im Monat und erhält jedes Jahr im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld in Höhe von 300 Euro. Sie erzielt somit im Jahr 5.160 Euro plus 300 Euro Weihnachtsgeld. Zusammen sind das 5.460 Euro im Jahr. Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst beträgt somit 455 Euro (5.460 Euro : 12 Monate). Sie liegt mit ihrem Verdienst über der 450-Euro-Grenze und ist keine 450-Euro-Minijobberin.
Bei einem Weihnachtsgeld in Höhe von lediglich 240 Euro würde die 450-Euro-Grenze (12 x 430 Euro = 5.160 Euro + 240 Euro = 5.400 Euro : 12 = 450 Euro) nicht überschritten und die Arbeitnehmerin wäre eine 450-Euro-Minijobberin.

Andreas Kissling
AK
Andreas Kissling

Kann man einen Hauptberuf , einen Minijob und zusätzlich noch einen im Jahr zeitlich begrenzten Minijob (70 Tage Regelung ) ausüben, ohne das dieser sozialversicherungs- und steuerpflichtig wird?

Theid
TH
Theid

Wozu zählt eine Erholungsbeihilfe? Dies ist kein Urlaubsgeld.
In welcher Höhe darf sie für das gesamte Jahr gezahlt werden?
Arbeitnehmer, Ehefrau/mann und Kinder.
Was ist zu beachten?

Andrea Degenhardt
AD
Andrea Degenhardt

Was ist mit Sachbezügen wie Tankgutschein usw.?

Saskia Sparing
SS
Saskia Sparing

Guten Tag,
dürfen die 5.400 € egal wie in einem Jahr nicht überschritten werden?
Es ist doch möglich, dass man wegen unvorhergesehener Umstände bis zu drei mal im Jahr über 450 € verdienen kann. Darf es dann aber insgesamt nicht mehr sein?
Oder können das in diesem Fall dann auch mal 6.000 € sein?
Vielen Dank für die Antwort.

Gerhard Janson
GJ
Gerhard Janson

Wie ist folgendes Beispiel zu bewerten:
Monat Jan 430€
Monat Februar 420€
Monat März 460€ …
Gesamtjahressumme kleiner 5400€, aber eben mehrere Monats über 450€
Wäre ein solches Szenario

M.Klausing
MK
M.Klausing

Hallo,
m.E. wäre es auch möglich, im Rahmen einer Umwandlung eines Teils des Gehaltes, z.B. in eine Direktversicherung auch „mehr“ als mtl. durchschnittlich €450,00 zu verdienen. Z.B. Direktversicherung mtl. € 150,00 + Gehalt € 450,00 sind zwar rechnerisch mtl. € 600,00. Aber bei einer Umwandlung eines Teils des Gehaltes von z.B. € 150,00 in eine Direktversicherung dürfte noch eine Minijob vorliegen.
Viele Grüße
Morle Klausing

J. Harry Daehnert
JD
J. Harry Daehnert

Eine Person – Hausfrau bzw. Hausmann – ist hat eine gewerbliche Tätigkeit im Nebenerwerb angezeigt, hat keinen Haupterwerb und verdient mit der gewerblichen Tätigkeit durchschnittlich 400 EUR im Monat. Familienversichert ist die Person bei ihrer Ehegattin/ihrem Ehegatten.
Jetzt will die Person sich in einer anderen als der gewerblichen Tätigkeit im Rahmen der 450-EUR-Grenze als geringfügig Beschäftigte(r) anstellen lassen, ohne die gewerbliche Tätigkeit im Nebenerwerb ruhen zu lassen.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Geht das rechtlich?
2. Wenn nein, welche rechtlichen Regelungen würden dabei verletzt?

Arne Jacobsen
AJ
Arne Jacobsen

Wie sind Fahrtkostenerstattungen zu bewerten wenn der Minijobber bereits mtl. 450,00€ verdient.?

Fiedler, Reinhold ...
FR
Fiedler, Reinhold ...

Die „gute“ Mini-Job-Zentrale verschweigt hier auch ganz klar, dass eine Aufstockung der 450,- EUR durch Beiträge in die (gesetzliche) betriebliche Altersvorsorge (b.A.V.) erfolgen kann.
Nur eben dabei nicht mit direkter Auszahlung.

