
Sozialleistung und Minijob – Wer beim Hinzuverdienst berät!
Rente, Bürgergeld, BaFöG - viele Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen verdienen nebenbei etwas mit einem Minijob. Häufig stellt sich dann die Frage, wie viel man überhaupt hinzuverdienen darf. Wir erklären, worauf man beim Hinzuverdienst achten sollte und wer die richtigen Ansprechpartner für individuelle Auskünfte sind.
Individuelle Beratung für eine persönliche Auskunft
Auch Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen können nebenbei einen Minijob ausüben. Zu diesen Sozialleistungen zählen zum Beispiel eine Rente, Bürgergeld oder BAFöG. Abhängig von der Sozialleistung gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen für den Hinzuverdienst. Die Höhe des zusätzlichen Einkommens kann zu einer Kürzung oder sogar zum Wegfall der Sozialleistung führen. Eine persönliche Beratung bei der auszahlenden Stelle ist daher in jedem Fall ratsam. Nur so kann man sich vor ungewollten Überraschungen schützen.
Rente und Minijob
Für Altersrentner ist seit dem 1. Januar 2023 ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich. Die Höhe des zusätzlichen Verdienstes wirkt sich nicht auf die Höhe der Altersrente aus.
Auch für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente haben sich Änderungen ergeben. Hier wurden die Hinzuverdienstgrenzen angehoben. Falls das Einkommen diese Grenze übersteigt, kann sich das auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente auswirken. Nähere Informationen zu den neuen Regelungen gibt es in unserem Magazinartikel Minijob neben der Rente: Mehr Hinzuverdienst anrechnungsfrei möglich
Besondere Freibeträge gelten, wenn eine Hinterbliebenenrente bezogen wird. In der Regel ist die Ausübung eines Minijobs neben einer Witwenrente oder Witwerrente anrechnungsfrei möglich.
Häufig beziehen Witwenrentnerinnen und Witwerrentner aber zusätzlich auch eine Altersrente. In diesem Fall kann bereits die Aufnahme eines Minijobs zu einer Einkommensanrechnung führen. Lesen Sie zu diesem Thema auch den Artikel Hinterbliebenenrente neben Altersvollrente: Wie Minijobber profitieren!
Um den Anspruch auf eine Rente nicht zu verlieren oder eine Kürzung der Rente zu vermeiden, sollten Minijobberinnen und Minijobber sich unbedingt vor der Aufnahme einer Beschäftigung bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten lassen. Bei Fragen können Sie sich auch unter 0800 1000 4800 an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Minijob für Arbeitslose
Für Arbeitslose kann ein Minijob den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern. Außerdem kann für Arbeitslose auch ein zusätzliches Einkommen interessant sein.
Grundsätzlich ist die Aufnahme eines Minijobs für Arbeitslose möglich. Jedoch ist vor jeder Aufnahme einer Beschäftigung die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu informieren.
Wie viel Einkommen auf die jeweilige Leistung angerechnet wird, hängt davon ab, ob Minijobberinnen und Minijobber Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen. Das Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (ALG II), auch Hartz IV genannt.
Sowohl beim Arbeitslosengeld I als auch beim Bürgergeld gelten für den Hinzuverdienst individuelle Freibeträge. Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird auf die Leistung angerechnet oder führt zum Wegfall der Leistung. Lassen Sie sich daher vor Aufnahme eines Minijobs von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter beraten. Nähere Informationen enthält auch unser Beitrag Arbeitslosengeld und Minijob: Geht das?
BAföG und Minijob
BAföG ist nicht nur eine Leistung für Studentinnen und Studenten. Auch Auszubildende oder Schülerinnen und Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen von dieser staatlichen Unterstützung profitieren.
Häufig möchten die Bezieherinnen und Bezieher von BAföG ihre finanzielle Situation durch einen Nebenjob verbessern. Für BAföG-Empfänger bleibt ein Minijob grundsätzlich anrechnungsfrei. Auch der Anspruch auf das Kindergeld für die Eltern bleibt in der Regel erhalten: Minijobs für Studentinnen und Studenten: Was musst du beachten?
