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Minijob oder Midijob: Unterschiede und Verdienst in 2025

Minijob oder Midijob – beide Beschäftigungsformen bieten Vorteile. Aber wann gilt was? Die neue Minijob-Verdienstgrenze wirkt sich zum Beispiel direkt auf die untere Verdienstgrenze im Midijob aus. Welche Grenzen gelten aktuell und was müssen Beschäftigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach der Erhöhung des Mindestlohnes beachten? Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen ganz einfach erklärt.

Minijob und Midijob – Wo liegt der Unterschied?

Sowohl beim Minijob als auch beim Midijob sind Verdienstgrenzen zu beachten. Diese Grenzen regeln, ob ein Minijob oder ein Midijob vorliegt. Davon hängt unter anderem ab, welche Beiträge zur Sozialversicherung für die Beschäftigung anfallen:

Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der die monatlichen Einkünfte eines Beschäftigten eine festgelegte Grenze nicht überschreiten dürfen.

  • Verdienstgrenze

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze im Minijob bei maximal 556 Euro.

  • Sozialversicherung

Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Sie zahlen hier einen kleinen Eigenanteil und erzielen dadurch vollwertige Ansprüche. Wenn sie den Eigenanteil zur Rentenversicherung nicht zahlen wollen, können sie sich davon befreien lassen. In der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung sind Minijobberinnen und Minijobber versicherungsfrei. Im Minijob zahlen sie hier keine Sozialabgaben.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen u. a. Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung.

  • Steuern

In der Regel werden Minijobs pauschal durch den Arbeitgeber besteuert. Die Pauschsteuer liegt bei 2 Prozent des Verdienstes. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Einkünfte nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklassen) der Minijobberinnen und Minijobber zu besteuern.

Beispiel – Minijob

Ein Beschäftigter arbeitet als Aushilfe im Café. Die Arbeitszeit variiert je nach Bedarf, aber der Verdienst überschreitet im Monatsdurchschnitt nie die Einkommensgrenze von 556 Euro. Das Arbeitsverhältnis fällt daher unter die Regelungen eines Minijobs.

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Was ist ein Midijob?

Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Ein Midijob liegt vor, wenn der durchschnittliche monatliche Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze liegt, aber die Midijob-Verdienstgrenze nicht übersteigt. Midijobberinnen und Midijobber zahlen reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung.

  • Midijob-Zone

Midijobs sind Beschäftigungen, bei denen das monatliche Einkommen von 556,01 Euro bis 2.000 Euro (Stand 2025) liegt – also im sogenannten Übergangsbereich.

  • Sozialversicherung

Im Midijob sind die Beschäftigten grundsätzlich in allen Zweigen der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig, zahlen jedoch nur reduzierte Beiträge.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Midijobbern zahlen im unteren Bereich des Übergangsbereichs höhere Beitragsanteile als im oberen Bereich. Deren Belastung ist im unteren Bereich knapp oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze so hoch wie bei einem Minijob mit ca. 28 Prozent und wird bis zur oberen Midijob-Grenze von 2.000 Euro gleitend auf den üblichen Sozialversicherungsbetrag von ca. 20 Prozent abgeschmolzen. Die Beitragsberechnung kann einfach mit dem Midijob-Rechner der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erfolgen.

  • Steuern

Die Steuerpflicht richtet sich nach den Einkünften des Beschäftigten und wird individuell berechnet.

Beispiel – Midijob

Eine Beschäftigte arbeitet als Teilzeitkraft in einem Büro und verdient monatlich 900 Euro. Die Höhe des Verdienstes liegt im Übergangsbereich (von 556,01 bis 2.000 Euro). Es liegt also ein sozialversicherungspflichtiger Midijob vor, für den die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereiches gelten.

Erfahren Sie in unserem Magazin-Artikel „Minijob und Midijob – Unterschiede und Gemeinsamkeiten“ mehr über Minijobs und Midijobs.

