2 min Lesezeit

272 Kommentare

So können Minijobber im Jahr 2025 mehr als 556 Euro verdienen

Minijobberinnen und Minijobber dürfen seit dem 1. Januar 2025 durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mehr vor. Es darf aber auch mal mehr als 556 Euro verdient werden. Welche Regelungen beim Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze 2025 gelten, erklären wir in diesem Beitrag.

Neuer Mindestlohn – Neue Minijob-Verdienstgrenze 2025

Die Minijob-Verdienstgrenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Seitdem dürfen Minijobberinnen und Minijobber durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen.

Alle Informationen zur neuen Verdienstgrenze haben wir in unserem Magazin-Artikel „Mehr Geld in 2025 – Neue Verdienstgrenze im Minijob“ zusammengefasst.

Minijob 2025: So wird die Jahresverdienstgrenze berechnet

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze müssen Beschäftigte die neue monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro beachten. Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber ein Jahr ununterbrochen, dürfen sie bis zu 6.672 Euro (12 Monate x 556 Euro) verdienen. Bei einem Minijob, der weniger als 12 Monate andauert, wird diese Grenze entsprechend gekürzt.

Ob ein Minijob vorliegt, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Beginn einer Beschäftigung beurteilen. Diese Prüfung wird versicherungsrechtliche Beurteilung genannt. Informationen dazu finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in unserem Magazin-Artikel „Beurteilung für die Sozialversicherung: Was müssen Arbeitgeber wissen?“.

Haben Sie Fragen oder
Anregungen?

Schreiben Sie uns im Kommentarbereich

Schwankender Verdienst im Minijob: Was ist erlaubt?

Die Arbeitszeit von Minijobberinnen und Minijobbern kann monatlich schwanken. Dadurch kann der Verdienst auch mal mehr oder weniger als 556 Euro im Monat betragen. Bei schwankendem Verdienst ist jedoch wichtig, dass der jährliche Verdienst insgesamt nicht mehr als 6.672 Euro beträgt.

Beispiel: Schwankender Verdienst 

Eine Minijobberin verdient

  • in 8 Monaten 590 Euro und
  • in 4 Monaten 460 Euro.

Ergebnis: Der Gesamtverdienst liegt bei 6.560 Euro. Die jährliche Minijob-Verdienstgrenze von 6.672 Euro wird nicht überschritten. Es liegt also ein Minijob vor.

Sonderfall: Gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten

Wird die Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro überschritten, liegt grundsätzlich kein Minijob mehr vor. Bei einem unvorhersehbaren und gelegentlichen Überschreiten gibt es jedoch eine Ausnahme. Minijobberinnen und Minijobber dürfen dann auch mal mehr als 556 Euro im Monat verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.112 Euro – nicht überschreiten.

Was bedeutet unvorhersehbar und gelegentlich?

  • Unvorhersehbar ist ein Überschreiten der Verdienstgrenze zum Beispiel aufgrund von Krankheitsvertretung.
  • Gelegentlich ist ein Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres.

Beispiel: Gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten

Ein Minijobber verdient grundsätzlich 556 Euro im Monat.

  • Im August und September fällt eine Kollegin krankheitsbedingt aus. Der Minijobber arbeitet mehr und verdient in dieser Zeit 1.000 Euro im Monat.
  • Sein jährlicher Gesamtverdienst liegt also bei 7.560 Euro (10 x 556 Euro + 2 x 1.000 Euro).

Ergebnis: Da die Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro überschritten wurde, muss das gelegentliche und unvorhersehbare Überschreiten geprüft werden. Da der Minijobber aufgrund von Krankheitsvertretung mehr verdient, liegt ein unvorhersehbares Überschreiten vor. Der Verdienst wurde in nicht mehr als zwei Kalendermonaten und jeweils maximal bis 1.112 Euro überschritten. Es liegt daher auch gelegentliches Überschreiten vor.

Es bleibt deshalb durchgehend bei einem Minijob.

