
Minijob oder Midijob: Unterschiede und Verdienst in 2025
Minijob oder Midijob – beide Beschäftigungsformen bieten Vorteile. Aber wann gilt was? Die neue Minijob-Verdienstgrenze wirkt sich zum Beispiel direkt auf die untere Verdienstgrenze im Midijob aus. Welche Grenzen gelten aktuell und was müssen Beschäftigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach der Erhöhung des Mindestlohnes beachten? Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen ganz einfach erklärt.
Minijob und Midijob – Wo liegt der Unterschied?
Sowohl beim Minijob als auch beim Midijob sind Verdienstgrenzen zu beachten. Diese Grenzen regeln, ob ein Minijob oder ein Midijob vorliegt. Davon hängt unter anderem ab, welche Beiträge zur Sozialversicherung für die Beschäftigung anfallen:
Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der die monatlichen Einkünfte eines Beschäftigten eine festgelegte Grenze nicht überschreiten dürfen.
- Verdienstgrenze
Seit dem 1. Januar 2025 liegt die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze im Minijob bei maximal 556 Euro.
- Sozialversicherung
Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Sie zahlen hier einen kleinen Eigenanteil und erzielen dadurch vollwertige Ansprüche. Wenn sie den Eigenanteil zur Rentenversicherung nicht zahlen wollen, können sie sich davon befreien lassen. In der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung sind Minijobberinnen und Minijobber versicherungsfrei. Im Minijob zahlen sie hier keine Sozialabgaben.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen u. a. Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung.
- Steuern
In der Regel werden Minijobs pauschal durch den Arbeitgeber besteuert. Die Pauschsteuer liegt bei 2 Prozent des Verdienstes. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Einkünfte nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklassen) der Minijobberinnen und Minijobber zu besteuern.
Beispiel – Minijob
Ein Beschäftigter arbeitet als Aushilfe im Café. Die Arbeitszeit variiert je nach Bedarf, aber der Verdienst überschreitet im Monatsdurchschnitt nie die Einkommensgrenze von 556 Euro. Das Arbeitsverhältnis fällt daher unter die Regelungen eines Minijobs.
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Was ist ein Midijob?
Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Ein Midijob liegt vor, wenn der durchschnittliche monatliche Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze liegt, aber die Midijob-Verdienstgrenze nicht übersteigt. Midijobberinnen und Midijobber zahlen reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung.
- Midijob-Zone
Midijobs sind Beschäftigungen, bei denen das monatliche Einkommen von 556,01 Euro bis 2.000 Euro (Stand 2025) liegt – also im sogenannten Übergangsbereich.
- Sozialversicherung
Im Midijob sind die Beschäftigten grundsätzlich in allen Zweigen der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig, zahlen jedoch nur reduzierte Beiträge.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Midijobbern zahlen im unteren Bereich des Übergangsbereichs höhere Beitragsanteile als im oberen Bereich. Deren Belastung ist im unteren Bereich knapp oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze so hoch wie bei einem Minijob mit ca. 28 Prozent und wird bis zur oberen Midijob-Grenze von 2.000 Euro gleitend auf den üblichen Sozialversicherungsbetrag von ca. 20 Prozent abgeschmolzen. Die Beitragsberechnung kann einfach mit dem Midijob-Rechner der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erfolgen.
- Steuern
Die Steuerpflicht richtet sich nach den Einkünften des Beschäftigten und wird individuell berechnet.
Beispiel – Midijob
Eine Beschäftigte arbeitet als Teilzeitkraft in einem Büro und verdient monatlich 900 Euro. Die Höhe des Verdienstes liegt im Übergangsbereich (von 556,01 bis 2.000 Euro). Es liegt also ein sozialversicherungspflichtiger Midijob vor, für den die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereiches gelten.
Erfahren Sie in unserem Magazin-Artikel „Minijob und Midijob – Unterschiede und Gemeinsamkeiten“ mehr über Minijobs und Midijobs.
Warum die Minijob-Verdienstgrenze für Midijobs entscheidend ist
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. Wenn der Mindestlohn steigt, steigt auch die Minijob-Verdienstgrenze. Minijobberinnen und Minijobber können dann also mehr verdienen, ohne ihren Status als Minijobber zu verlieren.
