
Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro
Minijobberinnen und Minijobber können künftig 520 Euro statt 450 Euro durchschnittlich monatlich verdienen. Ab dem 1. Oktober 2022 wird sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Die wichtigsten Informationen zu den Änderungen für Minijobber und Arbeitgeber, finden Sie in diesem Beitrag.
Der Mindestlohn erhöht sich auf 12 Euro pro Stunde
Der Gesetzgeber erhöht zum 1. Oktober 2022 den gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Zeitstunde. Die Erhöhung geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück.
Minijob-Grenze wird auf 520 Euro monatlich angehoben
Die Verdienstgrenze im Minijob liegt seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 Euro im Monat. Zukünftig wird die Minijob-Grenze dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet angepasst. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientiert. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze.
Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1. Oktober 2022 entsprechend auf 520 Euro monatlich erhöht.
Neuregelungen auch beim Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze
Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Ausgenommen hiervon sind gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Die Höhe der Verdienste in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens ist unerheblich. Als gelegentlich wird heute ein Zeitraum von bis zu drei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres angesehen. Diese Regelung ergibt sich bisher ausschließlich aus den Geringfügigkeits-Richtlinien.
Zukünftig wird das unvorhersehbare Überschreiten gesetzlich geregelt. Gelegentlich ist dann ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Darüber hinaus darf der Verdienst in dem Kalendermonat der Überschreitung maximal das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (1.040 Euro) betragen, so dass auf Jahressicht ein maximaler Verdienst bis zur Höhe des 14-fachen der Minijob-Grenze möglich sein wird. Eine Minijobberin oder ein Minijobber darf also grundsätzlich 6.240 Euro über 12 Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen.
Wichtiger Hinweis für Rentner:
Für einige Rentenbezieher gilt in der Rentenversicherung eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze. Mit Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob ab dem 1. Oktober 2022 sollten Rentner diese bei der Ausübung eines Minijobs im Blick haben.
Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Knappschaftsausgleichsleistung bleibt nach aktuellem Stand für 2022 unverändert. Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob könnte dazu führen, dass Rentner die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro überschreiten. Dies würde sich rentenschädlich auswirken. Bei der Knappschaftsausgleichsleistung würde sogar der Anspruch auf diese Rente entfallen.
Für Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt für das Jahr 2022 noch eine höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass dieser Grenzbetrag fortgeschrieben werden soll. Insofern werden derzeit für 2023 Modifikationen der Hinzuverdienstregelungen für alle Renten diskutiert. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie in unserem Blog informieren.
Midijob-Grenze wird von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben
Mit dem neuen Gesetz wird auch die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich erhöht. Bisher liegt ein sogenannter Midijob vor, wenn das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers im Übergangsbereich 450,01 Euro bis 1.300 Euro beträgt. Künftig liegt ein Midijob vor, wenn Arbeitnehmer regelmäßig im Monat mehr als 520,00 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen.
Im neuen Übergangsbereich werden Arbeitgeber stärker belastet als heute. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin beläuft sich im unteren Bereich des Übergangsbereichs (ab 520,01 Euro) wie bei Minijobs auf ca. 28 Prozent und wird gleitend bis 1.600 Euro auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen. Midijobber und Midijobberinnen profitieren dadurch, dass der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob geglättet wird. Dadurch soll der Anreiz für Minijobber erhöht werden, ihre Arbeitszeit über die Minijob-Grenze hinaus auszuweiten.
Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, für die die Krankenkassen zuständig sind und nicht die Minijob-Zentrale.
194 Kommentare
Hallo, darf mann 1 monat mehr als 450 verdient
Was passiert mit dezeit SV-Pflichtigen Midijoblern die zwischen € 450,01 und € 520 monatlcih verdienen? Werden diese dann automatich zu geringfüg Beshcäftigten ohne eiengen KV-anspruch und -schutz?
Wie ist das mit der Berechnung der Jahresgrenze für 2022, darf ich jeden Minijob ab dem 01.10.2022 neu beurteilen und wenn ja, was ist dem vorangegangenen Teil im Jahr 2022? Gibt es dazu dann Teilberechnungen oder wie läuft das ab?