Minijob Grenze
Minijob-Verdienstgrenze: Ist das Überschreiten erlaubt?

Fazit

Durch die Anhebung des Mindestlohns gilt ab 2025 eine neue Verdienstgrenze für Minijobs. Beschäftigte und Arbeitgeber sollten insbesondere bei schwankendem Einkommen oder zusätzlichen Verdiensten die jährliche Grenze von 6.672 Euro im Blick behalten. In Ausnahmefällen ist ein Überschreiten erlaubt, solange es unvorhersehbar und gelegentlich bleibt.

In unserem Magazin-Artikel „Minijobs 2025: Das ändert sich für Minijobber und Arbeitgeber“ haben wir alle weiteren Änderungen zum 1. Januar 2025 zusammengefasst.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

272 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
Martina Gatsche
MG
Martina Gatsche

Im Monat wird die Verdienstgrenze von 556,00 € ausgeschöpft. Kann ein Gutschein bis zu 50.00 € zum Verdienst gegeben werden und ist damit die Verdienstgrenze nicht überschritten im Kalenderjahr?
Wo steht das in Ihrer Broschüre?

Said suleiman
SS
Said suleiman

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit möchte ich mich bei ihre um eine stelle als sicherheitsmitarbeit bewerben

Da ich mehrere jahre im sichirheitsdienst gearbeitet habe. kann ich ihren meine bewacher ID mitteillen XXX.
ich wurde mich Uber eine Positive anwort sehr feuen

Mit freundlichen Grüßen
Suleiman

Bettina Reichart
BR
Bettina Reichart

Vielen Dank für die Ihre ausführlichen Antworten! Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich in der folgenden Situation handeln soll:

Ich brauche im Frühling und im Herbst für jeweils 3-4 Tage Hilfe bei Gartenarbeiten. Ich kenne auch jemand, der das gut und gerne machen würde, sie hat aber einen Minijob knapp unter der Verdienstgrenze woanders.
Wenn ich es richtig verstehe, könne ich sie trotzdem für die 8 Tage im Jahr beschäftigen wenn:
– die Jahresverdienstgrenze nicht überschritten wird (in diesem Fall wird sie überschritten) ODER
– es weniger als x Tage sind (Saisonarbeit)
Wenn das mit den 8 Tagen Saisonarbeit funktioniert – wie muss ich das anstellen?
– Einen Minijob für die 8 Tage im Jahr anmelden?
Oder eine andere Regelung finden, wie z.B. Gewerbeschein?

Die Frage ist vor allem, fällt die Saisonarbeit unter Minijob und wird von der Minijobzentrale abgewickelt (zu den üblichen Bedingungen) oder muss das anders gemacht werden.

Vielen Dank im voraus!

Andreas Fritz
AF
Andreas Fritz

Moin, wie sieht es mit Erwerbsunfähigkeitsrentnern (Behindert) aus. Sind da die Regelungen anders mit dem Verdienst? Auch der Urlaub anders berechnet? Arbeite ca 34 Tage im Jahr.
Danke für die Antwort
LG Andreas

Waleed Albashiti
WA
Waleed Albashiti

Kann ich in zwei aufeinanderfolgenden Monaten jeweils 1000 Euro verdienen?

S E
SE
S E

Eine Frage habe ich leider nicht beantwortet bekommen.
Ich habe eine Vollzeitstelle und übe zusätzlich einen Minijob aus.
Wenn dieser einmal um etwa 300,00 überschritten wird, muss ich das beim Finanzamt melden bzw. müsste ich Steuern nachzahlen?
Vielen Dank für eure Antworten.

Thomas Schulz
TS
Thomas Schulz

Muss Arbeigeber oder Arbeitnehmer Grund und Höhe der Verdienstüberschreitung melden und wie?