Aber aufgepasst: Die untere Grenze für Midijobs liegt direkt über der Minijob-Grenze. Eine Erhöhung der Minijob-Grenze führt also auch zu einer Erhöhung der unteren Verdienstgrenze im Midijob-Bereich.
Verdienstgrenzen 2025
Minijob-Verdienstgrenze: 556 Euro
untere Midijob-Verdienstgrenze: 556,01 Euro
obere Midijob-Verdienstgrenze: 2.000 Euro
Tipp: Weitere Informationen zur Minijob-Verdienstgrenze und den Änderungen 2025 finden Sie in unserem Magazin-Artikel“ Minijob und Mindestlohn 2025 – Das ändert sich beim Verdienst“.
Deshalb müssen Midijobber bei der Anpassung des Mindestlohns aufpassen
Die Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze ab 2025 von 538 Euro auf 556 Euro betrifft also nicht nur Minijobberinnen und Minijobber. Auch auf Beschäftigte im Übergangsbereich hat dies Auswirkungen.
Denn wer im Jahr 2024 von 538,01 Euro bis 556 Euro verdient hat, war mit einem Midijob sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Durch die Anpassung der Verdienstgrenzen können diese Personen jedoch im Jahr 2025 wieder unter die Minijob-Regelungen fallen, wenn der Verdienst nicht auf mehr als 556 Euro angepasst wird. Das hätte direkte Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Beitragszahlungen, da sich der Status der Beschäftigten von sozialversicherungspflichtig auf den eines klassischen Minijobs ändern würde.
Aus Midijob wird Minijob – wenn der Verdienst zwischen 538 und 556 Euro liegt
Wenn der Verdienst von 538,01 bis 556 Euro liegt, wird die Beschäftigung im Jahr 2025 zum Minijob. Diese Beschäftigung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dann bei der Minijob-Zentrale anmelden. Gleichzeitig ist eine Abmeldung der Beschäftigung bei der Krankenkasse erforderlich.
Kranken- und Pflegeversicherung
Minijobberinnen und Minijobber zahlen keine Beiträge mehr zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber übernimmt dafür einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Dies bietet jedoch keinen eigenen Versicherungsschutz mehr.
Wie eine Absicherung in der Krankenversicherung im Minijob aussehen kann, erfahren Sie in unseren Magazin-Artikel „Abgesichert im Minijob: Das gilt für die Krankenversicherung“.
Arbeitslosenversicherung
In der Arbeitslosenversicherung sind Minijobberinnen und Minijobber nicht versichert. Sie zahlen hier auch keine eigenen Beiträge. Ansprüche – wie zum Beispiel auf Arbeitslosengeld – können nicht mehr erworben werden.
Rentenversicherung
In der Rentenversicherung sind Minijobberinnen und Minijobber weiterhin versicherungspflichtig. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag, während der Minijobber einen kleinen Anteil selbst trägt. Auch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist möglich.
Der Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale unterstützten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Berechnung der Beiträge für einen Minijob.
Midijob bleibt Midijob – wenn der Verdienst auf über 556 Euro angehoben wird
Wollen Beschäftigte weiterhin einen Midijob ausüben und damit versicherungspflichtig bleiben, muss der durchschnittliche monatliche Verdienst auf mehr als 556 Euro erhöht werden. Die Erhöhung des Verdienstes und die damit verbundene Erhöhung der Arbeitszeit bzw. -stunden können Minijobberinnen und Minijobber gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber besprechen.
Midijobberinnen und Midijobber zahlen Beiträge zur Sozialversicherung und sind damit in allen Bereichen wie Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung voll abgesichert.
Das Besondere am Midijob: Im Vergleich zu Beschäftigten mit einem Verdienst über 2.000 Euro zahlen sie reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. Weitere Details zur Zahlung der Beiträge im Übergangsbereich finden Sie hier.
Fazit: Minijob und Midijob im Blick behalten
Die Anpassung der Minijob-Grenze bringt für einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber Änderungen mit sich. Besonders Beschäftigte im Übergangsbereich sollten ihre Einkommenshöhe überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Versicherungsschutz weiterhin behalten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ebenfalls darauf achten, die richtige Meldung bei der zuständigen Stelle vorzunehmen.