Warum die Minijob-Verdienstgrenze für Midijobs entscheidend ist

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. Wenn der Mindestlohn steigt, steigt auch die Minijob-Verdienstgrenze. Minijobberinnen und Minijobber können dann also mehr verdienen, ohne ihren Status als Minijobber zu verlieren.

Aber aufgepasst: Die untere Grenze für Midijobs liegt direkt über der Minijob-Grenze. Eine Erhöhung der Minijob-Grenze führt also auch zu einer Erhöhung der unteren Verdienstgrenze im Midijob-Bereich.

Verdienstgrenzen 2025

Minijob-Verdienstgrenze: 556 Euro

untere Midijob-Verdienstgrenze: 556,01 Euro

obere Midijob-Verdienstgrenze: 2.000 Euro

Tipp: Weitere Informationen zur Minijob-Verdienstgrenze und den Änderungen 2025 finden Sie in unserem Magazin-Artikel“ Minijob und Mindestlohn 2025 – Das ändert sich beim Verdienst“.

Deshalb müssen Midijobber bei der Anpassung des Mindestlohns aufpassen

Die Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze ab 2025 von 538 Euro auf 556 Euro betrifft also nicht nur Minijobberinnen und Minijobber. Auch auf Beschäftigte im Übergangsbereich hat dies Auswirkungen.

Denn wer im Jahr 2024 von 538,01 Euro bis 556 Euro verdient hat, war mit einem Midijob sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Durch die Anpassung der Verdienstgrenzen können diese Personen jedoch im Jahr 2025 wieder unter die Minijob-Regelungen fallen, wenn der Verdienst nicht auf mehr als 556 Euro angepasst wird. Das hätte direkte Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Beitragszahlungen, da sich der Status der Beschäftigten von sozialversicherungspflichtig auf den eines klassischen Minijobs ändern würde.

Aus Midijob wird Minijob – wenn der Verdienst zwischen 538 und 556 Euro liegt

Wenn der Verdienst von 538,01 bis 556 Euro liegt, wird die Beschäftigung im Jahr 2025 zum Minijob. Diese Beschäftigung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dann bei der Minijob-Zentrale anmelden. Gleichzeitig ist eine Abmeldung der Beschäftigung bei der Krankenkasse erforderlich.

Kranken- und Pflegeversicherung

Minijobberinnen und Minijobber zahlen keine Beiträge mehr zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber übernimmt dafür einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Dies bietet jedoch keinen eigenen Versicherungsschutz mehr.

Wie eine Absicherung in der Krankenversicherung im Minijob aussehen kann, erfahren Sie in unseren Magazin-Artikel „Abgesichert im Minijob: Das gilt für die Krankenversicherung“.

Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind Minijobberinnen und Minijobber nicht versichert. Sie zahlen hier auch keine eigenen Beiträge. Ansprüche – wie zum Beispiel auf Arbeitslosengeld – können nicht mehr erworben werden.

Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind Minijobberinnen und Minijobber weiterhin versicherungspflichtig. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag, während der Minijobber einen kleinen Anteil selbst trägt. Auch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist möglich.

 

Der Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale unterstützten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Berechnung der Beiträge für einen Minijob.

Midijob bleibt Midijob – wenn der Verdienst auf über 556 Euro angehoben wird

Wollen Beschäftigte weiterhin einen Midijob ausüben und damit versicherungspflichtig bleiben, muss der durchschnittliche monatliche Verdienst auf mehr als 556 Euro erhöht werden. Die Erhöhung des Verdienstes und die damit verbundene Erhöhung der Arbeitszeit bzw. -stunden können Minijobberinnen und Minijobber gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber besprechen.

Midijobberinnen und Midijobber zahlen Beiträge zur Sozialversicherung und sind damit in allen Bereichen wie Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung voll abgesichert.

Das Besondere am Midijob: Im Vergleich zu Beschäftigten mit einem Verdienst über 2.000 Euro zahlen sie reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. Weitere Details zur Zahlung der Beiträge im Übergangsbereich finden Sie hier.