Heidrun Konrad
HK
Heidrun Konrad

Muss der Arbeitgeber die 556 Euro zahlen, kann er auch bei der alten Summe von 538 Euro bleiben

Bianca Müller
BM
Bianca Müller

Hallo.
Wenn ich im Januar 2025 meinen Verdienst ( Mini Jobber) für DEZEMBER 2024 ausbezahlt bekomme
556€
+ 556 € unvorhersehbar
——– überschritten
1112 €

Dann im im Februar 2025 nochmals
556 €
+ 556€ unvorhersehbar überschritten
———-
1112 €
Darf ich dann nochmals unvorhersehbar die Verdienstgrenze im Jahr 2025 um 556 € überschreiten ?

Die Jahresverdienstgrenze wird ja nicht überschritten da ich ja im Jannuar 2025 für Dezember 2024 das Gehalt bekomme?

J.B
JB
J.B

Hallo, worauf muss man achten, wenn man zwei Minijobs mit schwankenden Lohn hat?
Was passiert, wenn ich in einem Monat über den 556€ bin? Müssen beide Arbeitgeber Sozialversicherung zahlen?
Worauf muss ich als Arbeitnehmer achten?

Naeem Uddin
NU
Naeem Uddin

I want a minijob.

A G
AG
A G

Ihr Artikel schwankender Verdienst im Minijob: Was ist erlaubt?
wir haben Aushilfen beschäftigt, die darunter fallen.
Dadurch kann der Verdienst auch mal mehr oder weniger als 556 Euro im Monat betragen. Bei schwankendem Verdienst ist jedoch wichtig, dass der jährliche Verdienst insgesamt nicht mehr als 6.672 Euro beträgt.
Können diese dann als Beispiel im Januar haben sie 150 EUR im Februar 400 EUR und dafür kommen Aufträge wo sie mehr arbeiten können und jetzt könnten Sie auch über die monatlichen 556 EUR kommen.
Bei monatlich gleichbleibenden Minijob Gehältern darf max 2 x überschritten werden um das max. Doppelte.
Aber wie ist das bei den schwankenden Verdiensten der Minijobs, gilt hier wirklich nur die jährliche Verdienstgrnenze bis 6.672,00 EUR oder dürfen Sie trotzdem nur 2 x im Jahr überschreiten von max. 556 EUR = 1.112 EUR im Jahr?

Besten Dank für Ihre Info.

P. Jabs
PJ
P. Jabs

Nachträglich wird der Mindestlohn für in der Gastronomie arbeitenden Menschen nur in Schleswig Holstein tarifgebunden vom November 24 auf 14,97 angehoben. Müssen Minijobber die ihre Mindestverdienstgrenze ausgeschöpft haben nun befürchten jetzt Sozialversicherungsbeiträge nachträglich zu zahlen?

Himani Suresh Porw...
HP
Himani Suresh Porw...

Hallo, ich habe einen HiWi-Job an der Universität. Der Vertrag ist auf 23 Stunden ausgelegt und wird mit 14,80 €/h (ohne Steuern) vergütet.

Dies war von Januar 2025 bis Juli 2025 der Fall. (Danach ist es vorbei, es läuft nicht weiter.) (Steuerklasse 6).

Ab Mai 2025 plane ich, außerhalb meiner Universität einen Minijob für 556 Euro anzunehmen.

In den Monaten Mai, Juni und Juli werde ich Einkünfte aus Minijobs von über 556 Euro erzielen. Ist das in Ordnung? (878 pro Monat, für drei Monaten)

Ich bin derzeit auch Werkstudent (Steuerklasse 1).

Vielen Dank,
Himani

Lea Bertoncello
LB
Lea Bertoncello

Hallo, ich habe auch eine Frage. Ich bin Studentin und habe einen Minijob in dem ich fest seit Januar monatl. 305€ (bis inkl. Mai) verdiene. Jetzt habe ich einen weiteren minijob zusätzlich begonnen ab April. Darf ich in dem zweiten Job dann mehr als 251€ verdienen monatlich? Es ist keine Sonderregelung geltend soweit ich das verstehe.
Vielen Dank für die Hilfe!:)

Anne-Lina Rother
AR
Anne-Lina Rother

Hallo,

wird das alles immer aufs Kalenderjahr oder jeweils auf die zurückliegenden 12 Monate berechnet?