Sonstige Sozialleistungen
Nicht jeder Fall ist gleich. Bei individuellen Fragen oder bei einem Bezug von weiteren Sozialleistungen (zum Beispiel Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen für Asylsuchende) sollten die Beschäftigten sich immer an die leistungsauszahlende Stelle wenden.
Minijob-Grenze beachten
Aufgepasst: Unabhängig von den jeweiligen Hinzuverdienstregelungen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Verdienstgrenze im Minijob beachten. Ein Minijob liegt vor, wenn der regelmäßige Verdienst 520 Euro im Monat nicht übersteigt. Das sind 6.240 Euro im Jahr. Wird die Verdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein Minijob, sondern eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor.
18 Kommentare
Hallo ich habe ein Problem wegen der eep meine Firma hat mich leider nicht informiert das ich einen Antrag hätte stellen müssen haben mich auf das Finanzamt verwiesen aber ich habe nur einen midejob zahlr keine Lohnsteuer und weiss nicht was ich eintragen soll da unser Finanzamt kein Publikumsverkeht mehr hat und telefonisch kaum erreichbar ist vielleicht können Sie mir ja helfen
Ich bin 68 Jahre alt und seit 40 Jahren bereits privat Krankenversichert. Nun möchte ich einen Teilzeitjob (25Std/Woche) annehmen.
Meine private Krankenversicherung sagt mir nun, dass ich die Teilzeittätigkeit automatisch aus der privaten Krankenversicherung ausgeschieden würde
und ich mich dann gesetzlich versichern müsste.
Die Krankenkasse sagen mir aber, dass ab 55 Jahre in keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr aufgenommen werde.
Stimmt dass? Ich möchte auch nicht in eine gesetzliche Krankenkasse, sondern möchte gerne weiterhin privat versichert bleiben.
Können Sie mir helfen, was hier richtig ist?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage behilflich sein könnten.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Freundliche Grüße
Cornelia Schuld
Ich arbeite seid Januar nur noch über den Minijob im Klinikum, da ich die letzten Jahre wegen Steuerklasse 6 zuviel Abzüge hatte.Der Bedarf ist natürlich gross ,deshalb arbeite ich zur Zeit mehr ,somit ist der Verdienst über 520 Euro, wenn ich bis Ende des Jahres die 6240 Euro nicht überschreite ,ist das dann ok ? FG Barbara Kochanowski
Hallo Zusammen,
können ukrainische Flüchtlinge, welche Leistungen vom Jobcenter beziehen und gerade einen Deutschkurs machen, einen Minijob ausüben?
Wie hoch darf der Verdienst max. sein, dass es zu keinen Kürzungen der Leistungen des Jobcenters oder des Kindergeldes kommt?
Kann man sich irgendwo beraten lassen?
Gibt es eine monatliche Beispiel Rechnung?
Wie ist die Person während des ausgeübten Minijobs versichert?
Hallo, meine Tochter ist Studentin, bezieht Bafög und hat nun einen Minijob. Die Jahresverdienstgrenze für diesen Minijob liegt ja bei 6240,00 €.
Ich habe gehört man darf zweimal jährlich durch unvorhersehbare Fälle die 520,00 € monatlich überschreiten, und somit jährlich 7280,00 € verdienen.
Gilt dies auch bei Bafög-Beziehern ohne Anrechnung bzw. Kürzung der Bafög-Zahlung ?
Vielen Dank
Wäre es auch möglich, neben dem Hauptjob 2 Minijobs auszuüben, sofern man beiden zusammen unter 520 Euro bleibt?!
Ich würde gerne 4 Freundinnen als Minishoper anmelden, die meine Freund (Pflegestufe 4 ) betreuen würden. Ist das möglich?
Hallo,ich bin 60 Jahre alt und beziehe BürgergeldI
Ich trete ab April einen Mini-Job auf Abruf an.Die Arbeitsstätte ist ca 30 km entfernt und die Verbindung der Regionalbahn ist sehr gut.
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Monatskarte vom Jobcenter?
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