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„Wie viele Minijobs darf man haben?“ – Das Experteninterview

Zum Thema „mehrere Minijobs“ erreichen uns immer wieder Fragen. Heike Schmidt ist bei der Minijob-Zentrale im Bereich Grundsatzfragen Teamleiterin – und kann daher eben solche besonders gut beantworten. Im Interview geht sie zum Beispiel darauf ein, ob bei mehreren Minijobs jeder rentenversicherungspflichtig bleibt, ob Arbeitnehmer jeweils einen Minijob in Haushalt und Gewerbe ausüben dürfen, gibt Tipps und weitere Informationen zum Thema.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Das Wichtigste gleich am Anfang: Darf man überhaupt mehrere Minijobs ausüben? Und wie viel Geld darf man damit verdienen?

Das hängt ganz davon ab, ob man den Minijob zusätzlich zu einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausübt oder nicht.

Mit einer Hauptbeschäftigung ist nur maximal ein Minijob bis zur Verdienstgrenze von 538 Euro möglich. Jeder weitere aufgenommene Minijob wird zur Hauptbeschäftigung hinzugerechnet und ist dann in der Regel versicherungspflichtig – nur in die Arbeitslosenversicherung müssen Sie dafür nicht einzahlen. Jede Beschäftigung, die mehr als geringfügig ist, gilt übrigens als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung – aber auch zum Beispiel betriebliche Berufsausbildungen, der Bezug von Vorruhestandsgeld oder die Ausübung eines freiwilligen sozialen Jahres.

Ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hingegen können Sie mehrere Minijobs nebeneinander ausüben, solange Sie damit insgesamt nicht mehr als 538 Euro verdienen.

Was passiert, wenn man mehrere Minijobs ausübt und die Verdienstgrenze von 538 Euro überschreitet?

Wird die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro insgesamt überschritten, sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig und damit keine Minijobs mehr. Arbeitgeber müssen den Job dann bei der zuständigen Krankenkasse melden.

Was gilt bei Minijobs im Haushalt? Darf ich auch als Putzhilfe, Kinderbetreuung oder Gartenhilfe mehrere Minijobs ausüben? Oder einen Minijob im Gewerbe haben und einen im Haushalt?

Sofern Sie keiner Hauptbeschäftigung nachgehen und somit grundsätzlich mehrere Minijobs möglich sind, ist es unerheblich, ob Sie diese gewerblich, im Privathaushalt oder in beiden Bereichen ausüben. Der Gesamtverdienst muss natürlich immer stimmen und darf 538 Euro nicht überschreiten.

Was müssen Studentinnen und Studenten beachten?

Für Studentinnen und Studenten gelten im Minijob keine Besonderheiten, sondern die allgemein gültigen Regeln. Ein Studium zählt nicht als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.

Was gilt für freiberuflich Tätige?

Auch eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung anzusehen. In diesem Fall sind also auch mehrere Minijobs möglich.

Und frisch gebackene Eltern? Dürfen sie in der Elternzeit mehrere Minijobs ausüben?

Auch die Elternzeit ist keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung – unabhängig davon, ob Sie Elterngeld beziehen oder nicht. Es sind also mehrere Minijobs nebeneinander bis zur Verdienstgrenze möglich.

Zählt eine Ausbildung als Hauptjob? Darf ich also daneben mehrere Minijobs ausüben oder nur einen?

Ja, eine betriebliche Ausbildung zählt als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Sie können daneben also nur einen Minijob ausüben.

Bei mehreren Minijobs, zahle ich dann in jedem auch Rentenbeiträge?

Ja, jeder Minijob ist rentenversicherungspflichtig. Der Minijobber oder die Minijobberin erwirbt dadurch mit einem geringen Betragsanteil von 3,6 Prozent vollwertige Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Wer das nicht möchte, kann sich beim Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung gilt dann aber immer auch für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs.

Erfahren Sie, wie Ihr Minijob sich auf Ihre Rente auswirkt.