Danke, LG

Eva Zawinell
EZ
Eva Zawinell

Hallo,
ein Mitarbeiter verdient 538 Euro seit Januar 2025, sein Minijobverhältnis ist bis einschl. 04/25 befristet. Er hat eine Messevertretung in zwei Monaten übernommen und soll dafür die zusätzlichen Stunden entlohnt bekommen, also insg. 750 Euro zusätzlich erhalten. Darf er in diesen zwei Monaten 03-04/25 jeweils 913 Euro verdienen (2x 538 Euro + 2x 375 Euro)? Ich würde mich über eine Antwort freuen, mir ist nämlich nicht klar, wie sich die Überschreitung der Verdienstgrenze bei unvorhergesehenen Vertretungen bei einem verkürzten Minijobverhältnis berechnet. Vielen Dank.

Corina Ruhk
CR
Corina Ruhk

Wieviel,Vorraus Zahlung steht mir bei einem Mini Job zu

Peter Soult
PS
Peter Soult

Hallo Ich bin Rentner und habe ei en Mimijob, bei dem ich im Monat zwischen 50 und 60 Euro verdienen, da ich nur ei e Stunde pro Woche arbeite. Jetzt Jannik ich noch einen Minijob für 4 Monate bekommen, bei dem ich 556 Euro im Monat verdienen würde. Falke dies noch unter die Minijobgrenze.

Annette Osterloh
AO
Annette Osterloh

Guten Morgen,
Ist eine spontane Urlaubsvertretung „unvorhersehbar“?
Der zu vertretende Urlaub aus persönlichen Gründen ist erst kurzfristig 2 Tage vor Urlaubsantritt beantragt worden
Eine „Nichtgenehmigung“ war keine Option

Wilhelm Straub
WS
Wilhelm Straub

Dürfte ich als Vollrentner, also mit der Regelaltersrente, eine Steuer- und SV-pflichtige Beschäftigung ausüben und zusätzlich noch einen Minijob haben?

Matthias Schröder
MS
Matthias Schröder

Hallo liebes Team, mache ich einen Minijob über 6 Monate halbiert sich dann die Verdienstgrenze ?
Freue mich über eine Antwort
Gruß
Matthias

Kamil.Budik
KB
Kamil.Budik

Mám.zujem

Elke Heinen
EH
Elke Heinen

Hallo
Mir stellt sich die Frage, wenn ich zu.B. in zwei Monaten eine Krankheitsvertretung gemacht habe und dabei 2x 1000€ verdient habe. Darf der Verdienst in den anderen Monaten dann trotzdem schwanken. Mal mehr und mal weniger als 556€ oder darf man innerhalb eines Jahres nur die eine oder die andere Überschreitung nutzen?
Ich freue mich auf eine Antwort
E.Heinen

Heinz Oellers
HO
Heinz Oellers

Bei gelegentlichen überschreiten stelle ich mir jetzt die Frage muss dann hier eine zusätzliche Meldung an die Minijob-Zentrale erfolgen . Wie muss der Dauerbeitragsnachweis dann geändert werden damit der minijobber nicht sozialversicherungspflichtig wird

Leander
LE
Leander

Hallo liebes Team,
ich habe einen Minijob der jeden Monat 430 Euro einbringt. Nun fange ich einen zweiten An.
Wenn ich nur einen habe, dürfe ich ja in Ausnahmefällen auch mal einen Monat mehr verdienen solange ich unter der Jahresobergrenze bleibe. Dürfe ich diese auch in der Addition mehrerer Minjobs machen.

Also z.B. einen Moant in beiden Jobs zusammen 700 Euro verdienen, wenn ich dies über den Durchschnitt über das Jahr ausgleiche, sodass ich insgesamt im Jahr nicht mehr als 6.672 Euro verdient habe.

Danke für die Antwort.