50 Kommentare
Sehr geehrtes Team,
Ich bin Arbeit suchend und möchte gern einem Bekannten (Einzelunternehmer und Inhaber eines kleinen Imbiss‘) gelegentlich unterstützen. Dieser Mann ist bereits über 74 Jahre alt und kämpft mit einigen gesundheitlichen Problemen. Meine gelegentliche Hilfe wären z.B. ab und zu größere Reinigungsarbeiten (z.B. 1-2 mal pro Jahr Fenster putzen oder Warenkisten im Lager umstapeln, damit eine gründliche Reinigung erfolgen kann, oder evtl. Unterstützung bei einer Inventur o.a.) … also nur gelegentliche Hilfe.
Damit sowohl ihm als auch mir keine „Schwarzarbeit“ unterstellt werden kann, wollen wir meine gelegentlichen Hilfsleistungen als „kurzfristige Beschäftigung“ vertraglich vereinbaren. Begrenzt auf maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr und zu einem maximalen Entgelt von 100 Euro pro Monat. Bei einem derzeitigen Mindestlohn von 12,82 Euro wären das ca. 7,8 Stunden pro Monat. Dabei sollen allerdings nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden bezahlt werden. Für eine dauerhafte Beschäftigung ist weder ausreichend Arbeit vorhanden, noch ist es diesem Imbiss-Inhaber finanziell möglich, eine fest angestellte Person zu bezahlen. Aufgrund eines verringerten Angebotes (es gibt kein tägliches Mittagessen mehr) sind natürlich auch seine Einnahmen gesunken.
Nun habe ich gelesen, dass ich als Arbeitsuchende gar keiner „kurzfristigen Beschäftigung“ nachgehen kann. Und selbst ein Minijob (falls der Imbiss-Inhaber soviel bezahlen könnte) wäre wohl für mich nicht möglich?
Wie verhält es sich?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Rentener, wlecher das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht hat.
Dessen monatlichens Einkommen beträgt 547,50 €. Er bekommt jedoch eine Jahressonderzahlung in Höhe von 84,51% und erhält somit ein Jahresgehalt von 7032,69 €. Wie ist der richtige Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel?
Anfrage zu Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin derzeit familienversichert und arbeite in einem Minijob. Da ich schwanger bin, werde ich bald in die Mutterschutzzeit gehen.
Mir ist bekannt, dass ich als familienversicherte Person:
– einen einmaligen Betrag von 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen kann.
– unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalte, falls mein Nettoeinkommen über 390 Euro liegt.
Mein aktuelles Nettoeinkommen beträgt 556 Euro im Monat.
Meine konkrete Frage:
Wie hoch wäre genau der Zuschuss meines Arbeitgebers?
– Da mein durchschnittliches tägliches Nettoeinkommen (556 € / 30 ≈ 18,53 €/Tag) über dem Höchstsatz des Mutterschaftsgelds (13 €/Tag) liegt – muss mein Arbeitgeber dann überhaupt etwas zahlen?
– Oder erhalte ich einfach meine normale Vergütung weiter (556 €/Monat), ohne zusätzlichen Zuschuss?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine klare Aufschlüsselung, welche Beträge ich in der Mutterschutzzeit vor und nach der Geburt erwarten kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Katsiaryna
Ich habe einen Minijob und einen Midijob. Jetzt rutscht der Midijob durch die Erhöhung in die Minijobgrenze. Was muss ich jetzt tun? Gehaltserhöhung? Oder ist das dann mit zwei Minijobs erlaubt?!
Hallo ich habe noch eine frage.
Mein Chef macht im April drei Wochen Urlaub und ich gehe in dieser Zeit nicht arbeiten. Wie verhält es sich mit der Bezahlung!
Hallo liebes Team der Minijobzentrale!
Ist die Jahresverdienstgrenze auf ein Kalenderjahr zu berechnen oder auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Beschäftigungsbeginn, bzw. Meldung oder Einschätzung?
Ich habe am 01.07.24 im Minijob begonnen.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Hallo und guten Tag
Meine Frage wäre, der Verdienst im Minijob beträgt 556 €.
Wie ist das richtig zu verstehen! Darf ich monatlich diesen Betrag NICHT überschreiten oder darf ich den Jahresbetrag von 6672 € NICHT überschreiten?
MfG
Angelika
Wieviel Tage Urlaub stehen mir zu: ich werde im August mit einem unbefristeten minijob beginnen, und an zwei Tagen in der Woche arbeiten. Vielen Dank für eine Antwort!