Dürfen Rentner und Rentnerinnen mehrere Minijobs ausüben neben der Altersrente?

Ja, wenn Sie als Rentner eine Altersrente beziehen, dürfen Sie mehrere Minijobs ausüben. Dass Sie eine Rente beziehen, gilt nicht als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.

Was muss ich bei meiner Steuererklärung beachten, wenn ich mehrere Minijobs habe?

Grundsätzlich kann bei einem Minijob der Arbeitgeber die Art der Besteuerung bestimmen – unabhängig davon, ob man einen oder mehrere Minijobs ausübt. Dabei sollte der Arbeitgeber die Gesamtsituation der Minijobber berücksichtigen, damit ihnen keine Nachteile entstehen.

Im Regelfall wählt der Arbeitgeber die sogenannte Pauschsteuer in Höhe von 2% des Verdienstes. Zusammen mit den übrigen Abgaben geht sie an die Minijob-Zentrale. Diese einheitliche Abgabe ist dann die endgültige Besteuerung des Verdienstes – weitere Steuern fallen nicht an. In der Steuererklärung ist der Verdienst nicht mehr anzugeben.

Wählt der Arbeitgeber eine individuelle Besteuerung für den Minijob, hängt die Höhe der Steuer von der Lohnsteuerklasse der Minijobber ab. Dieses Verfahren ist aufwändiger als wenn der Arbeitgeber die einheitliche Pauschsteuer an die Minijob-Zentrale zahlt. Die individuelle Steuer geht nicht an die Minijob-Zentrale, sondern an das zuständige Finanzamt. Dort finden Sie auch alle Informationen zur Steuerhöhe, Anmeldung, Zahlung und zu den Fristen.

Muss ich meine Arbeitgeber von meinen Beschäftigungsverhältnissen in Kenntnis setzen, wenn ich mehrere Minijobs ausübe?

Auf jeden Fall! Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin braucht diese Angaben, um richtig beurteilen zu können, ob überhaupt ein Minijob vorliegt, ob die Verdienstgrenzen eingehalten werden und ob sie den Minijob bei der Minijob-Zentrale oder bei der Krankenkasse melden müssen.

Gibt es sonst noch etwas Wichtiges zum Thema „mehrere Minijobs ausüben

Rein fachlich zunächst nicht. Bevor Sie sich entscheiden, mehrere Jobs gleichzeitig auszuüben, überlegen Sie sich, wie diese im Alltag miteinander zu vereinbaren sind. Und schauen Sie gerne auf unserer Homepage vorbei. Dort gibt es zum dem Thema mehrere Minijobs ausführliche Infos mit Beispielen: Minijob-Zentrale – Mehrere Beschäftigungen.

Haben Sie Fragen zum Thema „Wie viele Minijobs darf man haben“? Dann schreiben Sie uns in den Kommentaren!

Sie sind auf der Suche nach einem Minijob im Haushalt? Dann schauen Sie in unserer kostenlosen Haushaltsjob-Börse vorbei. Dort finden Sie bundesweit Stellenangebote und können auch ihr eigenes Stellengesuch aufgeben.

In diesem Experteninterview stand uns
Heike Schmidt
Frage und Antwort.

Sie ist Gruppenleiterin im Bereich Grundsatzfragen zu Minijobs.

Mehrere Minijobs gleichzeitig? So geht's!

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Mahmoud
MA
Mahmoud

Hallo,
Ich habe einen Teilzeit job an einer Uni und arbeite neben dran in einem Restaurant. Ich habe in meinem Vertrag mit der Uni eingegeben, dass die Uni meinen hauptarbeitgeber sein sollte [Steuerklass 1] (da bin ich nicht ganz sicher von der Formulierung des Klausels im Vertrag) sodass das Resutrant als nebenjob sein soll. Ich arbeite mehr für die Uni als in dem Restaurant.

