Kurzfristige Minijobs ab 2022: Angaben zum Krankenversicherungsschutz
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten in der Meldung zur Sozialversicherung Angaben zum Krankenversicherungsschutz der Arbeitnehmer machen. In diesem Beitrag erklären wir die neue Regelung.
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- Was ist ein kurzfristiger Minijob?
- Welche Änderungen ergeben sich im Meldeverfahren ab Januar 2022?
- Wie muss der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes gemeldet werden?
- Was bedeutet das Kennzeichen “1” für die Krankenversicherung?
- Was bedeutet das Kennzeichen “2” für die Krankenversicherung?
- Minijob-Zentrale zuständige Einzugsstelle für alle Minijobs
Was ist ein kurzfristiger Minijob?
Ein kurzfristiger Minijob ist eine Beschäftigung, die von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum befristet ist. Für eine kurzfristige Beschäftigung gilt entweder die Zeitgrenze von drei Monaten oder die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen. Der Arbeitgeber kann wählen, welche Zeitgrenze für seinen Arbeitnehmer günstiger ist. Der kurzfristige Minijob ist sozialversicherungsfrei. Es werden also keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt, so dass die Arbeitnehmer auch nicht über diese Tätigkeit krankenversichert sind.
Weitere Informationen zu kurzfristigen Beschäftigungen finden Arbeitgeber in unserem Blog-Beitrag “Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?”.
Welche Änderungen ergeben sich im Meldeverfahren ab Januar 2022?
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung von kurzfristig Beschäftigten zusätzlich angeben, wie diese krankenversichert sind. Wichtig zu wissen: Der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz ist vom Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Ein Nachweis kann beispielsweise eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder des privaten Krankenversicherungsunternehmens der Arbeitnehmer, aber auch eine Kopie der Versicherungskarte sein.
Wie muss der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes gemeldet werden?
Bei der
- Anmeldung wegen Aufnahme einer Beschäftigung (Meldegrund 10) und
- gleichzeitigen An- und Abmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung (Meldegrund 40).
ist die Angabe des Krankenversicherungsschutzes zu melden.
Hierfür sind in der Meldung zur Sozialversicherung folgende Kennzeichen vorgesehen:
- 1 = Beschäftigter ist gesetzlich krankenversichert oder
- 2 = Beschäftigter ist privat krankenversichert oder anderweitig im Krankheitsfall abgesichert.
Arbeitgeber einer kurzfristigen Beschäftigung ergänzen in der Anmeldung ab 2022 im Feld “Kennzeichen-Krankenversicherung” also entweder das Kennzeichen “1” oder “2”.
Was bedeutet das Kennzeichen “1” für die Krankenversicherung?
Für Arbeitnehmer in einem kurzfristigen Minijob besteht in der Regel ein Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Das kann zum Beispiel sein, weil sie über eine Hauptbeschäftigung, als Student, als Familienangehöriger oder freiwillig krankenversichert sind.
Was bedeutet das Kennzeichen “2” für die Krankenversicherung?
Der Minijobber kann aber auch privat krankenversichert oder anderweitig abgesichert sein. Hierzu gehören insbesondere folgende Fälle:
- Für die Dauer der Beschäftigung besteht eine Krankheitskostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob es zum Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen ist oder nicht.
- Die Versicherung wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer im Rahmen einer Gruppenversicherung für seine Arbeitnehmer als versicherte Personen abgeschlossen.
- Als anderweitig abgesichert sind Beschäftigte anzusehen, die im Krankheitsfall Leistungen aus Sondersystemen erhalten oder einen Anspruch auf Sachleistungen zu Lasten eines ausländischen Versicherungsträgers haben. Diesen haben gegenwärtig Minijobber, die in Deutschland arbeiten, aber in Dänemark, Luxemburg oder Österreich krankenversichert sind.
Minijob-Zentrale zuständige Einzugsstelle für alle Minijobs
Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügig Beschäftigten. Ob geringfügig entlohnter Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – Arbeitgeber melden ihre Minijobber mit der Meldung zur Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale an.
Wie Arbeitgeber einen Minijobber anmelden, erklären wir in unserem Blog-Beitrag “Minijobber anmelden – Was Arbeitgeber wissen müssen”.
In unserem Beitrag “Kurzfristige Minijobs: Ab 2022 elektronische Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten” erklären wir, was Arbeitgeber von kurzfristigen Minijobbern ab 2022 noch zu beachten haben.
34 Kommentare
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage zum Thema Kurzfristig Beschäftigte.
Ein Bewerber hat im lfd. Jahr bereits 40 Tage bei einem anderen Arbeitgeber als Kurzfristig Beschäftigter gearbeitet.
Bei uns soll er ab 01. Oktober 2024 ebenfalls als Kurzfristig Beschäftigter eingesetzt werden und der Vertrag soll spätestens am 30. September 2025 enden. Die max. Arbeitstage im lfd. Kalenderjahr werden aufgrund der geplanten Einsätze und unter Berücksichtigung der bereits angefallenen 40 Arbeitstage bei einem anderen Arbeitgeber nicht überschritten. Kann er im neuen Kalenderjahr dann wieder 70/90 Arbeitstage eingesetzt werden, so dass er bei uns auch auf 70/90 Arbeitstage kommt?
