Feiertage im Minijob: Verdienst, Arbeitszeit, Zuschläge
Im Mai stehen viele Feiertage an. Das wirft bei Minijobberinnen und Minijobbern sowie bei Arbeitgebern häufig Fragen auf: Ist Arbeiten an Feiertagen erlaubt oder besteht ein Arbeitsverbot? Was passiert, wenn ein geplanter Arbeitstag ausfällt – besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung? Dieser Beitrag liefert einen verständlichen Überblick über alle wichtigen Regelungen zu Feiertagen im Minijob.
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- Welche Feiertage gibt es?
- Was gilt bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen?
- Wer hat an gesetzlichen Feiertagen frei?
- Müssen Minijobber an Feiertagen Urlaub nehmen?
- Werden Feiertage beim Minijob bezahlt?
- Arbeiten am Feiertag: Gibt es Zuschläge oder Ersatzruhetage?
- Checkliste für Feiertage im Minijob
Welche Feiertage gibt es?
Feiertage werden gesetzlich festgelegt. An diesen Tagen ruht die Arbeit in vielen Branchen. Einige Feiertage gelten in allen Bundesländern. Andere Feiertage unterscheiden sich je nach Bundesland.
Diese Feiertage gelten bundesweit:
- Neujahr (1. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Erster Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
- Zweiter Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)
Gut zu wissen:
Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) sind normale Arbeitstage. In einigen Fällen gewähren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aber auch eine bezahlte Freistellung. Maßgeblich sind die Regelungen im Arbeitsvertrag sowie mögliche betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge.
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Anregungen?
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Was gilt bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen?
Nicht alle Bundesländer haben die gleichen gesetzlichen Feiertage. Fronleichnam ist beispielsweise nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein Feiertag. Arbeitet eine Minijobberin oder ein Minijobber in einem Bundesland und wohnt in einem anderen, dann gelten die Feiertagsregelungen des Arbeitsortes. Der Sitz des Unternehmens ist in diesem Fall nicht entscheidend. Entscheidend ist immer der Arbeitsort. Individuelle Absprachen dürfen die Feiertagsregelungen nicht außer Kraft setzen.
Wer hat an gesetzlichen Feiertagen frei?
In der Regel verbietet das Arbeitszeitgesetz die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Das gilt für Minijobberinnen und Minijobber wie für alle anderen Beschäftigten.
In einigen Bereichen muss jedoch auch an Feiertagen gearbeitet werden, damit beispielsweise Versorgung und Sicherheit gewährleistet ist. Das Gesetz sieht hierfür Ausnahmen vor. Dazu zählen unter anderem:
- Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Gaststätten, Hotels, Gastronomie und Bäckereien
- Konzert- und Theaterhäuser
- Verkehrsbetriebe
- Presse und Medien
- Bewachungsgewerbe
Müssen Minijobber an Feiertagen Urlaub nehmen?
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, müssen Minijobberinnen und Minijobber in der Regel nicht arbeiten. Sie benötigen dafür keinen Urlaub.
Werden Feiertage beim Minijob bezahlt?
Minijobberinnen und Minijobber erhalten an Feiertagen ihren Verdienst, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem sie sonst gearbeitet hätten. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Beispiel:
Ein Minijobber arbeitet regelmäßig montags, mittwochs und freitags in einem Supermarkt. Fällt der 1. Mai auf den Freitag, muss der Minijobber nicht arbeiten und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlt den Verdienst trotzdem weiter.
Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit einfach verschieben?
Für Minijobberinnen und Minijobber besteht grundsätzlich keine Pflicht, die an Feiertagen ausgefallenen Stunden vor- oder nachzuarbeiten. Eine Verlagerung der Arbeitszeit auf einen normalerweise freien Tag ist nicht zulässig, wenn damit die Feiertagsregelung umgangen werden soll.
