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Tipps für Studierende: Minijob zwischen Bachelor und Master

Den Bachelor in der Tasche und noch ein paar Wochen Zeit bis zum Masterstudiengang? Studentinnen und Studenten nutzen den Zeitraum zwischen zwei Studiengängen häufig, um etwas hinzuzuverdienen. Welche Jobs möglich sind und was zu beachten ist, erklären wir in unserem Beitrag.

Nur wenige Wochen Zeit? Die kurzfristige Beschäftigung!

Zwischen zwei Studiengängen bleibt oft nicht viel Zeit. Ist die Dauer der Beschäftigung von vornherein vertraglich begrenzt, kann eine kurzfristige Beschäftigung vorliegen.

Kurzfristige Beschäftigungen dürfen innerhalb eines Kalenderjahres maximal für 3 Monate oder 70 Arbeitstage ausgeübt werden. Die Zeiten mehrerer kurzfristiger Minijobs innerhalb eines Kalenderjahres sind zusammenzurechnen. Das gilt auch, wenn Minijobberinnen und Minijobber die kurzfristigen Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausüben.

Der Vorteil: Eine Verdienstgrenze gibt es bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht.

Liegt der monatliche Verdienst über der Verdienstgrenze von aktuell 538 Euro, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber normalerweise die sogenannte Berufsmäßigkeit prüfen. Was Berufsmäßig bedeutet, erklären wir auch in unserem Magazin-Beitrag „Kurzfristige Minijobs: Berufsmäßig oder nicht?“.

Für Studierende zwischen einem Bachelor- und einem Masterstudiengang wird jedoch grundsätzlich keine Berufsmäßigkeit angenommen.

Unsere Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Beurteilung der Beschäftigung.

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Fakten-Check – Kurzfristiger Minijob

  • Dauer: Befristet auf 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr
  • Verdienst: keine Verdienstgrenze
  • Sozialversicherungsbeiträge: Beschäftigte zahlen keine Beiträge, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen die Umlage U1 (bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 4 Wochen) , wenn sie umlagepflichtig sind, sowie die Umlage 2
  • Steuern: Versteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen oder pauschal mit 25 Prozent möglich

Weitere Informationen rund um kurzfristige Beschäftigungen gibt es auf unserer Internetseite.

Doch etwas länger? Minijob mit Verdienstgrenze!

Die Zeitgrenze für eine kurzfristige Beschäftigung wurde bereits ausgeschöpft oder der Job soll länger dauern? Dann kommt ein Minijob mit Verdienstgrenze in Frage. Dieser kann zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Bedingung: Der monatliche Verdienst liegt durchschnittlich bei maximal 538 Euro im Monat.

Für Studentinnen und Studenten mit einem Minijob mit Verdienstgrenze gelten die gleichen Regelungen wie für andere Minijobber auch. Ohne eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung können Beschäftigte auch mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig ausüben. Der Verdienst aus allen Minijobs darf dabei die Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro im Monat insgesamt nicht übersteigen.

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist hingegen nur ein 538-Euro-Minijob zulässig. Hierbei zählt die zeitliche Reihenfolge. Nur der erste Minijob wird bei der Minijob-Zentrale mit seinen besonderen versicherungs- und beitragsrechtlichen Besonderheiten gemeldet. Jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und versicherungspflichtig. Er wird dann von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenkasse gemeldet.

Fakten-Check – Minijob mit Verdienstgrenze

  • Dauer: unbefristet möglich
  • Verdienst: durchschnittlich maximal 538 Euro im Monat
  • Sozialversicherungsbeiträge: Beschäftigte zahlen Eigenanteil zur Rentenversicherung (Befreiung ist möglich), Arbeitgeber zahlen in der Regel Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Umlagen U1 und U2
  • Steuern: Anwendung der einheitlichen Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent oder Versteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen möglich

Weitere Informationen zu Minijobs mit Verdienstgrenze gibt es auf unserer Internetseite. Die Unterschiede zwischen beiden Arten von Minijobs erläutern wir in unserem Magazin-Artikel „Verdienstgrenze oder kurzfristig: So unterscheiden sich Minijobs“.

Gut zu wissen: Neben einem Minijob mit Verdienstgrenze können Studentinnen und Studenten zusätzlich auch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Alle Informationen dazu gibt es in unserem Magazin-Beitrag „Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung – Geht das?“.