Ioannis Christidis
IC
Ioannis Christidis

Hallo,
ich mache eine Ausbildung und einen Minijob, ich habe jetzt auch noch einen 2 ten Minijob angefangen,
gilt diese Regel dann auch wenn man 2 Minijobs hat?
Solange man die 6.672 nicht überschreitet, sind diese Steuerfrei?

Yasmin Friedrich
YF
Yasmin Friedrich

Hallo,
wie sieht es aus mit steuerfreien Zuschlägen für Sonntagsdienste, Notdienste (öffentliche Apotheke) etc.?
Ich verdiene normalerweise 27€/h im Minijob und mein Lohn schwankt monatlich, mal liegt es unter 556€, mal drüber (mehr als 2x im Jahr). Im Schnitt liege ich aber unter der Grenze von 6672€.
Der Stundenlohn für Sonntags-/Notdienste liegt bei 50-60€.

1. Darf ich für Sonntags-/Notdienste die Zuschläge steuer- und sozialversichungsfrei erhalten, auch wenn die Grenze von 6.672€ damit überschritten wird oder muss ich dann Abgaben leisten?
2. Darf ich zusätzlich zu den steuerfreien Zuschlägen noch 2 Überschreitungen in Höhe von 1.112 € haben?
3. Muss ich den Minijob in meiner ESt 2025 angeben, wenn er mit den Zuschlägen die Grenze überschreitet?

Vielen Dank 🙂

Sandra Nellinger
SN
Sandra Nellinger

Unser neuer Trainer verdient monatlich 600€, voraussichtlich ab 07/2025, handelt es sich hier in 2025 „noch“ um einen Minijob oder ist das dann „schon ein Midijob“?

Carmen Dölitzsch
CD
Carmen Dölitzsch

Ich habe einen Minijob und bin jetzt krankgeschrieben- bekomme ich für die Zeit auch Geld vom Arbeitgeber.

Madeleine Frenzel
MF
Madeleine Frenzel

Hallo
eine Auskunft zu folgendem wäre sehr schön.
Wir haben Minijober. Nun wird eine betriebliche zusätzliche Krankenversicherung eingeführt. Voll Arbeitgeber finanziert ( Gruppenversicherung ) . Nun würde sich das Brutto vom Minijober allerdings um den KV Beitrag erhöhen.
Muss dennoch die Grenze von 556 € eingehalten werden oder kann die KV außen vor gelassen werden?

Alexandra Müller
AM
Alexandra Müller

Hallo liebes Team!

Ich habe einen Minijob mit festem Monatslohn von Euro 556,00 bekommen. Bei 36 Std. im Monat. Mein Chef will mich bei meinem Fahrtkosten unterstützen und ich soll monatlich ich einen Tankgutschein von 50,00 dazu bekommen. Gehört das dann zum Monatslohn und überziehe ich dann die Verdienstgrenze? Odre wäre das steuerfrei? So hat er mir das erklärt.

Danke und einen herzlichen Gruß,
Alexandra Müller

Martin Busch
MB
Martin Busch

Hallo liebes Team.
Ich bin Fahrer in einer Werkstatt für Behinderte und habe eine 10 Std.-Woche aufgeteilt auf 5 Tage mit 556.- Euro Festgehalt.
Man fährt einmal täglich ( früh oder spät) um die Arbeiter abzuholen, bzw. heimzufahren. Manchmal kommt es aufgrund von Ausfällen vor , dass man am Tag nur eine Stunde fahren muß. Gibt es eine Regelung, dass man mindestens 2 Stunden gutgeschrieben bekommt oder würde ich in so einem Fall Minusstunden machen?