Hallo zusammen, meine Tochter ist über eine Verwaltung als kurzfristige Minijobberin beschäftigt. Sie ist familienversichert und das Arbeitsverhältnis besteht bereits seit mehr als 4 Wochen. Nun war meine Tochter krank (vom Dienstplan wäre sie in dieser Woche zwei Tage eingeteilt gewesen). Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz wäre meiner Meinung nach Lohnfortzahlung für diese zwei Tage zu leisten. Die Krankmeldung wurde fristgerecht eingereicht und sie ist unverschuldet erkrankt. Die Lohnfortzahlung wird ihr aber mit der Begründung verweigert, dass ein kurzfristiger Minijobber weder ein Anrecht auf Lohnfortzahlung noch auf Urlaub hat. Das Gesetz liest sich meiner Meinung nach anders und aus diesem Grunde muss doch mittlerweile bei der Anmeldung auch die Krankenkasse des kurzfristig Beschäftigten hinterlegt werden. Die Tatsache, dass der Job sozialversicherungsfrei ist schließt das Entgeltfortzahlungsgesetz meiner Meinung nach nicht aus. Der TVöD gilt im vorgenannten Fall nicht. Für Ihre Rückmeldung vielen Dank.
Hallo zusammen, ich habe einen Schüler beschäftigt, der bereits vom 20.12.2021 bis 05.01.2022 bei uns kurzfristig angestellt war. In diesem Zeitraum hat er inkl. Feiertage 12 Tage gearbeitet. Seit dem 09.05.2022 ist er befristet bis 29.07.2022 wieder kurzfristig bei uns beschäftigt. In diesem Zeitraum sind mit Feiertagen und Urlaub knapp 50 Arbeitstage angefallen. Könnte ich ihn nochmal verlängern oder zerschieße ich mir dann die Kurzfristigkeit. Vielen Dank.
Hallo,
Mein Sohn (18 Jahre) hat, wie die ganze Familie, seinen Hauptwohnsitz in Italien und ist damit in der italienischen Krankenversicherung familienversichert. Jetzt kann er in den Schulferien für 1 Monat als Hilfsarbeiter bei einer Zimmerei in München arbeiten.
Das wäre im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung als Minijob möglich.
Für den Nachweis des Krankenversicherungsschutzes, wie im Artikel erläutert, ergibt sich das Problem, dass eigentlich weder Kennzeichen 1 noch Kennzeichen 2 zutreffend sind. Im Prinzip Kennzeichen 2, da ein Anspruch auf Sachleistungen gegenüber der italienischen Krankenkasse besteht, allerdings ist in dem Satz explizit nur Dänemark, Österreich und Luxemburg erwähnt.
Falls die italienische KV bestätigt, daß ein Schutz besteht, wäre das dann ein ausreichender Nachweis für den Arbeitgeber bzw. die Minijobzentrale?
Andererseits müsste es ja dazu Erfahrungswerte geben, es wird ja doch einige Minijobber aus der EU geben, die Ferienjobs in Deutschland machen.
Vielen Dank
Sehr geehrtes Minijob-Team,
was kann ich tun, wenn ich vom kurzfristigen Beschäftigten keinen Nachweis für die Krankenversicherung bekomme.
z.B. Angaben werden im Personalfragebogen gemacht, die Kopie der KV-Karte wird immer versprochen kommt aber nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe sind das Änderungen für die Meldetatbestände oder kann damit die kurzfristige Beschäftigung „kaputt“ gehen?
Vielen Dank!
Guten Morgen,
wirkt sich der Lohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung (im Jahr 2020) auf den Beitrag in der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung aus?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo,
ich habe gerade meine Ausbildung beendet und möchte jetzt für 3 Monate eine kurzfristige Beschäftigung annehmen. Danach gehe ich erst in den Urlaub und dann studieren. Ich wohne noch bei meinen Eltern, die mich finanziell unterstützen. Geht das jetzt mit der kurzfristigen Beschäftigung, obwohl ich bis Anfang Februar noch Azubi war?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Guten Morgen,
fällt die Erntehelferversicherung (z. B. MSU) unter private Krankenversicherung? Welchen KV-Nachweis benötigt man bei ausl. SAK, wenn der AG keine Erntehelferversicherung abschließt? Vielen Dank für eure Hilfe
Guten Tag, ich hätte gern mal gewusst, ob meine Zahlung im Krankheitsfall weitergezahlt wird. Gruss Silvia
Hallo , ist abzusehen ob die Zeitgrenze für kurzfristig Beschäftigte von 70 Arbeitstagen auch in 2022 erneut angehoben wird?
LG
Viele Ihrer Hinweise gelten nur für gewerbliche Minijobs. Dies wird dann aber oft gar nicht oder nicht deutlich genug herausgestellt, so dass man als Privathaushalt rätseln muss.
Könnten Sie dies bitte künftig in jeder Mail deutlich unterscheiden?
Danke!
Guten Morgen, gilt dies auch für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse oder nur bei Neueinstellung. Danke und vorweihnachtliche Grüße HEIKE W.
Warum werden diese Daten nun erhoben, wenn es auf die Beschäftigung keine Auswirkung hat? Denn der Arbeitgeber zahlt bei der Kurzfristigen Beschäftigung doch auch zukünftig keine Beiträge in die Krankenversicherung. Oder entgeht mir etwas?
Gilt diese Regelung nur für die kurzfristigen Beschäftigten oder auch für die 450,00 Euro Jobs
Die Vorlagepflicht der Mitgliedsbescheinigung für die gesetzliche Krankenversicherung wurde doch erst mit Wirkung Jahresbeginn 2021 abgeschafft. Tatsächlich stellen die Krankenversicherungen diese Bescheinigung nicht mehr aus (siehe auch § 8 Beitragsverfahrensordnung) Die Nennung der Krankenkasse durch den Beschäftigten im Personalbogen müsste doch ausreichend sein.