Mehr als 538 Euro im Monat? Der Midijob!

Eine kurzfristige Beschäftigung scheidet aus und der monatliche Verdienst liegt über 538 Euro? Dann kann ein Midijob vorliegen. Midijob bedeutet: Der monatliche Brutto-Verdienst liegt im Durchschnitt bei 538,01 Euro bis 2.000 Euro. Die Beschäftigung ist dann kein Minijob mehr. Midijobs heißen auch Beschäftigung im Übergangsbereich und sind sozialversicherungspflichtig.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in diesen Jobs pflichtversichert in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen anteilig in die Sozialversicherung ein. Die Sozialabgaben werden aber nicht vom tatsächlichen Verdienst berechnet. Der beitragspflichtige Verdienst wird mit einer speziellen Berechnungsformel ermittelt. Bei der Berechnung der Beiträge hilft der Midijob-Rechner.

Midijobs und andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen werden an die gesetzliche Krankenkasse gemeldet. Studentinnen und Studenten können während eines Studium unter bestimmten Voraussetzungen auch als Werkstudenten gemeldet werden. Was das bedeutet, erklären wir in unserem Magazin-Artikel „Werkstudentenjob und Minijob – darauf kommt es an“.

Fakten-Check – Midijob

  • Dauer: unbefristet möglich
  • Verdienst: durchschnittlich 538,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer zahlen Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung gemeinsam. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen die Umlage U1, wenn sie umlagepflichtig sind, und die Umlage U2. Für Midijobberinnen und Midijobber sind die Beitragsanteile stark reduziert.
  • Steuern: Versteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen

Auf unserer Internetseite finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte weitere Informationen rund um Midijobs.

Oder doch ein Praktikum?

Theoretische Kenntnisse aus dem Studium vertiefen oder praktisch anwenden? Das geht beispielsweise auch mit einem Praktikum. In vielen Fällen wird hierbei auch ein Verdienst gezahlt. Wann es sich dabei um einen Minijob handelt, erklären wir auf unserer Internetseite.

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hotels boltenhagen
HB
hotels boltenhagen

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Sylvia Kolodziej
SK
Sylvia Kolodziej

Hallo liebes Minijob-Media-Team,
es ist schade, dass ich diese wichtigen Hinweise für Studenten nur unter dem Punkt „Magazin“ finde und nicht auch bei dem Punkt „Studenten“.
Denn wenn ich Fragen zur Versicherungsart einer Studentin habe, suche ich unter „Sudenten“ und nicht im „Magazin“.
Eine zusätzliche Verlinkung bei den „Studenten“ fände ich deshalb hilfreich.
Viele Grüße
Sylvie

A. Thonig
AT
A. Thonig

Hallo, wir sind eine Eventlocation und haben für unsere Minijobber keine regelmäßigen Arbeitszeiten. Sie werden unregelmäßig benötigt, also nur dann wenn eine Veranstaltung stattfindet. Das kann in einem Monat 3x sein oder auch mal 2 Monate gar nicht.
Wie ist es hier mit dem Urlaubsanspruch der Minijobber – besteht hier ein Anspruch und wenn ja auf wie viele Tage?
Lieben Dank & Gruß

Anja Vaubel
AV
Anja Vaubel

Hallo,
nur nochmal aob ich es richtig verstanden habe.
Eine Studierende kann, zwischen Sommer und Wintersemester, einen Minijob ausführen und extra einer Kurzfristige Beschäftigung nachgehen?

Britta Leverentz
BL
Britta Leverentz

Meinen sie in ihrem Artikel Berufsmässigkeit (professionell?) oder Hauptberuflichkeit festzustellen, für den Zweck von (gesetzlichen) Zahlungsverpflichtungen an Dritte? Und kann sich das im Gegensatz zum (angestellten oder nicht-angestelltem vertraglichem Nebenjob) Minijob umdrehen, wenn beim Hauptberuf (dem eigentlichen Berufszweck oder Unternehmenszweck, gewerblich, selbständig tätig, nach eigener Berufswahl) mehrere Barrieren bestehen und insgesamt weniger Einkommen erwirtschaftet werden kann als im Minijob, der nur als Nebenverdienst getätigt wird (auch wenn er trotzdem professionell durchgeführt wird?).