Thomas
TH
Thomas

Hallo,
ich übe meinen Minijob teilweise am Sonntag aus, bekomme dann Sonntagszuschlag. Wird dieser Zuschlag mit einberechnet bei der Verdienstgrenze von 450 €

Viktoria
VI
Viktoria

Ich bin eine 450,-€ Joblerin( regelmäßig) , bekomme vom Arbeitgeber für bestandene 2 Zertifikate ( Silber-50 € und Gold -150 € ) steuerfrei aufs Konto ausgezahlt. Zählt es auch zu diesen 5400 ,- € Jahressumme dazu?

Stanislav
ST
Stanislav

Hallo,
ich habe eine Vollstelle und nebenbei seit dem 15.03.2017 einen Minijob. Im März habe ich ca. 300€ dazu verdient. Kann ich bis Ende des Jahres mehr als 450 EUR monatlich verdienen (max 5400 EUR)? Wenn ja, wie wird das versteuert und bis wie viel EUR monatlich darf ich verdienen?
Vielen Dank und viele Grüße
Stanislav

david
DA
david

hallo,
ich möchte 5 monate zum studium überbrücken ohne arbeitslosengeld zu beantragen.
d.h. ich bezahle selbst die krankenversicherung.
1. wenn ich nur 5 monate als minijobber arbeite, darf ich dann mehr als 450€ monatlich verdienen?
2. wenn ich in diesem szenario 450€ monatlich verdiene, wieviel darf ich zusätzlichh monatlicbsteuerfrei als kleinunternehmer verdienen?
vielen dank!

Barbara Patzwahl
BP
Barbara Patzwahl

kann ich bei zwei Arbeitgebern einen Minijob ausüben? Zum Beispiel 450 Euro und 300 Euro? Also 750 Euro im Monat! Bin ich dann gesetzlich KV? und in welcher Höhe fallt die KV an? Werden die Arbeitgeber darüber unterrichtet, welche Abgaben für sie zu leisten sind? Muss ich dann Lohnsteuer bezahlen?

Mary
MA
Mary

Müssen wir als 2. Arbeitgeber einer Minijobberin, den mtl. Verdienst dem 1. Arbeitgeber mitteilen?

Tobias Maaß
TM
Tobias Maaß

Wie ist der Fall andersrum:
Ein SV-Pflichtiger (Gleitzone, Arbeit auf Abruf) rutscht 2-3 mal im Jahr unter die 450-Grenze. Muss in den betreffenden Monate ein Minijob abgerechnet werden?

Heidi L.
HL
Heidi L.

Mein Arbeitgeber möchte mir (auch den Kolleginnen) bei der Überschreitung der 450,00 € einen entsprechenden Tankgutschein geben. Der soll ja bis 44,00 € steuerfrei sein. Dies würde bei Krankheits- und Urlaubsvertretung mehrmals im Jahr greifen.
Wie funktioniert das in der Praxis?

Konzack, Hartmut
KH
Konzack, Hartmut

Hallo!
Seit 2/2017 habe ich einen Minijob angenommen. Wie es fast überall heutzutage ist, haben sich Überstunden angesammelt, die auf ein AZK (Arbeitszeitkonto) deponiert werden. Die Firma weigert sich von dem AZK Auszahlungen vorzunehmen. Welche Möglichkeiten gibt es Sonderzahlungen aus diesem AZK vorzunehmen.
Ich habe gehört, dass es eine Regelung gibt 2 mal im Jahr eine höhere Summe ausbezahlt zu bekommen?
Was ist an dieser Regelung dran und wo kann ich darüber nachlesen?
MfG!