Was wird als „unvorhersehbarem Grund“ anerkannt und was nicht ?
Ja, ist mir schon klar, ein Minijob wird als eine ganz tolle Sache angesehen. Tatsächlich ist ein Minijob teurer als ein SV-Pflichtiger. Der Einsatz ist unflexibel. Immer die Überprüfung, ob der Einsatz die Minijobgrenze überschreitet. Die gleiche Prüfung bei jeder Tariferhöhung. Überprüfungen und Zusammenrechnungen von vorhandenen mehreren Minijobs. Ganz ehrlich: schafft den Minijob ab! Installiert von mir aus den Übergangsbereich vom ersten Euro an. Hier muss zwar auch eine Mehrfachbeschäftigung geprüft werden, ist aber immer noch besser als so ein Minijob.
gilt das auch für die Minijobber in Privathaushalten?
Was passiert, wenn durch die Zahlung einer Jahressonderzahlung die monatliche Grenze, nicht aber die Jahresgrenze überschritten wird? Eine Zahlung von z.B. „Weihnachtsgeld“ ist ja kein unvorhersehbares Überschreiten.
Ist der Mitarbeiter dann schon ein Fall für den Midijob?
Wie wirken sich die geplanten Verdienstgrenzen für Mini- bzw. Midijob dann bei dem Bezug einer unbefristeten, vollen EM-Rente aus ?
Hallo zusammen,
werden die Zuschläge bei einer geringfügigen Beschäftigung zu der Jahresgrenze dazu gezählt oder bleiben die unberücksichtigt?
Danke
Wenn der Monatssatz auf 520,- Euro angehoben wird, ist der Jahresumsatz dann von 5400,- auf 6240,- angehoben. Müsste es eigentlich, aber man weiß ja nie.
wenn jemanden bekommt hilfe von jobcenter ,wie die mindestens vertrag darf yu seien?
Wie sieht das aus bei erwerbsunfähigkeits rente?
Ich darf ja Täglich bis 3 std Arbeiten wenn ich das Gesundheitlich packe
und 450 Euro Nebenbei verdienen zur zeit
Wie sieht es mit bestehenden Midijobs mit einem Gehalt von über 450.- aber unter 520.- aus? Werden diese Tätigkeiten dann zum Minijob?
Wie sieht es bei bestehenden Soz.vers.Pflichtigen Jobs von 1301 -1600 Euro dann aus.
Werden diese dann zum Midijob ab 01.10.2022 ?
Wie hoch ist der Betrag der Jahresgrenze für das Jahr 2022?
Wie viel Stunden darf man ab Oktober 2022 im Monat als Minijober Arbeiten
Werden wir per 30.09.2022 einen Cut machen müssen (zB durch eine Entgeltmeldung)? Wie gehen wir dann mit dem Weihnachtsgeld um, das eigentlich mit je 1/12 in die Monate hineingerechnet wird?
Wird der Freibetrag erhöht ?
Bei 450 darf man 170 behalten.
Bei 520 dann 184 ? Oder wird noch erhöht?
Hallo Zusammen,
wird die Mindestbemessungsgrundlage für die RV-Beiträge (derzeit 175 €) auch angehoben?
Mit freundlichen Grüßen
Dana
Nachdem ich am 01.09.2017 mit 63 Jahren plus 4 Monaten in Rente ging, erreichte ich meine Regelaltersgrenze (geboren am 08.04.1954) am 01. Januar 2019
Nun übe ich seit 01. Januar 2018 einen €450,– Minijob aus. Nach ungefähr 38h/Monat ist die maximale Höhe der Vergütung erreicht.
Gilt für mich nun auch die Erhöhung auf € 520,– und wenn ja, ab wann? Bereits ab 01. Oktober 2022 oder erst ab 01. Januar 2023?
Moin, mein Arbeitgeber im Minijob zahlt monatlich Kontoführungsgebühren in Höhe von 3€. Gehe ich richtig in der Annahme, dass insgesamt 12×3€=36€ vom Jahresbrutto abgezogen wird?