Fazit: Minijob und Midijob im Blick behalten

Die Anpassung der Minijob-Grenze bringt für einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber Änderungen mit sich. Besonders Beschäftigte im Übergangsbereich sollten ihre Einkommenshöhe überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Versicherungsschutz weiterhin behalten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ebenfalls darauf achten, die richtige Meldung bei der zuständigen Stelle vorzunehmen.

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22 Kommentare

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Amine Ouabi
AO
Amine Ouabi

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin auf der Suche nach einem Minijob und würde gerne in Ihrem Unternehmen arbeiten. Ich bin motiviert, zuverlässig und bereit, flexibel zu helfen.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Amine

Piotr Piontek
PP
Piotr Piontek

Ile godzin można pracować na minijob miesiecznie?

Gelan Muhamad
GM
Gelan Muhamad

Ich möchte gerne Job als

Stefan Vogelsang
SV
Stefan Vogelsang

Habe nur eine Wittwerrente und bald einen Minijob.Bin ich krankenversichert? Zahle ja Beiträge von der Wittwerrente.

Claudia Barton
CB
Claudia Barton

Mein Sohn ist 19 Jahre und studiert. Er hat einen Minijob bei einer Eventagentur. Ich habe gelesen, dass der Jahresverdienst Minijob 556,Euro x12 Monate zuviel für den Verbleib in der Familienversicherung ist. Der Höchstverdienst wurde durch die Krankenkassen nicht angepasst, sondern auf dem Niveau von 2023.
Stimmt das? Nicht dass wir am Jahresende eine Nachzahlung tätigen müssen.
LG Claudia

Azam Arshid khan
AK
Azam Arshid khan

Hallo Guten Abend ich bin Azam Arshid khan ich bin 18 jahre alt und bin ich schuler und ich brauch mini job machen wenn sie hilfe mich möchten dann sag mir bescheid und bitte mache einen termin aus für mich Danke.

Karin Schröter
KS
Karin Schröter

Bin Rentnerin u.arbeite im Minijob ,ab März will ich Halbtagsarbeiten 20 Stunden In der Woche. Zur Zeit zahle ich Krankenversicherung als freiwillig Selbständige Beiträge!.Ich bin dann wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung!!!!! Die relativ viel günstiger ist!!! Falle ich am Ende der Beschäftigung in den Alten Beiträg zurück???????

Christian uhlenhut...
CU
Christian uhlenhut...

Ich plane einen Helfer für Gartenarbeiten stundenweise zu beschäftigen. Es würden dafür maximal 10 Stunden Arbeit anfallen. Aber dafür einen Minijob zu eröffnen halte ich für übertrieben. Die Sachlage bei mir ist, dass ich im Rollstuhl sitze und selber keine Außenarbeiten ausführen kann. Es handelt sich um wegräumen von Holzpaletten, zurückschneiden von baumschösslingen, und einkürzen von Wildwuchs mit der Motorsense. Nun suche ich dafür noch einen verlässlichen Helfer. Aber ich denke jetzt mal nicht dass das über die Minijob-Zentrale laufen kann oder? Ich meine die Suche. Denn der Helfer sollte vertrauenswürdig sein da ich mich durch meine Behinderung im Rollstuhl in einer hilflosen Lage befinde und ich mich auf den Helfer verlassen können muss puncto Ehrlichkeit. Da ich weit draußen auf dem Lande wohne in meinem Einfamilienhaus was ich alleine bewohne wegen meiner musikarbeit da ich profimusiker bin zwar im Ruhestand aber trotzdem immer noch.

Joachim Bätje
JB
Joachim Bätje

Ich bin Rentner (74) und privat krankenversichert. Wer zahlt welche Beiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung beim Midijob?
Falls ich Renten- versicherungspflichtig bin, wie ist die Auswirkung auf meine Rente?
Vielen Dank für Ihre Antwort.