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
Ich arbeite auf 450,- Basis, habe ich monatlich einen Anspruch auf einen Tankgutschein im Wert von 40€?
Danke,
Anna

Stephanie
ST
Stephanie

Kann ich die Verdienstgrenze von 5400 Euro/Jahr auch so sehen, dass ein Minijobber z.B. Januar bis August monatlich 450 Euro verdient hat, im September 500 Euro und im Oktober 400, November und Dezember wieder 450 – so dass es sich schlussendlich in der Jahressumme auf nicht mehr also 5400 beläuft?
Sprich, es kann unterschiedlich verdient werden, aber in der Summe muss es am Jahresende mit 5400 oder weniger passen

Anna
AN
Anna

Guten Tag,
Ich möchte gerne eine Haushaltshilfe als Minijob-Basis einstellen, die von mir 400€ im Monat bekommen würde. Sie hat mir aber mitgeteilt, dass sie schon einen anderen Minijob hat, mit dem sie weitere 400€ verdient. Was bedeutet das also für mich als Arbeitgeber? Wo und wie müsste ich sie anmelden? Welche Abgaben würden dann auf mich zukommen? Und wie wäre es, wenn sie auch noch weitere Beschäftigungen annehmen würde und sie über die Gleitzone kommt?
Vielen Dank schon mal im Voraus.

Valeria
VA
Valeria

Hallo,
so wie es bei mir aussieht, werde ich mit Oktober Abrechnung an die Grenze 5400€ kommen. Wäre es möglich für den Rest des Jahres ein unbezahltes Urlaub zu nehmen und somit unter 5400€ zu bleiben. Arbeitgeber ist damit einverstanden.
MfG Valeria

AUWEIA
AU
AUWEIA

Ich habe bei meinem Arbeitgeber, als Reinigungskraft, 3 kleine Objekte zu betreuen, als sogenannte Schlüsselstellen. Als ich bei ihm anfingt, hatte ich nur eine, mit eingetragenen Wochen-und Stundenzahl,Mi und Sa. Die zwei übrigen wurden nicht mehr nachgetragen, auch auf Nachfrage nicht. So arbeite ich jetzt 5 Tage, allerdings Mo-Do und Sa. Bei der Fortzahlung von Kranken- und Urlaubsgeld gibt es keine Probleme, allerdings ärgert es mich jedesmal, das er nicht alle Feiertage bezahlt, nur Mi und Sa und da sind meistens keine, weil er immer behauptet, da haben Sie ja nicht gearbeitet. Rechnet mein Arbeitgeber diese als Überstunden ab, oder hat es etwas damit zu tun, weil es Schlüsselstellen sind und er behauptet, sie können ja an einem anderen Tag dort arbeiten? Dies ist allerdings nicht möglich, die Stunden und Wochentage sind schon vorgegeben. Auch ist die Gehaltsabrechnung so gefasst, das nur die gesamte Stundenzahl, nicht aber wo sie geleistet wurden, draufsteht.
Also bekomme ich keine Handhabe darüber. Und soviel ich weiß, andere Arbeitnehmer auch nicht.Wie könnte man diesem Problem beikommen, denn zustehen würden sie mir, soviel ich weiß. Oder verrenne ich mich da?

Harald
HA
Harald

Ich habe 2 Minijobs und habe nun festgestellt, daß ich mit den nächsten Gehaltsabrechnungen die jährliche Obergrenze von 5.400 EUR überschreiten werde. Was muß ich nun tun?

Jennifer
JE
Jennifer

Hallo!
Die steuerfreie Erholungsbeihilfe sowie die Zahlung eines Zuschusses zur betrieblichen Altersversorgung (Das, was der Arbeitgeber an Sozialversicherungsbeiträgen durch die BAV einspart, zahlt er für die BAV des Arbeitnehmers dazu.) sind für einen Minijob, bei dem der Arbeitnehmer monatlich 450€ erhält, nicht schädlich. Oder? Danke schonmal für die Antwort.
Gruß Jennifer

trackback
MV
Maximaler Verdiens...

[…] Zur Berechnung des Verdienstes werden alle steuer- und sozialversicherungspflichtigen Zahlungen herangezogen, also auch […]

Nora
NO
Nora

Hallo,
ich habe seit drei Jahren einen Minijob, bei dem ich zwischen 10€ und 60€ im Monat verdiene. Ab November möchte ich einen zweiten Minijob ausführen, bei dem ich 410€ im Monat verdienen würde.
Kann ich beide Jobs als Minijobs weiterführen, wenn ich z.B. im November und Dezember insgesamt 460€ pro Monat verdiene (da Weihnachtsgeschäft), ich für die kommenden 12 Monate die Durchschnittsgrenze von 450€ jedoch nicht überschreite, weil ich z.B. in den anderen kommenden Monaten nur 430€ verdienen würde?
Vielen Dank!

