
Urlaub im Minijob: Ihre Fragen – Wir antworten!
Bezahlten Urlaub gibt es auch im Minijob. Aber wie viele freie Tage stehen Minijobberinnen und Minijobbern zu? Was gilt bei unregelmäßiger Arbeitszeit? Und wie wirkt sich Urlaubsgeld auf den Minijob aus? In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Regelungen und beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Urlaub.
Aufgepasst: Am 18. Juni 2025 geht passend zum Thema Urlaub unser neues Online-Seminar auf YouTube online. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Beschäftigte
Gibt es auch im Minijob einen Anspruch auf Urlaub?
Ja! Auch Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
- Bei einer 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage im Jahr
- Bei einer 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage im Jahr
Gibt es einen Tarifvertrag, kann dieser mehr Urlaub vorsehen. Dann gilt der tarifliche Anspruch.
Wichtig zu wissen: Entscheidend ist nicht die Zahl der Stunden, sondern die Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
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Dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Urlaubszeitraum festlegen?
Grundsätzlich sollten Minijobberinnen und Minijobber ihren Urlaub selbst planen können. In Ausnahmefällen – etwa bei Betriebsferien – kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber festlegen, wann der Urlaub genommen werden muss. Dabei muss jedoch ein Teil des Jahresurlaubs frei planbar bleiben.
Was passiert mit nicht genommenem Urlaub?
Der Urlaub sollte im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur möglich, wenn beispielsweise dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Nicht in Anspruch genommener Urlaub verfällt sonst zum 31. März des Folgejahres.
Der Minijob wird ausschließlich am Wochenende ausgeübt. Besteht dann auch ein Urlaubsanspruch?
Ja! Auch wer nur am Wochenende arbeitet, hat einen Urlaubsanspruch. Entscheidend ist, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird, nicht an welchen.
Wichtig: Minijobberinnen und Minijobber müssen Urlaubstage weder vor- noch nacharbeiten.
Urlaubsberechnung im Minijob
Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?
Viele Minijobberinnen und Minijobber arbeiten nur an bestimmten Tagen pro Woche. Deshalb wird der Mindesturlaub je nach Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet:
Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche × 24 Tage Mindesturlaub : 6 Arbeitstage pro Woche
Hier geht es zu einer Beispiel-Berechnung.
Wie wird der Urlaubsanspruch bei unregelmäßigen Arbeitstagen berechnet?
Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber unterschiedlich oft in der Woche, wird der Urlaubsanspruch anhand der tatsächlichen Arbeitstage pro Jahr berechnet. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch lässt sich dann wie folgt berechnen:
Urlaubsanspruch pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr : 260 bzw. 312
Wird im Unternehmen allgemein an 5 Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt.
Verbleibt bei der Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet.
Beispiele zur Berechnung des Urlaubsanspruchs und weitere Infos gibt es in unserem Magazin-Artikel „Urlaub im Minijob – so wird er berechnet“.
Was gilt bei Beginn oder Ende der Beschäftigung mitten im Jahr?
Beginnt oder endet der Minijob während eines laufenden Jahres, beträgt der Urlaubsanspruch anteilig 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Beschäftigung.
Auszahlung des Urlaubs im Minijob
Muss nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden?
Kann Urlaub im Minijob nicht in Anspruch genommen werden, stellt sich die Frage, ob alternativ ein finanzieller Ausgleich erfolgen kann. Doch so einfach ist das nicht! Eine Abgeltung des Urlaubs während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist im Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehen. Der Urlaub sollte im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, denn er dient zur Erholung. Diesen Zweck erfüllt eine Urlaubsabgeltung nicht.
Anders ist es, wenn das Arbeitsverhältnis unerwartet endet und Urlaubstage nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Dann müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diesen entsprechend abgelten. Das bedeutet, dass die nicht genommenen Urlaubstage am Ende der Beschäftigung ausgezahlt werden müssen.
Krankheit im Urlaub
Was passiert bei Krankheit während des Urlaubs?
Erkranken Minijobberinnen und Minijobber während ihres Urlaubs, muss der Arbeitgeber unverzüglich über die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Dann gehen die Urlaubstage nicht verloren.
Die Tage der Arbeitsunfähigkeit werden später als Urlaubstage wieder gutgeschrieben.
Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld im Minijob
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?
Während des Urlaubs muss der Lohn weitergezahlt werden – als sogenanntes Urlaubsentgelt. Das ist gesetzlich im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Zusätzlich kann es Urlaubsgeld geben – als freiwillige Zahlung zum Urlaub.
Wie wird das Urlaubsentgelt im Minijob berechnet?
Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Zahlungen für Überstunden, die der Minijobber oder die Minijobberin während der Urlaubszeit verrichtet hätte, werden bei der Berechnung der Höhe des Urlaubsentgelts nicht berücksichtigt.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Auf Urlaubsgeld gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, sondern es ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Es kann auch Teil einer tariflichen Regelung sein. Entsprechende Vereinbarungen sind im Arbeitsvertrag zu finden.
Was passiert, wenn durch die Zahlung von Urlaubsgeld die Verdienstgrenze überschritten wird?
Wird die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro mit der Zahlung des Urlaubsgelds überschritten, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bereits ein vereinbartes oder geplantes Urlaubsgeld in die vorausschauende Ermittlung der Verdienstgrenze mit einbeziehen.
Unbezahlter Urlaub im Minijob
Was gilt bei unbezahltem Urlaub im Minijob?
Unbezahlter Urlaub kann zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und der beschäftigten Person auf freiwilliger Basis vereinbart werden. Eine entsprechende Vereinbarung sollte zweckmäßigerweise schriftlich erfolgen.
Unterstützende Inhalte bei der Minijob-Zentrale
Auf unserer Internetseite bieten wir einen Urlaubsrechner an. Damit kann der Urlaubsanspruch schnell und einfach berechnet werden.
Alle Informationen zum Thema Urlaub gibt es in unserem YouTube-Video:

Auch unser Magazin-Artikel „Urlaub im Minijob – so wird er berechnet“ bietet nützliche Informationen.
Hinweis
Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert Sie gerne zum Thema Urlaub. Die Service-Hotline zum Arbeitsrecht ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004 erreichbar.
10 Kommentare
Wie sueht es mit Prozenten aus. Bekomme ich meine Jeweilugen Prozente bei der Lohnfortzshlung auch weiter. Ich werde unregelmäßig ei gesetzt. Sonntag Nacht , sanstag Tag und normale Tagschichteb
Wenn meine Minjobberin schon alle ihre bezahlten Urlaubstage bekommen hat, muss ich sie dann auch bezahlen, wenn ich selber noch weitere Wochen im Urlaub bin und sie dann nicht arbeitet?
Ich habe dann ja auch keinen Bedarf für sie.
Sie ist mit einer unregelmäßigen Arbeitszeit angemeldet.
Ich arbeite als Fahrerin auf der Basis eines Minijobs 5 Tage in der Woche. Der Arbeitgeber teilte mir mit, das ich einen Anspruch auf 20 Tage im Jahr habe. Die Mitarbeiterinnen im Betreuungsdienst erhalten 30 Tage + 2 Tage. Ein tariflicher Vertrag liegt vor. Welchen Urlaubsanspruch habe ich?
Unsere Mini-Jobberin arbeitet 40 Stunden im Monat als Reinigungskraft. Sie teilt sich ihre Arbeitstage selbst ein.
Mal 4 Stunden, mal 2 Stunden und das an unterschiedlichen Tagen. Wie soll ich da den Urlaub bezahlen?