Hintergrund: ich habe im Jahr 2021 ein Jahresbrutto von 5409€ verdient. Damit liege ich über der 5400€ Grenze. Nach Abzug der gezahlten Kontoführungsgebühr liege ich darunter.
Hallo, ich habe als Regelaltersrentenbezieherin einen AV nach Tarif öD, befristet bis April 2023 auf 450 €-Basis. Was muss ich ab Oktober 2022 beachten?
Danke für die Info.
Wie ist es zu beurteilen, wenn eine beschäftigte im Privathaushalt bisher in der Übergangszone mit 465 Euro beschäftigt war? Wird sie bei gleichbleibender Vergütung zum 1.10.22 automatisch SV-frei? Sie ist mit 8 Wochenstunden beschäftigt und erfüllt folglich die 12 Euro-Mindestlohngrenze auch mit der geringeren Vergütung.
Hallo,
wie ist denn mit Altverträgen umzugehen, in denen steht, dass die 450 € grenze nicht überschritten wird. Muss hier ein Zusatz zum Vertrag gemacht werden, oder gilt automatisch die neue Grenze?
Dankeschön.
Hallo zusammen, liebes Team der Minijobzentrale,
für unvorhersehbare Überschreitungen wird der Puffer um 1040,00 € im Jahr erweitert. Die Definition für den Zeitraum wird jetzt auch vorgegeben: „Gelegentlich ist dann ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres“. Was aber genau geltende Gründe für ein unvorhersehbares Überschreiten sind, entnehme ich der Veröffentlichung nicht. Könnt Ihr uns da weiter helfen?
Herzlichen Dank vorab,
Alexandra
Darf ein Minijober, bei dem die gesetz. Rentenversicherung pauschal vom Lohn abgezogen wird trotzdem Netto 520€ verdienen ohne Nachteile zu erlangen?
Oder muss von den 520€ der pauschale RV Beitrag abgezogen werden, so dass er nicht die vollen 520€ ausgezahlt bekommt?
Hallihallo,
wie verhält es sich mit den „Schwankenden Bezügen“? Bleiben die Regelungen bestehen, dass die Entgelte schwanken können, wenn am Ende des Jahres die Grenze eingehalten wird und eine Jahresprognose erstellt wurde.
MFG
Matthias Schulte
Hallo zusammen,
wie verhält es sich denn mit der Mindestlohnerhöhung zum 1.7.22? Ein Minijobber der bisher 10 wöchentlich gearbeitet hat und 450 € erhält, liegt ab dem 1.7.22 unter dem Mindestlohn. Erhöht man den Mindestlohn entsprechend auf 10,45 € liegt er mit 10 Wochenstunden über der Grenze von 450 €? Wird die Grenze für die Juli, Aug und September ebenfalls erhöht? Ab Oktober ist die Grenze ja 520 €.
VG
M. Seufert
Wer (Arbeitgeber oder Minijobber) muss in welcher Form die unvorhergesehene Mehrarbeit bei kurzfristiger Überschreitung der 450/520-€-Grenze melden und nachweisen?
Heißt das, dass ein derezeit mit € 500 Brutto sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter mit entsprechdnen Krankenversicherung bei kosntanten gehalt dann nicht mehr Krankenversichert sein wird?
VG
Messerer
Wie verhält es sich bei Midijobern mit 480 EUR mtl. Verdienst, die dadurch Krankenversichert sind. Fallen die mit der 520 EUR Grenze wieder aus der Krankenversicherung. Müssen sie dann selber Beiträge an die KK abführen oder gibt es für solche Fälle Übergangsregelungen?
Wird auch die Einkommensgrenze für die Familienversicherung angepasst oder falle ich mit 500 Euro dann aus der Familienversicherung raus? Die Bezugsgröße wird sicher nicht zum 01.10. angepasst.
Guten Tag, ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente, mit der Erlaubnis bis 6300,00 € jährlich dazu verdienen zu dürfen. In den ersten 6 Monaten dieses Jahres habe ich einen Minijob gemacht. nun möchte ich eine geringfügige zeitlich begrenzte Saisonarbeit aufnehmen ( Juli u. August zwei große Events in der Gastronomie) Meine Frage ist wieviel ich bei diesen zwei Beschäftigungen ( unterschiedliche Arbeitgeber) jeweils ohne Abzüge, also Netto dazu verdienen darf wenn ich den Jahresbetrag nicht überschreite.