Ludwig
LU
Ludwig

Ich arbeite regelmäßig Samstag nachts. Dort beträgt mein Stundenlohn 10 Euro. Ich mache dort pro Monat ungefähr 30 Stunden, welches sich dann auf 300 Euro pro Monat belaufen würde. Ich kriege jedoch zum Teil einen Nachtzuschlag von 25% und zum Teil einen Sonntagszuschlag von 75%, so dass ich am Ende des Monats knapp 500 Euro ausgezahlt bekomme. Durch die Zuschläge ist das ganze meines Wissens nach nicht abgabepflichtig. Meine Frage wäre nun, ob ich theoretisch nochmal 150 Euro darauf verdienen könnte, da mein Lohn ohne Zuschläge ja nur bei 300 Euro liegt?

Schlaufux
SC
Schlaufux

Hallo,
ich möchte dieses Jahr erstmalig eine Prämie an meine Mitarbeiter auszahlen, ich habe auch Minijobber dabei, kann ich ihnen auch eine auszahlen, ohne das sie Probleme bekommen, ist das ein unvorhergesehen Ereignis? da es sowas noch nie gab?
Vielen Dank für die Hilfe

Sandra
SA
Sandra

Hallo, darf der Arbeitgeber mir bei einem 450 Euro Job noch zusätzlich die Kingergartengebühr bezahlen. ..? Hab irgendwas in der Richtung mal gelesen da es eine Sozìaleistung wäre, wäre das Steuerfrei möglich….?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
LG Sandra

marco
MA
marco

Ich habe in meinem Minijob regelmäßig genau 450 Euro/Monat verdient/ausgezahlt bekommen. Durch gelegentliche Krankheitsvertretungen habe ich ein Arbeitszeitguthaben von 3 x 450 Euro aufgebaut. Jahresverdienst von 5.400 Euro würde bei Auszahlung überschritten. Kann mein Arbeitgeber das Geld irgendwie auszahlen ohne dass ich 3 Monate freigestellt werde oder ist es dann kein Minijob mehr?
Auf den Seiten der Minijob-zentrale finde ich nur den folgenden Hinweis
„Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet […]Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob.“
Mein Arbeitgeber behauptet nichts von dieser Regelung zu kennen.

Jassi
JA
Jassi

Hallo,
ich arbeite seit 1.3. 2017 während meiner Elternzeit auf 450,- Euro Basis.
Am 1.12. bin ich 10 Jahre in der Firma und es soll eine Sonderzahlung ausgezahlt werden. Ist dies überhaupt möglich? Oder komme ich über den Grenzbetrag? Für 12 Monate 5.400 Euro, diese überschreite ich ja nicht weil ich erst im März wieder angefangen habe oder gilt das dann von März bis Dezember darf ich nicht mehr als 4.500 Euro bekommen?
Wenn diese Grenze überschritten wird, wird die Sonderzahlung dann direkt versteuert und ich bekomme z.B. statt 600 Euro nur 300 ausgezahlt? Oder hat das Rückwirkungen auf das ganze Jahr? Also nicht das ich dann bei meiner Steuererklärung plötzlich 1000 Euro nachzahlen muss!????
Und einfach nicht auszahlen wäre irgendwie auch nicht fair. Oder dürften mir als Alternative Gutscheine ausgestellt werden?

Kassier
KA
Kassier

Der Sportverein möchte einen Trainer einstellen, der bereits bei einem anderen Sportverein als Trainer mit 150 Euro pro Monat beschäftigt ist und auch eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt. Die 150 Euro dort fallen unter die ÜL-Pauschale. Bei uns würde er weitere 50 Euro i.R. der ÜL-Pauschale bekommen und 250 Euro als Minijobber. Ist die erste Trainertätigkeit ein Minijob, obwohl aufgrund der ÜL-Pauschale frei von Steuern und Sozialversicherung? Oder bleibt dieses erste Arbeitsverhältnis bei der Betrachtung außen vor und die zweite Trainertätigkeit ist der erste Minijob neben der Haupttätigkeit? Vielen Dank!

