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Schaden während der Arbeitszeit: Wann haftet der Minijobber? (Nachgefragt #35)

Die Haftung bei Schäden ist auch im Minijob immer wieder ein Thema. Arbeitgeber Manfred betreibt ein Ausflugslokal mit Biergarten. In den Sommermonaten beschäftigt er viele Minijobber im Servicebereich. Er möchte nun wissen, was passiert, wenn während der Arbeitszeit etwas zu Bruch geht und zum Beispiel ein volles Tablett mit Gläsern herunterfällt? Müssen Minijobber in solchen Fällen für den entstandenen Schaden aufkommen?

Beantwortet von Maik aus dem Service-Center:

Hallo Manfred,

auch hier gilt für Minijobs nichts Anderes als für alle anderen Beschäftigungen. Lässt Ihr Minijobber während der Arbeitszeit versehentlich ein Tablett mit Gläsern fallen, so können Sie in der Regel keinen Schadenersatz verlangen.

Für die Beurteilung eines Schadens während der Arbeitszeit gilt das Arbeitnehmerhaftungsprivileg. Danach wird die Haftung des Arbeitnehmers nach dem Grad des individuellen Verschuldens beurteilt. Man unterscheidet zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz. Für die Frage der Haftung gilt Folgendes:

  • leichte Fahrlässigkeit -> grundsätzlich keine Haftung,
  • mittlere Fahrlässigkeit -> anteilige Haftung und
  • grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz -> grundsätzlich volle Haftung des Arbeitnehmers.

Bei den zerbrochenen Gläsern wird es sich in der Regel um eine leichte Fahrlässigkeit handeln, da hier nur eine geringfügige oder leicht entschuldbare Pflichtverletzung vorliegt. Nur wenn Ihr Minijobber beim Tragen des Tabletts mehr als nur leicht fahrlässig gehandelt hätte, haftet er (zumindest teilweise) für den von ihm verursachten Schaden. Die Beweispflicht liegt beim Arbeitgeber. Sie müssten also Ihrem Minijobber nachweisen können, dass er bei seiner Arbeit die normal vorauszusetzende Sorgfalt und Umsicht in höherem Maße verletzt hat.

Auch Sie als Arbeitgeber haben eine Sorgfaltspflicht und müssen darauf achten, dass Sie den Schaden nicht mitverursacht haben. Denn auch mangelnde Einweisung, mangelnde Aufsicht oder die ungenügende Sicherung eines gefährlichen Gegenstands können unbewusst zur Entstehung eines Schadens beitragen. Machen Sie daher Ihren Minijobber auf mögliche Gefahren aufmerksam.

Für konkrete Fragen zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie von montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.

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Martin Wegmann
MW
Martin Wegmann

Ich habe noch eine Frage für den Fall eines großen Schadens bei grober Fahrlässigkeit…

Mal angenommen meine Haushaltshilfe vergißt es (trotz Erinnerung), das Bügeleisen auszuschalten. In der Folghe brennt das Haus brennt ab oder es entsteht ein größerer Brandschaden. Dann haftet meines Wissens ja der Arbeitnehmer. Es ist aber ohnehin klar, dass meine Haushaltshilfe für einen derartigen Schaden nicht aufkommen kann.

Meine Fragen:

(1)
Gibt es eine Versicherung für Arbeitgeber, welche grobfahrlässige Schäden eines Minijobber absichert?
Das wäre also im Sinne einer Privathaftpflichtversicherung, die aber im Falle eines Arbeitsverhältnisses nicht greift.

(2)
Würde in diesem Falle die Feuerversicherung meines Hauses greifen?

Vielen Dank für einen Hinweis dazu.

Matthias Wahl-Wehn...
MW
Matthias Wahl-Wehn...

Ich habe eine Mauer übersehen beim Wenden in einer Einfahrt u’d es. Entstand ein Schaden Auto nun hat mich nicht der Chef des Unternehmens Gekündigt sondern der Koch im Namen des Chefs und hat mir 300 Euro vom Gehalt unter Sonstiges einbehalten kann mir einer. Einen guten Tipp geben ‚

Guido Hausmann
GH
Guido Hausmann

Hallo.
ich habe einen Minijob seit 04.10.2022 als Kurierfahrer mein Chef hat sich über dessen Vorgesetzten ein Fahrzeug zur Verfügung stellen lassen um diese Fahrten durchzuführen.
Nun habe ich bei einer Tour dieses Fahrzeug beim zurücksetzen gegen einen Mauervorsprung (lag im toten Winkel) gefahren. 
Ich hatte zu Beginn meiner Tätigkeit meinen Chef gefragt wer bei einem Unfall haftet, die Antwort war er sei für diesen Fall versichert. 
Nun verlangt er von mir 950,-€ für die Reparatur (da es nicht sein Fahrzeug sei!)
Meine Frage ist er dazu berechtigt ?
in der Hoffnung auf eine Antwort und sage schonmal Danke
Guido

dieminijobzentrale
DI
dieminijobzentrale

Hallo,
über einen Minijob ist der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversichert. Es besteht allein über diese Beschäftigung somit kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis. Erst mit einem Verdienst ab 450,01 Euro ist der Arbeitnehmer über die Beschäftigung gesetzlich krankenversichert.
Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre konkrete steuerrechtliche Frage nicht beantworten können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale

Schlag
SC
Schlag

Ist man als Minijober krankenversichert ?
Wieviel steuern muss man als Teilzeitbeschäftigter zahlen?