Guten Tag Zusammen,
ich bin Lohnsachbearbeiterin in einem Unternehmen. Wir rechnen mit dem Faktor 4,35 bei der Umrechnung von Wochenstunden in Monatsstunden. Bei der neuen Grenze von 520€ wird im Text von 10h/Woche ausgegangen. Somit wird im obigen Text von einem Faktor 4,33 ausgegangen. Wir im Unternehmen würden dann bei einem Verdienst von 520€/Monat mit max. 9,9h/Woche rechnen (43,06h/Monat). Ist das korrekt?
Guten Tag,
ist der AG verpflichtet die 520,00 € einzuhalten oder könnte er auch sagen Mindestlohnerhöhung ok aber wir wollen dem Mini Jobber nur weiterhin 450,00 € bezahlen, so dass der Mini Jobber dadurch weniger arbeitet?
Vielen Dank
Guten Tag,
gelten die Übergangsregelungen auch für die Werkstudenten, die ab dem 01.10.2022 zw. 450,00€ und 520,00€ verdienen? Oder sind diese nur für die Arbeitnehmer anwendbar, die in jedem Versicherungszweig pflichtversichert waren.
Vielen Dank im Voraus.
Ich lege auch gerne Geld an, aber weder auf dem Bankkonto, noch unter der Matratze. In unserer Familie haben wir Bitcoin Anleger herausgefunden und lernen jetzt seine Funktionen kennen. Ich denke, dass es voll gesund ist, 10% unseres Gehalts aus Minijobs nur für den Anfang zu investieren. Ich werde auch mein Finanzportfolio mit anderen Vermögenswerten ausgleichen.
Hallo
Frage: 9 x 450 € = 4050 €
3 x 520 € = 1560 €
Gesamt 5610 €/Jahr 2022, geteilt durch 12 Monate = Durchschnittlich 467,50 €/Monat ?
Hallo, muss ich im SV-Net den Minijobber abmelden und dann mit „neuem“ Verdienst neu anmelden oder gibt es eine „Veränderungsmeldung“. Für eine Antwort meinen besten Dank im Voraus.
Hallo,
bisher konnte ein Minijobber in den Monaten mit mehr Arbeitstagen die 450.- € Grenze überschreiten solange die Zeitjahresgrenze von 5.400.- € nicht überschritten wurde und der Charakter des Minijobs bestand. Bleibt es bei dieser Regelung ab Oktober?
Freundliche Grüße
Werner Meinke
Hallo,
ein Arbeitnehmer hat einen Minijob i.H.v. 450 € von Januar bis einschließlich August. Der Arbeitnehmer nimmt einen zweiten Minijob wahr i.H.v. 450 € von Juli bis Dezember.
In den sich überschneidenden Monaten gelangt er in die Midijob-Zone. Ab Oktober liegt er unter der neuen 520 € Regelung.
In welchen Monaten wird er gemäß Midijob belastet? Sind es lediglich die Monate Juli und August? Oder ab Juli alle Monate bis Ende des Jahres?
Alternative: Der Arbeitnehmer nimmt einen zweiten Minijob wahr i.H.v. 300 € von Juli bis Dezember. Damit würde er die Gesamtjahresgrenze von 5.610 € (9x 450 € + 3x 520 €) nicht überschreiten. Fällt er dann trotzdem in die Midijob-Zone?
Hallo,
was ist mit den Leuten, die bereits seit Jahren den 450 Euro Job machen? müssen die ab 1.10.2022 dann mehr arbeiten, um auf 520 Euro zu kommen?
Ich habe einen Minijob mit einem Stundenlohn von 10 Euro. Diese bekomme ich, wenn ich arbeite, bekomme aber kein Urlaub und kein Krankengeld. Der AG sagt, bist du da, gibt es die 10 Euro, bist du, egal was für ein Grund , nicht da, gibt es nichts.
Muss der AG hier auch die Erhöhung des gesetzlichen Mindeslohn zahlen?
