Urlaub im Minijob: Ihre Fragen – Wir antworten!
Bezahlten Urlaub gibt es auch im Minijob. Aber wie viele freie Tage stehen Minijobberinnen und Minijobbern zu? Was gilt bei unregelmäßiger Arbeitszeit? Und wie wirkt sich Urlaubsgeld auf den Minijob aus? In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Regelungen und beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Urlaub.
Aufgepasst: Am 18. Juni 2025 geht passend zum Thema Urlaub unser neues Online-Seminar auf YouTube online. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Beschäftigte
Gibt es auch im Minijob einen Anspruch auf Urlaub?
Ja! Auch Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
- Bei einer 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage im Jahr
- Bei einer 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage im Jahr
Gibt es einen Tarifvertrag, kann dieser mehr Urlaub vorsehen. Dann gilt der tarifliche Anspruch.
Wichtig zu wissen: Entscheidend ist nicht die Zahl der Stunden, sondern die Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
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Dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Urlaubszeitraum festlegen?
Grundsätzlich sollten Minijobberinnen und Minijobber ihren Urlaub selbst planen können. In Ausnahmefällen – etwa bei Betriebsferien – kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber festlegen, wann der Urlaub genommen werden muss. Dabei muss jedoch ein Teil des Jahresurlaubs frei planbar bleiben.
Was passiert mit nicht genommenem Urlaub?
Der Urlaub sollte im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur möglich, wenn beispielsweise dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Nicht in Anspruch genommener Urlaub verfällt sonst zum 31. März des Folgejahres.
Der Minijob wird ausschließlich am Wochenende ausgeübt. Besteht dann auch ein Urlaubsanspruch?
Ja! Auch wer nur am Wochenende arbeitet, hat einen Urlaubsanspruch. Entscheidend ist, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird, nicht an welchen.
Wichtig: Minijobberinnen und Minijobber müssen Urlaubstage weder vor- noch nacharbeiten.
Urlaubsberechnung im Minijob
Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?
Viele Minijobberinnen und Minijobber arbeiten nur an bestimmten Tagen pro Woche. Deshalb wird der Mindesturlaub je nach Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet:
Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche × 24 Tage Mindesturlaub : 6 Arbeitstage pro Woche
Hier geht es zu einer Beispiel-Berechnung.
Wie wird der Urlaubsanspruch bei unregelmäßigen Arbeitstagen berechnet?
Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber unterschiedlich oft in der Woche, wird der Urlaubsanspruch anhand der tatsächlichen Arbeitstage pro Jahr berechnet. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch lässt sich dann wie folgt berechnen:
Urlaubsanspruch pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr : 260 bzw. 312
Wird im Unternehmen allgemein an 5 Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt.
Verbleibt bei der Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet.
Beispiele zur Berechnung des Urlaubsanspruchs und weitere Infos gibt es in unserem Magazin-Artikel „Urlaub im Minijob – so wird er berechnet“.
Was gilt bei Beginn oder Ende der Beschäftigung mitten im Jahr?
Beginnt oder endet der Minijob während eines laufenden Jahres, beträgt der Urlaubsanspruch anteilig 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Beschäftigung.
Auszahlung des Urlaubs im Minijob
Muss nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden?
Kann Urlaub im Minijob nicht in Anspruch genommen werden, stellt sich die Frage, ob alternativ ein finanzieller Ausgleich erfolgen kann. Doch so einfach ist das nicht! Eine Abgeltung des Urlaubs während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist im Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehen. Der Urlaub sollte im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, denn er dient zur Erholung. Diesen Zweck erfüllt eine Urlaubsabgeltung nicht.
Anders ist es, wenn das Arbeitsverhältnis unerwartet endet und Urlaubstage nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Dann müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diesen entsprechend abgelten. Das bedeutet, dass die nicht genommenen Urlaubstage am Ende der Beschäftigung ausgezahlt werden müssen.
Krankheit im Urlaub
Was passiert bei Krankheit während des Urlaubs?
Erkranken Minijobberinnen und Minijobber während ihres Urlaubs, muss der Arbeitgeber unverzüglich über die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Dann gehen die Urlaubstage nicht verloren.
Die Tage der Arbeitsunfähigkeit werden später als Urlaubstage wieder gutgeschrieben.
Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld im Minijob
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?
Während des Urlaubs muss der Lohn weitergezahlt werden – als sogenanntes Urlaubsentgelt. Das ist gesetzlich im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Zusätzlich kann es Urlaubsgeld geben – als freiwillige Zahlung zum Urlaub.
Wie wird das Urlaubsentgelt im Minijob berechnet?
Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Zahlungen für Überstunden, die der Minijobber oder die Minijobberin während der Urlaubszeit verrichtet hätte, werden bei der Berechnung der Höhe des Urlaubsentgelts nicht berücksichtigt.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Auf Urlaubsgeld gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, sondern es ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Es kann auch Teil einer tariflichen Regelung sein. Entsprechende Vereinbarungen sind im Arbeitsvertrag zu finden.
Was passiert, wenn durch die Zahlung von Urlaubsgeld die Verdienstgrenze überschritten wird?
Wird die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro mit der Zahlung des Urlaubsgelds überschritten, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bereits ein vereinbartes oder geplantes Urlaubsgeld in die vorausschauende Ermittlung der Verdienstgrenze mit einbeziehen.
Unbezahlter Urlaub im Minijob
Was gilt bei unbezahltem Urlaub im Minijob?
Unbezahlter Urlaub kann zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und der beschäftigten Person auf freiwilliger Basis vereinbart werden. Eine entsprechende Vereinbarung sollte zweckmäßigerweise schriftlich erfolgen.
Unterstützende Inhalte bei der Minijob-Zentrale
Auf unserer Internetseite bieten wir einen Urlaubsrechner an. Damit kann der Urlaubsanspruch schnell und einfach berechnet werden.
Alle Informationen zum Thema Urlaub gibt es in unserem YouTube-Video:
Auch unser Magazin-Artikel „Urlaub im Minijob – so wird er berechnet“ bietet nützliche Informationen.
Hinweis
Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert Sie gerne zum Thema Urlaub. Die Service-Hotline zum Arbeitsrecht ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004 erreichbar.
39 Kommentare
Was ist wenn zuviel Urlaub gewährt wurde? Bei uns hat sich bei einigen ein Fehler eingeschlichen somit haben neue Mittarbeiter bei 2 Tage pro Woche 30 Tage Urlaub . Die ganze Dienstplanung richtete sich während des Jahres auf 12 Tage Urlaub ( so wie es die alten Mitarbeiter haben) Nun heißt es, die Leute müssen ihren restlichen Urlaub nehmen, man müsse diese zuvielen Urlaubstage gewähren. Stimmt das? Und wenn ja können die anderen Mitarbeiter dann auch auf mehr Urlaub bestehen. Und viel wichtiger wenn durch das nehmen der ganzen Urlaubstage das Gehalt über die Minijob-Grenze liegt, verliert man dann den Minijob-Status oder muss ggfs nur für den Monatslohn Steuern Abgaben laut entsprechender Steuerklasse zahlen ?
Ich habe meinen Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung während der Urlaubszeit hingewiesen. Er drohte daraufhin mit möglicher Insolvenz. Dann wären wir alle unseren Job los.
– Könnte dies gängige Praxis sein?
Ich arbeite 4 Tage die Woche 2 Stunden bei einer Kommune, mein monatlicher Urlaubsanspruch sind zwei Tage pro Monat sprich 24 Tage im Jahr. Jetzt war ich von Januar bis August krank. Mein Arbeitgeber gewährte für die sechs Wochen Lohnfortzahlung 3 Tage Urlaubsanspruch, weiter für die Monate von September bis Dezember zwei pro Monat sprich 8 Tage womit ich auf 11 Tage Jahresurlaub komme. Für den zweiten Monat der Krankheit wurde ein Tag gestrichen, für die Monate März bis August jeweils beide Anspruchstage. Im Endeffekt habe ich statt 24 Tage Urlaub nur noch 11 Tage. Ist das rechtlich Ok.
Ich bekomme weder Urlaubsentgeld auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird inder Firma für Minijobber nicht gezahlt.Ich arbeite dort schon über 1 Jahr.
Was kann ich machen ?
Sehr geehrtes Minijobteam, ich habe meine Arbeit am 01.01.2025 auf Minijobbasis begonnen und zum 30.09. gekündigt. Jetzt habe ich noch 13 Tage Resturlaub, in meinem Vertrag stehen 2 Wochenstunden zu täglich 0,4 Stundeneinheiten sind zu leisten. Ich habe aber immer zwischen 6-12 Stunden in der Woche gearbeitet. Habe ich jetzt Anspruch auf ein Urlaubsentgeld von 0,4 Stunden (laut meinem Arbeitgeber) pro Urlaubstag oder auf die 2 bis 3 Stunden Urlaubsentgeld pro Tag wenn ich die letzten 13 Kalenderwochen zurückrechne?