Meine Fragen sind:
1. Kann der Arbeitgeber vom Restaurant sich anmelden als mein Hauptarbeitgeber und damit übereschreiben was ich in meinem zweitenvertrag eingegeben habe? Ich hatte den Minijob vor ich meinen Vertrag mit der Uni abgeschlossen habe. Ich stelle auch diese Frage, weil mein Lohn von meinem Hauptjob nach Steuerklasse ((6)) besteurt wurde.

2. Ich möchte die Arbeitstunden von meinem minijob in dem Restaurant überschreiten und mehr arbeiten. Was für Status nennt man das denn? Ist es ein Midijob oder Teilzeit und was für Steuerklasse hat jeder Job? Mir macht es nichts wenn der Job im Restaurant als Steuerklasse 6 versteuert wird, solange meine Arbeit an der Uni als Steuerklasse 1 bleiben kann.

Liebe Grüße,

Peggy Fischer
PF
Peggy Fischer

Sehr geehrte Frau Schmidt,
folgende Situation:
Ein AN hat eine Hauptbeschäftigung und ist seit 2008 nebenbei als Selbständiger angemeldet, wo er auf Honorarbasis ab und zu Kurse erteilt.
Nun will dieser AN einen Minijob aufnehmen. Zur Zeit hat er keine Kurse. Evtl. beginnt der nächste Kurs auf Honorarbasis erst wieder im September oder Oktober.
Wie ist der Minijob jetzt zu sehen? Ist es der 1. Minijob oder muss dieser zur Hauptbeschäftigung dazu gezählt werden – nur ohne Arbeitslosenversicherung?
Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Peggy Fischer

Elke Janson
EJ
Elke Janson

was passiert, wenn man einen gewerblichen Minijob und 2 als private Haushaltshilfe hat und DANN über 520 € verdient

Carmen Rehse
CR
Carmen Rehse

Sehr geehrte Frau Schmitt,

eine Information aus dem Beitrag hat mich irritiert:

….. Wählt der Arbeitgeber eine individuelle Besteuerung für den Minijob, hängt die Höhe der Steuer von der Lohnsteuerklasse der Minijobber ab…..

Bisher ging ich davon aus, dass es drei Möglichkeiten der Besteuerung gibt:

  1. Der/die Arbeitgeber*in übernimmt – im Idealfall – die Pauschalsteuer.
  2. Der/die Arbeitnehmer*in übernimmt die Pauschalsteuer.
  3. Der/die Arbeitnehmer*in entscheidet sich für die Besteuerung entsprechend seiner/ihrer Steuerklasse.

Die individuelle Besteuerung durch den AG war mir bisher unbekannt, jedenfalls nicht ohne Rücksprache mit dem/der Arbeitnehmer*in.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Rehse

Claudia P.
CP
Claudia P.

Guten Tag Frau Heike Schmidt,
leider habe ich den obigen Artikel erst heute gefunden. Sonst hätte ich schon viel früher gefragt.

Meine Frage: Warum darf ein Minijobber neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur einen einzigen Minijob ausüben, auch wenn er (viel) weniger als 450,00 EUR verdient???

Der Sinn dieser Regelung erschließt sich mir nicht. Und, niemand konnte ihn mir bislang erklären.

Der Bedarf an Haushaltshilfen in Privathaushalten ist groß und wächst immer mehr. Um einen größeren Anteil legal decken zu können, wäre es daher ausgesprochen hilfreich, wenn Minijobber im Nebenjob ebenfalls mehrere Minijobs ausüben dürften, bis zur gesetzlich erlaubten Obergrenze. Gerade Minijobs in Privathaushalten sind meistens (viel) kleiner als 450 EUR monatl. Auch daher wäre die Kombinationsmöglichkeit von mehreren Jobs ausgesprochen hilfreich. Der Vorteil würde sowohl bei den Privathaushalten liegen, die ein klein wenig leichter eine legale Haushaltshilfe finden könnten. als auch bei den Minijobbern, die nebenberuflich 450 EUR hinzuverdienen könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre hoffentlich befriedigende Antwort.

Freundliche Grüße

Claudia P.