Ich habe seit 3 Jahren einen Minijob. Ab 1.10.22 erfolgt eine Erhöhung der Jahresverdienstgrenze von bisher € 5400 auf € 6240 auf den jeweils vergangenen 12-Monatszeitraum bezogen.
Frage: Gilt der neue Betrag dann ab sofort in voller Höhe oder muss gestaffelt werden? Zum besseren Verständnis meiner Frage: kann ich 11 x € 450 von 11/2021 bis 9/2022 ( = €4950) verdienen und dann im letzten Monat 10/2022 € 1290 (€ 6240 – €4950) und es bleibt dennoch ein Minijob, weil die neue Jahresverdienstgrenze eingehalten ist?
Guten Tag,
wir möchten gerne einen Schüler einstellen auf 450€ Basis, welcher in den Sommerferien bereits einen kurzfristigen Minijob (max. 70 AT) antritt. Ist es möglich im Kalenderjahr beide Jobs anzumelden, sprich Juli-Sep kurzfristigen Minijob und Okt-Dez 450€ bzw. 520€ Job?
Guten Tag,
ein Mitarbeiter hat am Juli 2022 bei uns begonnen.
Er hat einen monatlichen Verdienst von 435 Euro, fällt also in die Minijobregelung.
Zusätzlich erhalten Mitarbeiter im November ein Weihnachtsgeld ausbezahlt (in diesem Fall voraussichtlich 213 Euro).
Wie ist dieser Mitarbeiter für das Jahr 2022 zu betrachten:
435 Euro x 6 Monate = 2.610 Euro
+ Weihnachtsgeld 213 Euro
= 2.823 Euro
Betrachtung zum Beschäftigungsbeginn für das Jahr 2022:
450 Euro x 3 Monate (Juli bis September) = 1.350 Euro
520 Euro x 3 Monate (Oktober bis Dezember)= 1.560 Euro
–> Minijobgrenze 2.910 Euro
Mitarbeiter kann als Minijobber beschäftigt werden.
oder
Betrachtung zum Beschäftigungsbeginn für das Jahr 2022:
450 Euro x 6 Monate (Juli bis Dezember) = 2.700 Euro
Mitarbeiter wird in der Übergangsregelung angemeldet (Juli bis September)
Im Oktober erfolgt eine neue Betrachtung –> Mitarbeiter fällt in Minijob ab Oktober
Was ist richtig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ich habe 2 Minijobs die insgesamt 450,00 Euro im Monat ergeben. Eines für 360,00 Euro und das andere für 90,00 Euro. Die 90,00 Euro bekomme ich nur, wenn ich zur Arbeit gehe.
Wenn ich einen anderen Job bekomme 70,00 Euro im Juli?
07-2022 520,00 Euro
08-2022 520,00 Euro
09-2022 520,00 Euro
10-2022 520,00 Euro ab diesem Monat steigt der Wert des Minijobs auf 520,00 Euro.
11-2022 520,00 Euro
12-2022 520,00 Euro
Insgesamt 2.700,00 Euro + 3.120,00 Euro = 5.820,00 Euro
Gehe ich mit der Minijob-Einstufung weiter?
Ich habe zur Zeit einen Midijob und verdiene 480€. Ich arbeite 4 Stunden die Woche. Was verändert sich bei mir?
LG Gustav Weide
Hallo,
ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Job, bei dem ich 480 € brutto verdiene. Diesen möchte ich auch behalten. Was bedeutet die neue Regelung für mich. Muss ich meine Stunden erhöhen? Gibt es eine Übergangsregelung? Denn nach den jetzigen Zahlen käme ich nach meiner Rechnung so gerade über die Jahresgrenze vom 2022 über 5.700 € .
Gilt für 2022 die Entgeltgrenze insgesamt 6.240,00 EUR (520,00 EUR x 12 Monate) oder wird das zeitanteilig gerechnet:
9 x 450,00 EUR = 4.050,00 EUR (Jan.-Sept.2022)
3 x 520,00 EUR = 1.560,00 EUR (Okt.-Dez.2022)
Summe 5.610,00 EUR
ohne unvorhergesehene Überschreitungen?