Tipp: Eine schriftliche Festlegung der regelmäßigen Arbeitstage im Arbeitsvertrag schafft Planungssicherheit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Klarheit für Beschäftigte.
Arbeiten am Feiertag: Gibt es Zuschläge oder Ersatzruhetage?
In Branchen, in denen Feiertagsarbeit erlaubt ist, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Minijobber auch an Feiertagen einsetzen. Dann stellt sich häufig die Frage, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür einen Zuschlag an Minijobber zahlen müssen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gibt es nicht. Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen freiwillig Zuschläge. Ein Anspruch auf die Zahlung der Zuschläge besteht, wenn dies im Arbeitsvertrag, durch eine Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geregelt ist.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Ersatzruhetag zu gewähren.
Zählen Feiertagszuschläge zum Verdienst im Minijob?
Die gute Nachricht: Feiertagszuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit bleiben in vielen Fällen steuerfrei und damit beitragsfrei. Sie zählen dann nicht zum regelmäßigen Verdienst. Nähere Informationen zu der Steuer- und Beitragsfreiheit gibt es in unserem FAQ.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „Mehr verdienen im Minijob – Zuschläge richtig abrechnen.“
Checkliste für Feiertage im Minijob
Die folgende Checkliste kann Klarheit schaffen:
- Arbeitsort prüfen: Gilt der Feiertag im Bundesland, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird?
- Dienstplan und Arbeitsvertrag ansehen: Fallen Feiertage auf die üblichen Arbeitstage?
- Keine Verlagerung der Stunden: Arbeitszeiten an Feiertagen dürfen nicht einfach auf einen anderen Tag verschoben werden.
- Bei Feiertagsarbeit Ausgleich regeln: Ersatzruhetag einplanen und mögliche Zuschläge schriftlich festhalten.
31 Kommentare
Sehr geehrte Mitarbeiter der Minijobzentrale,
Ich habe leider einige Unternehmer kennen gelernt, bei denen man Zeiten für Krankheit und Urlaub abarbeiten muss.
Das sieht so aus, dass jeder Minijobber dort ein Stundenkonto hat.
Dieses Stundenkonto muss man erst mit hunderten von geleisteten Arbeits- Stunden auffüllen, bevor man das Recht hat krank zu werden oder Ferien zu machen.
Das ist als EU-Rentnerin kräftemäßig nicht zu stemmen.
Minijobs waren einmal als Zuverdienst für Studenten, Hausfrauen o.ä. gedacht und nicht, um damit seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Mittlerweile sind Minijob-Beschäftigungen mit so umfangreichen Rechten ausgestattet, dass es für Arbeitgeber kaum mehr bezahlbar ist.
Ich habe mich nach Jahren davon verabschiedet eine Haushaltshilfe zu beschäftigen. Sie hat ihren Lebensunterhalt mit Minijob und zusätzlicher Schwarzarbeit bestritten. Ich durfte Feiertage, Krankheit und Urlaub bezahlen und dafür mein Haus selbst putzen. NEIN DANKE.
Da mache ich es lieber gleich selbst und muss mich nicht noch ärgern.
Gleiches bestätigen mir Gebäudereinigungsfirmen, die für uns arbeiten. Hier müsste von Seiten des Gesetzgebers dringend etwas geändert werden!
Wenn ein Minijobber im Arbeitsvertrag nur 40 std im Monat stehen hat, aber keine fixen Tage, wie verhält es sich, wenn er seit einigen Monaten immer dienstags und donnerstags arbeitet. Bekommt er dann den Feiertag, der auf einen Donnerstag fällt, bezahlt, obwohl er im Arbeitsvertrag keine fixen Tag hat?
Wenn meine Hilfe mittwochs und donnerstags jeweils 2 Stunden kommt! Wieviel Urlaub steht ihr dann zu?
Was ist wenn die Firma einen Brückentag wie jetzt Freitag schließt. Muss ich dafür Urlaub nehmen?