Sabrina
SA
Sabrina

Hallo, ich habe einen Minijob und bekomme jeden Monat unterschiedliche Ausszahlungen. (Immer soviel wie ich gearbeitet habe) Kann ich mehrmals im Jahr über die 450€ Grenze verdienen, wenn es aufs Jahr gesehen nicht über die 5400€ komme? Beispiel: Ich habe im März 650€ bekommen im April aber nur 200€ und so geht es immer weiter… einen Monat so, der darauffolgende Monat weniger. Ist das gestattet? Über eine Antwort wäre ich sehr Dankbar!

Dagmar Schulz-Gör...
DG
Dagmar Schulz-Gör...

Noch mal eine Frage zum Thema Tankgutschein: Darf ein 44-Euro-Tankgutschein zusätzlich zu den 450 Euro gezahlt werden, ohne dass der MInijobber versicherungspflichtig wird

Karl
KA
Karl

Ich bin seit November 2016 in der Regelaltersrente (geb. Mai 1951) und arbeite für monatlich 450,-€ als Minijober bei meinen bisherigen Arbeitgeber weiter.
Dieses Jahr hatte ich meine 30-jährige Betriebszugehörigkeit und würde dafür eine einmalige Prämie in Höhe von 350,- € erhalten. Wie verhalte ich mich hier, fordere ich diese Prämie für die Betriebszugehörigkeit ein? ist damit der Minjob in Gefahrt. Muss ich dann den gesamten Verdienst des Jahres regulär versteuern oder nur die 350,- €. Bei den 450,- € monatlich erfolgt ja nur eine Pauschalbesteurung und keine Sozialabgaben in die Krankenkasse und Pflegeversicherung. Ich danke für Ihre
Auskunft und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

SL
SL
SL

Hallo!
Im Dezember bekommen wir manchmal Gutscheine über 60 € als Weihnachtsgeschenk ausgehändigt. Sonst verdiene ich monatlich 450 €. Komme ich dann auch über die Grenze? Die Gutscheine werden wohl laut Aussage vom Chef pauschal versteuert.
Viele Grüße

Safia
SA
Safia

Guten Abend!
Wie ist folgendes Beispiel zu bewerten:
Ich bin eine Stundenaushilfskraft in einem Einzelhandel. Mein Beschäftigungsentgelt liegt als Geringverdiener bei maximal insgesamt 450 Euro monatlich.(sozialversicherungsfrei, Pauschalsteuer von 2%)
Der Laden hat erst Mitte Oktober eröffnet und es ist meine erste und einzige Tätigkeit.
Im Oktober war mein Verdienst bei 281 Euro.
Im November bei 411 Euro.
Im Dezember hat eine Kollegin gekündigt und eine andere ist vom 4 bis 21 Dezember krankgeschrieben und wird zum 31.12 gekündigt. Nun habe ich laut Plan über 26 Überstunden und würde am Ende des Monats auf ca. 662 Euro kommen. Der Arbeitgeber hat es so erklärt, dass es ein unvorsehbarer Grund sei, da eine Kollegin krankgeschrieben ist und es dementsprechend eine Krankheitsvertretung ist. Zudem würde er mir den Betrag für diesen Monat komplett auszahlen.
1. Geht das rechtlich?
2. Wenn nein, welche rechtlichen Regelungen würden dabei verletzt?
Eine weitere Frage ist, ob man das durch den nächsten Monat ausgleichen muss und ob der Jahresverdienst eine wichtige Rolle spielt.
Der Jahresverdienst liegt bei max. 5,400 Euro, aber wie verhält es sich, wenn man nur bis Ende Januar eine geringfügige Beschäftigung nachgeht. Da ich im nächsten Jahr eine Ausbildung anfange.
Liebe Grüße

Niels
NI
Niels

Guten Tag,
ich bin Student und habe einen Minijob in dem ich aber eher selten die 450 € voll bekomme. Ich hab jetzt das Angebot einmalig woanders zu arbeiten, an Silvester.
Dürfte ich dann einmalig über die 450 Euro kommen, oder muss ich meine Stunden dann so legen das ich nicht über die 450 € komme?