Ich arbeite als Rentner in einem Mini-Job .
Mein Arbeitgeber möcht gerne das ich in den MIDI- Job wechsle.
Nun meine Frage :
Werden zur Berechnung der Steuer und der Sozialabgaben die Rente und
der Lohn aus dem MIDI-Job zusammen gerechnet ?
Vielen Dank im Voraus für eine Beantwortung meiner Frage.
Hallo,
Mein monatliches Einkommen beträgt mittlerweile 1000 Euro und ich habe ca. 5 einzelne Minijob-Verträge. Muss in diesem Fall jeder Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Steuern separat zahlen? Oder kann ich Steuern und Sozialversicherung selbst zahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüße
Zeynep Ertas
Ich bin Rentnerin, hallo und guten Tag, ich habe einen minijob bei dem ich um die 500 € bis 556 € verdiene.
nun kann ich im Sommer noch zusätzlich einen saisonalen Job machen, das heißt drei Monate zusätzlich.
Fallen Steuern an???
Liebe Grüße Petra
Kann man auch als Midijob (mehr als 556,- Euro) im Privathaushalt arbeiten?
Guten Morgen,
gilt die Midijob-Grenze für das Grundgehalt und ohne Zuschläge wie Kita-Gebühren etc.? Oder muss man diese mit reinrechnen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin auf der Suche nach einem Minijob und würde gerne in Ihrem Unternehmen arbeiten. Ich bin motiviert, zuverlässig und bereit, flexibel zu helfen.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Amine
Ile godzin można pracować na minijob miesiecznie?
Ich möchte gerne Job als
Habe nur eine Wittwerrente und bald einen Minijob.Bin ich krankenversichert? Zahle ja Beiträge von der Wittwerrente.
Mein Sohn ist 19 Jahre und studiert. Er hat einen Minijob bei einer Eventagentur. Ich habe gelesen, dass der Jahresverdienst Minijob 556,Euro x12 Monate zuviel für den Verbleib in der Familienversicherung ist. Der Höchstverdienst wurde durch die Krankenkassen nicht angepasst, sondern auf dem Niveau von 2023.
Stimmt das? Nicht dass wir am Jahresende eine Nachzahlung tätigen müssen.
LG Claudia
Hallo Guten Abend ich bin Azam Arshid khan ich bin 18 jahre alt und bin ich schuler und ich brauch mini job machen wenn sie hilfe mich möchten dann sag mir bescheid und bitte mache einen termin aus für mich Danke.
Bin Rentnerin u.arbeite im Minijob ,ab März will ich Halbtagsarbeiten 20 Stunden In der Woche. Zur Zeit zahle ich Krankenversicherung als freiwillig Selbständige Beiträge!.Ich bin dann wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung!!!!! Die relativ viel günstiger ist!!! Falle ich am Ende der Beschäftigung in den Alten Beiträg zurück???????
Ich plane einen Helfer für Gartenarbeiten stundenweise zu beschäftigen. Es würden dafür maximal 10 Stunden Arbeit anfallen. Aber dafür einen Minijob zu eröffnen halte ich für übertrieben. Die Sachlage bei mir ist, dass ich im Rollstuhl sitze und selber keine Außenarbeiten ausführen kann. Es handelt sich um wegräumen von Holzpaletten, zurückschneiden von baumschösslingen, und einkürzen von Wildwuchs mit der Motorsense. Nun suche ich dafür noch einen verlässlichen Helfer. Aber ich denke jetzt mal nicht dass das über die Minijob-Zentrale laufen kann oder? Ich meine die Suche. Denn der Helfer sollte vertrauenswürdig sein da ich mich durch meine Behinderung im Rollstuhl in einer hilflosen Lage befinde und ich mich auf den Helfer verlassen können muss puncto Ehrlichkeit. Da ich weit draußen auf dem Lande wohne in meinem Einfamilienhaus was ich alleine bewohne wegen meiner musikarbeit da ich profimusiker bin zwar im Ruhestand aber trotzdem immer noch.
Ich bin Rentner (74) und privat krankenversichert. Wer zahlt welche Beiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung beim Midijob?
Falls ich Renten- versicherungspflichtig bin, wie ist die Auswirkung auf meine Rente?
Vielen Dank für Ihre Antwort.