Vielen Dank

Ute Klopp
UK
Ute Klopp

Hallo liebes Team der Minijobzentrale!
Ich arbeite seit 01.07.24 im Minijob. Mein Einkommen schwankt leicht. 07/567,84€, 08/449,54€, 09/520,52€ 10/520,52€, 11/567,84€, 12/520,52€. Für mein Verständnis liege ich mit meinem Einkommen unter der Grenze von 3228,-€ für ein halbes Jahr.
Meine PA hat mich nun sozialversicherungspflichtig gemeldet. Die Begündung lautet, ich hätte nur einmal in 6 Monaten ein Einkommen über 538€ erzielen dürfen.
Können Sie mir bitte mitteilen was richtig ist?
Ganz lieben Dank im Vorraus.

Als nächstes stellt sich eine weitere Frage.
Im Januar 25 war mein Einkommen wieder bei 520,52€ und im Februar bin ich mehrfach eingesprungen, da eine Krankheitswelle für Ausfälle im Personalbereich gesorgt hat. So habe ich fast doppelt gearbeitet und 968,05€ verdient. Dieses ist ja eine unvorhergesehene Situation und 2x im Jahr erlaubt, oder?
Was muss ich für die restlichen Monate bedenken. Ist weiterhin ein leicht schwankendes Einkommen möglich? Sprich, wird das durchschnittliche Einkommen für 11 Monate mit einem Gesamtbetrag 6116, 00€ zu Grunde gelegt, plus das Einkommen aus dem Februar?
Noch einmal lieben Dank für Ihre Unterstützung

Hilda Wahlenmaier
HW
Hilda Wahlenmaier

Guten Tag
Kann ich als Minijobberin auf 558€ Basis noch einen Geschäftswagen vom Chef erhalten? Oder übersteigt der geldwerte Vorteil plus mein Minijobgehalt dann monatlich die 558€ Grenze?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hilda Roth

Smiljka Vucikuja
SV
Smiljka Vucikuja

Liebes Team der Minijobzentrale,
ich möchte Ihre Meinung wissen.
Ich bin, neben der Altersrente, seit drei Jahren im Minijob, zuletzt bei einem Verdienst von 520 €. Dieser hat zum 28.02.2025 geendet. Ich bekam monatlich einen festen Betrag ausbezahlt, meine Arbeitsstunden waren über das Jahr sehr ungleichmäßig verteilt, je nach Bedarf.
Nun ist die Situation so, dass ca. 10 Arbeitsstunden Ende Februar zu viel sind = Überstunden.
Meine Sachbearbeiterin meint, wenn ich die vergütet bekommen möchte, wäre es kein Minijob mehr, sondern ein meldepflichtiger für die Sozialversicherung.
In Ihrem Artikel oben schreiben Sie, dass ein gelegentliches Überschreiten zulässig sei.
Wie sehen Sie das in meinem konkreten Fall ?
Herzlichen Dank für die Info

Simona Lucaci
SL
Simona Lucaci

Liebe Team Minijob Zentrale 🙂 Ich bitte auch um Zusendung der Excel Tabelle. Vielen Dank im Voraus, LG

GA
Galan Marian IonuÈ...

Caut mini job galan Marian Ionuț vă frumos caut urgent

Stefan Kochwasser
SK
Stefan Kochwasser

Hallo, mein Minijob-Arbeitsvertrag endet am Monatsende. Die Auszahlung vom Arbeitgeber erfolgte immer rückwirkend zum Vormonat, das heißt, ich bekomme nächsten Monatsende die letzte Auszahlung. Nun habe ich aber bereits zum Monatsanfang einen neuen Minijob, was bedeuten würde, das ich zweimal 556€ bekomme.
Ist dies zulässig?

Yvonne Grotheer
YG
Yvonne Grotheer

Guten Tag, ich bin in Altersrente und arbeite als Minijobberin, 16stunden im monat bekomme ein Lohn + Zuschüsse ausbezahlt wodurch der monatslohn höher ausfällt. Zb 550€ Lohn + 300€ Zuschüsse. Muss ich für die 300€ Zuschüsse, Steuer zahlen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Viele Grüße Yvonne

Sabine Hollnack
SH
Sabine Hollnack

Guten Tag, ich hätte auch gern die Excel-Tabelle zugesandt. Danke S. Hollnack

Marion Meyners-Dun...
MD
Marion Meyners-Dun...