Lara
LA
Lara

Hallo,
ich habe zwei Minijobs und würde diesen Monat, weil ich von einem eine Art Urlaubsentgeld bekomme, weit über die 450€ bekomme. Normalerweise liege ich aber unter den 450€. Muss ich das dann versteuern? Oder geht das so, weil ich ja im Durchschnitt pro Monat nicht mehr als 450€ verdiene?
Danke schonmal für die Antwort 🙂

Jens
JE
Jens

Was ist mit einmaligen Einnahmen (z.B. Bonus) gemäß den Richtlinien für die verfahrensrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (dort Tz. 2.2.1.1)?

Anonymous
AN
Anonymous

hallo ich habe eine frage mache mich grad selber verrückt ich hab momentan nur 2minijobs beide angemeldet dh ich komme nicht bis 450€ wenn ich mir jetzt noch 3weitere besorge hab ich nachgerechnet komme ich auf die 756€das ist eindeutig zuviel oder nicht?!und wenn ich eins weg mache bin ich auf 580 und wenn ich noch eins weg mache bin ich wieder drunter 450€ kann manndas anders machen bin grad überfragt

Edward
ED
Edward

Hallo,
besteht die Möglichkeit mehr als 5400,- Euro im Jahr zu verdienen?
Ich fahre nebenbei Taxi und verdiene mehr als 450,- Euro im Monat, da mein mtl. Grundlohn unter den 450€ liegt, dazu kommen aber Nachtzuschläge die im Monat auch ca. 100€ ausmachen. Also sind es im Monat ca. 550€ was ja legal ist.
Meine Frage lautet: Gibt es bei besonderen Lebensbedingungen besondere Betrachtungsweisen? Ich habe nämlich drei Kinder und einen Vollzeitjob.
Könnte ich unter bestimmten Vorraussetzungen mehr als 5400€ Grundlohn im Jahr verdienen?

Sven
SV
Sven

Sehr geehrtes Minijobzentrale-Team,
darf man einem Minijobber, der 450 Euro/Monat bekommt, einen Fahrtkostenzuschuss zahlen, der nicht in die 450 Euro/Monat- bzw. 5400 Euro7Jahr-Grenze zählt?
Mit freundlichen Grüßen
Sven

Johanna
JO
Johanna

Hallo, ich arbeite als Minijobber in einem Restaurant und verdiene je nachdem wieviel ich arbeite. Im Januar und Februar allerdings habe ich einen zweiten Minijob in Form eines Praktikums angenommen. Insgesamt verdiene ich dann in diesen zwei Monaten mehr als 450€. Gilt trotz der Befristung des Praktikums auch hier die Obergrenze von 5400€ jährlich?
Vielen Dank!

Monika
MO
Monika

Hallo liebes Minijob-Team,
ich bekomme eine Altersrente für langjährige Versicherte und erreiche die Regelaltersgrenze im Juni 2018. Ich habe 2 Minijobs mit einem monatlichen Verdienst in Summe zwischen 410-440 Euro. Ist es richtig, dass ich zudem eine kurzfristige Beschäftigung ausüben kann ohne dabei die 5400 Euro Jahres-Grenze zu gefährden, weil der Verdienst aus der kurzfristigen Beschäftigung nicht zum Verdienst aus den Minijobs hinzugerechnet wird?
Besten Dank für Ihren Rat vorab.

Elsbeth
EL
Elsbeth

Hallo,
wenn ich von einem im Pflegeheim lebenden alten Menschen als Minijobber für 450 € als sozialer Betreuer/Begleiter/Lebenshelfer eingestellt werde, kann ich da auch die Übungsleiterpauschale von 200 € mtl. (Pflege alter Menschen) zusätzlich erhalten? Selbstverständlich helfe ich auch beim Umziehen, Duschen oder so.
MfG