Herzliche Grüße
Heike Pionk
Ich arbeite 9 1/2 Stunden an immer zwei unterschiedlichen Tagen in der Woche. Ich weiß, dass mir momentan noch zwei Urlaubstage zustehen, aber wie kann ich diese einfordern? Ich möchte gerne zwei Wochen in den Urlaub fahren. Muss ich dafür dann vier Tage Urlaub ansammeln?
Ich arbeite nur 33std in der Woche,1 Tag.
Manchmal 2 Vormittage.
Habe ich Anspruch auf Urlaubstage?
Mit freundlichen Grüßen
Susanna
Ich arbeite als Springer im Mini Job, bin Vertretung bei krank oder Urlaub. Ich habe im Jahr 2024 103 Tage gearbeitet insgesamt an 5 Wochentagen angelehnt. Kann ich das mit dem Urlaubsrechner dann ausrechnen was mir zustehen würde für 2024? Mir hat niemand gesagt das ich Urlaubsanspruch habe als Springer, leider hab ich mich auch nicht selbst ausreichend informiert.
Welche Pflichten hat der minijobber?
Hallo,
ich möchte meinen Minijob zum 30.09.2025 kündigen und habe noch 4 bezahlte Urlaubstage übrig. Werden sie anteilig abgezogen, da ich nicht das komplette Jahr 2025 gearbeitet habe oder stehen sie mir komplett zu, auch wenn ich 3 Monate vor Jahresende gehe?
Hallo. Meine Frage ist, kann mein Arbeitgeber mich zu einen zwangsurlaub zwingen?
Hatte im Juli schon 2 Woche Urlaub.
Jetzt soll ich ich August, wieder zwei Wochen nehmen. Mit der Begründung, das ich angeblich nicht auf meine Stunden komme. Gleichzeitig muss ich erwähnen, das mein stundenkonto ein Plus, von 14 Stunden hat. Bitte um eine Info, wie ich mich verhalten soll.
Vielen Dank
Guten Tag, ich habe eine Frage.
30 Stunden wöchentlich ist kein Minijob.
Sollte ich den Job annehmen muss ich dann Steuern zahlen- ich bräuchte eine Beratung.
Carmen
Guten Tag,
mein Arbeitgeber weigert sich, mir Urlaub zu gewähren. Er begründet das damit, dass ich laut Gesetz keinen Anspruch auf Urlaub hätte, da er Einzelunternehmer ist und nur eine kleine Firma hat.
Ich arbeite seit über einem Jahr bei ihm auf Minijob-Basis, etwa zwei Tage pro Woche. Seit diesem Monat bin ich in ein Teilzeitverhältnis gewechselt.
Ich würde gerne Ihre Meinung dazu hören – ich habe das Gefühl, dass ich im Recht bin, aber vielleicht übersehe ich etwas.
Hallo, ich bekomme in meinem Minijob immer nur Jahresverträge. Im letzten Monat bekomme ich daher zusätzlich eine Urlaubsabgeltung gezahlt, die jährlich variiert. Nun ist es in 2025 so, dass ich die 556€ jeden Monat sehr gut ausgenutzt habe und im letzten Monat ca. 1200€ bekommen würde (550€ Verdienst und 650€ Urlaubsabgeltung). Auch wenn ich weiß, dass ich einzelne Monate drüber sein darf, überschreite ich damit dann die Gesamtverdienstgrenze, hätte dann in 7 Monaten ca. 4.400€ verdient. Bekomme ich darauf dann Abzüge?
Wie sueht es mit Prozenten aus. Bekomme ich meine Jeweilugen Prozente bei der Lohnfortzshlung auch weiter. Ich werde unregelmäßig ei gesetzt. Sonntag Nacht , sanstag Tag und normale Tagschichteb
Wenn meine Minjobberin schon alle ihre bezahlten Urlaubstage bekommen hat, muss ich sie dann auch bezahlen, wenn ich selber noch weitere Wochen im Urlaub bin und sie dann nicht arbeitet?
Ich habe dann ja auch keinen Bedarf für sie.
Sie ist mit einer unregelmäßigen Arbeitszeit angemeldet.
Ich arbeite als Fahrerin auf der Basis eines Minijobs 5 Tage in der Woche. Der Arbeitgeber teilte mir mit, das ich einen Anspruch auf 20 Tage im Jahr habe. Die Mitarbeiterinnen im Betreuungsdienst erhalten 30 Tage + 2 Tage. Ein tariflicher Vertrag liegt vor. Welchen Urlaubsanspruch habe ich?
Unsere Mini-Jobberin arbeitet 40 Stunden im Monat als Reinigungskraft. Sie teilt sich ihre Arbeitstage selbst ein.
Mal 4 Stunden, mal 2 Stunden und das an unterschiedlichen Tagen. Wie soll ich da den Urlaub bezahlen?