Hallo, wenn man als Rentnerin zwei Minijobs hat, einen festen mit 556€ und einen ca. 200€ zusätzlichen, was bleibt bei dem zusätzlichen Verdienst noch übrig ? Lohnt sich das ?

David Martin
DM
David Martin

Hallo liebes Team,

wie läuft es bei Nachzahlungen ab ausm vorherigen Monat, wenn man dadurch jeden Monat seine gezahlten Überstunden ausgezahlt bekommt. Außerdem hätte ich noch eine Frage bzgl. der Strafe/Nachzahlung. Wenn der Arbeitgeber Monatelang zu viel überweist wg. ,wie oben genannt, den Nachzahlungen und man keine Abzüge hat wer ist am Ende des Tages der „gearschte“ ? Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

Vielen Dank

Köth Margit
KM
Köth Margit

Hallo liebes Team , ich habe eine Minijob Anstellung .Bekomme jetzt eine bewilligte Rhea. Wie wird das verrechnet , oder zählt das als krank ? Vielen Dank

Simone Lintner-Dei...
SD
Simone Lintner-Dei...

Hallo Liebes Team der Minijob-Zentrale. Folgende Frage- meine Tochter möchte bis zum Beginn des Wintersemesters die Zeit mit Minijobs überbrücken. Sie würde also von März bis August 2 Minijobs ausüben wollen. Sie würde dann monatlich über 556 Euro verdienen, aber im Jahr betrachtet nicht über 6.672 Euro kommen. Kann sie dies also auch mit 2 Minijobs gleichzeitig so machen, ohne dass sie steuerpflichtig wird? Vielen Dank vorab für die Antwort. VG S.Lintner

Siegfried Rohm
SR
Siegfried Rohm

Hallo ich habe ab 01.03.25 eine gerinfügige Beschäftigung. Muss ich diese Tätigkeit bei der deutschen Rentenversicherung melden,oder läuft das über den Arbeitgeber?

Mirlinda Harxhi
MH
Mirlinda Harxhi

Hallo, mein Chef (ich bin die einzige Mitarbeiterin im Steuerbüro) ist erkrankt und dann plötzlich verstorben. Ich habe die Mandanten erstmal vier Wochen betreut, bis der Praxisabwickler gefunden ist, und das fast in Vollzeit. Jetzt, wo der Praxisabwickler da ist, mache ich ebenfalls Überstunden, denn ich bin die einzige Mitarbeiterin. Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich die Verdienstgrenze überschreiten werde. Vielen Dank im Voraus.

Mirjam Krines
MK
Mirjam Krines

Hallo, ich habe einen gerinfgügig Beschäftigten mit schwankendem Verdienst. Eintritt 05/2024.
Nun habe ich bereits 2 unvorhergesehene Überschreitungen in 11+12/2024 (Weihnachtsgeld, Krankheitsvertretung).
Kummulierter Verdienst 5-12/24 4.777,50 € (8x 538€ Verdienstgrenze 4.304€). Darf ich weiterhin einen schwankenden Verdienst heranziehen, wenn die Gesamtbetrachtung des 12-monats Zeitraum innerhalb der Verdienstgrenze von 6.528€ liegt (8×538€ + 4×556€)?

Claudia
CL
Claudia

Hallo
Ich habe zwei Minijobber als Arbeitgeber angestellt. Nun haben wir unerwartet einen sehr hohen Auftragseingang der abgearbeitet werden muss. Gilt dies als Ausnahme um hier das doppelte 2x 556 EUR jeweils an meine Minijobber bezahlen zu dürfen ?

Danke

Irem Kizilarslan
IK
Irem Kizilarslan

Hallo,
Ich habe einen Minijob und verdiene bis zu 500€. Ich habe zusätzlich einen Nebenjob und verdiene dort monatlich um die 100€. Das sind dann 600€. Muss ich Steuern zahlen?