Wenn ein Minijobber grundsätzlich nur freitags arbeitet, d.h. auch an Feiertagen, ist dann der Arbeitgeber verpflichtet eine Zuschlag zu zahlen? Im Arbeitsvertag ist dazu nichts geregelt.
Betreuung in der Schule…
Fällt auf den eigentlichen Arbeitstag der Elternsprechtag, werden dann meine Stunden trotzdem bezahlt ?
Ich habe am 1.5. einen Minijob begonnen. Es sind 3 bis 4 Arbeitstage pro Woche vereinbart mit 40,2 Stunden pro Monat. Der Betrieb hat 7 Tage pro Woche geöffnet (Ferienvermietung). Die Arbeitszeit wird für die gearbeiteten Tage dokumentiert, es gibt ein Arbeitszeitkonto. Am 1.5. habe ich nicht gearbeitet, also auch keine Stunden gutgeschrieben bekommen, ergo wird dieser Tag auch nicht bezahlt. Um auf die monatlichen Stunden zu kommen, müsste ich die fehlenden Stunden quasi durch Arbeit an anderen Tagen „aufholen“. Nun arbeite ich an einem Feiertag in der Woche. Werden die Stunden ganz normal dokumentiert, zählen sie wie ein ganz normaler Tag. Meines Erachtens kann man, den Feiertagsausgleich nur dadurch erreichen, in dem die geleisteten Stunden am Feiertag doppelt dokumentiert werden, bzw. die normalerweise vereinbarten Arbeitsstunden für den Tag zu den tatsächlichen gearbeiteten Stunden zusätzlich gerechnet werden. Ansonsten würden die Stunden für einen zusätzlichen freien Tag ja fehlen.
gibt des einen maximalen Stundenlohn für Minijobs?
Hallo, mir wird in meiner Firma, als Minijobber, kein Sonntagszuschlag bezahlt. Festangestellte (teizeit und vollzeit) erhalten diesen.
Auf der Webseite der Firma steht, dass minijobber diesen Zuschlag nicht erhalten.
Habe ich trotzdem.anspruch darauf, und wie kann ich beim verantwortlichen Mitarbeiter argumentieren? Vielen Dank im voraus Ulrich Derscheid
Bin Rentnerin von 71 Jahren.
Wieviel Urlaub steht mir zu? Habe einen Minijob seit 15.01. 26 pro Monat, im Jahr werden insgesamt 20 Tage gegeben.
Wie verhält es sich, wenn ein Minijobber nur für ein paar Tage im Jahr angestellt wird zur Aushilfe bei einem Event, das z.B. über Pfingsten stattfindet und somit den Feiertag am Pfingstmontag beinhaltet?
Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall keine regelmäßigen Wochenarbeitstage. Muss der Arbeitgeber die Arbeit am Feiertag dann finanziell oder durch freie Zeiten an den anderen Tagen ausgleichen? Oder ist es richtig wenn die geleisteten Arbeitsstunden mit dem vereinbarten Stundenlohn abgerechnet werden?
Guten Tag
Ich arbeite in der Regel von Montag bis Mittwoch und nochmal Montag und Dienstag
Wie wird ein Feiertag der auf einen Montsg fiel bezahlt.
Mein AG behauptet nur mit Durchnitt der letzten 16 Wochen.Außerdem soll ich eine Bestätigung meines Vorgesetzten bei der Personalabteilung vorlegen.
Ist das rechtens?
Ich arbeite in der Schulbetreuung einer Grundschule. Ich arbeite an drei festen Tagen (Mi/Do/Fr). Dies schon seid ca. 3Jahren. Im Arbeitsvertrag steht: die Arbeit richtet sich nach dem Einsatzplan. Trotzdem sind es immer die gleichen Tage. Der Förderverein zahlt mir keinen Feiertag und beruft sich auf diese Klausel. Welche Möglchkeiten habe ich?