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Vergütung beim Minijob: Stundenlohn oder Monatslohn

Auch bei einem Minijob wird die Höhe des Arbeitsentgelts zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern festgelegt und im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten keinen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt, ist er verpflichtet, ihm spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszustellen. Dieser Nachweis muss dann u.a. auch Angaben über die Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts und die Arbeitszeit enthalten.

Bei der Bestimmung des Arbeitsentgeltes unterscheidet man zwischen Stunden- und Monatslöhnern.

Für Stundenlöhner wird das Arbeitsentgelt nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden abgerechnet. Auch die Vergütung an den Urlaubs- und Feiertagen erfolgt stundenweise.

Monatslöhner erhalten einen vereinbarten Betrag für einen ganzen Monat, unabhängig von der Länge des Monats sowie der Anzahl an Sonn- und Feiertagen. Die Auszahlung erfolgt in allen Fällen in der Regel monatlich.

Flexible Arbeitszeitregelung bei Monatslöhnern:

Um den Betrieben bei ihrer Personalplanung die Gelegenheit zu geben, flexibel auf Produktionsspitzen oder Personalengpässe eingehen zu können, wurde die sogenannte „flexible Arbeitszeitregelung“ eingeführt. Dabei wird ein Arbeitszeitkonto geführt, in dem Überstunden regelmäßig auf- und abgebaut werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigen sich so auf die Zahlung eines monatlich gleichbleibenden Arbeitsentgelts („verstetigter Monatslohn“) auf Basis einer vorgegebenen Monatsstundenzahl (Regelarbeitszeit). Der Vorteil für den Arbeitnehmer besteht darin, dass er unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit jeden Monat das fest vereinbarte Arbeitsentgelt erhält. Konkrete Anwendungsbeispiele können Sie auf unserer Website einsehen.

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Anschie1000
AN
Anschie1000

Hallo, ich habe leider keine schriftliche Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber gemacht. Mein Arbeitgeber bezahlt mir aber jeden Monat fest 450,- €, also geht er davon aus, dass ich wöchentlich 12,5 Std. arbeite. Es ist mir aber frei gestellt ob ich in einem Monat mehr oder weniger Std. arbeite. Wie verhält es sich dann bei der Stundenberechnung, wenn ein Feiertag / bzw. Krankheitstag in ein Monat fällt. Ich hätte gerne eine Angabe eines Pharagraphens oder eines Urteils. Da mein Arbeitgeber mir dann pro Feiertag bzw. Krankheitstag 4 Std berechnet. Muss er mir dann nicht 6,25 Std berechnen.

Anschie1000
AN
Anschie1000

Hallo Blog-Team, mein Arbeitgeber bleibt aber fest bei dem monatlichen Lohn von 450 €. Ich habe ihn schon zweimal gebeten, dass er mir weniger ausbezahlt, da ich nicht immer auf die Std. komme. Er meinte aber das wird schon gehen, er möchte nicht ständig den Lohn ändern. Das heißt ich muss in einem anderen Monat viel mehr arbeiten, da ich im Oktober eingestellt wurde, und im Januar operiert wurde und vier Wochen krank war, würde d.h. das mein Stundenkonto jetzt total im Minus ist da nur mit 4 Std. gerechnet wird. Ich muss jetzt aber für die Monate meine Stunden im nach arbeiten. Das kann doch so nicht richtig sein. Da er ja von 50 Std. im Monat ausgeht.
Viele Grüße Anschie

24Moritz
24
24Moritz

Der Arbeitsvertragsentwurf für Minijobs in Privathaushalten sieht eine regelmäßige Wochenarbeitszeit an … Tagen vor. Das wäre dann wohl das Monatslohnmodell?
1. Wie müsste die entsprechende Passage im Arbeitsvertrag bei „Stundenlöhnern“ lauten, da es dort ja anscheinend keine solche „festen“ Arbeitszeiten gibt.
2. Wie wären in dem Fall von variablen Arbeitszeiten, die das Haushaltsscheckverfahren ja vorsieht, Urlaubs- und ggf. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu berechnen?
Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall habe ich an anderer Stelle gelesen, dass der Durchschnittslohn der vergangenen 12 Monate herangezogen wird. Stimmt das?

Anschie1000
AN
Anschie1000

Hallo, d.h. egal ob Urlaubstag, Krankheit oder Feiertag es werden in diesem Fall 4 Std. berechnet. Aber ich muss ja im Monat auf 50 Std. kommen, also muss ich die Std. nacharbeiten (mir wurde ein Stundenlohn von 9 € zugesagt), denn sonst komme ich nicht auf 450 €!
Ich habe beim Bürgertelefon angerufen, die meinten dann tritt das Teilzeit- und Befristungsgesetz Paragraph 12 in Kraft.
Hier kann man durch den Monatslohn und dem Stundenlohn die Wochen- bzw. Tagesarbeitszeit errechnen ( 12,5 Std bzw 6,25 Std). Ansonsten wären es 10 Std pro Woche.
Vielen Dank für die Mühe, war sehr interessant.
Viele Grüße

Petra Gertitschke
PG
Petra Gertitschke

Hallo,
ich habe einmal folgende Frage. Ich und mein Sohn arbeiten als Regalauffüller, d. h. wir werden monatlich nach den geleisteten Stunden bezahlt, die aber immer unterschiedlich sind. Da wir an 4 Tagen in der Woche arbeiten, haben wir 16 Tage Urlaub. Wir haben zwar wöchentlich immer die gleichen Märkte, aber die Stundenzahlen variieren. Wir vertreten uns im Urlaub gegenseitig, müssen dies aber auf den Stundenzetteln festhalten. Nach welcher Formel rechne ich diese 16 Tage jetzt in Stunden um?

Ako
AK
Ako

Hallo, ich habe eine Frage:
Seit August 2016 habe ich einen Minijob im Supermarkt. Überstunden habe ich gemacht, dir mir immer auf den nächsten Monat übertragen wurden, so dass ich nie über 450€ kam. Im Dezember hatte ich noch 90,95h Überstunden, die ins nächste Jahr übertragen wurden.
Ab Januar wurde dann mein Lohn erhöht.
Meine Überstunden vom Restjahr habe ich ganz normal mit den geleisteten Stunden für dieses Jahr verrechnet, und hätte man mir für den Monat April 50,5h berechnet, hätte ich noch 5,35h Überstunden.
Allerdings wurden nur 40h berechnet und laut Chefin habe ich nun auch keine Überstunden mehr, da sie wegen der Lohnerhöhung meine Überstunden vom letzten Jahr irgendwie anders verrechnen musste.
Könnt ihr mir da weiterhelfen ?

Kathrin88
KA
Kathrin88

Hallo, ich habe da eine Frage zum Thema Lohnabrechnung Minijob.
Wir schicken immer zum 15. im Monat die Stundenabrechnungen zur Minijob zentrale und müssen für die restlichen Tage des Monats die Stunden ungefähr schätzen was unsere Mitarbeiter noch an Stunden arbeiten. Könnte man den Lohn nicht Anfang des nächsten Monats auszahlen ? Für uns ist es immer sehr schwer die Stunden für den restlichen Monat zu schätzen.

duke201099
DU
duke201099

Habe einen Minijob, in der Regel 4 bis 6 Stunden die Woche steht im Vertrag. Nun Kündigung weil keine Arbeit vorhanden ist. Die letzten 3 Monate habe ich meine Arbeitskraft immer angeboten, aber es gab keine Arbeit. Es gab keinen Urlaub und keine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Muss mir der Arbeitgeber vom Vorjahr Lohnfortzahlung leisten und die letzten 3 Monate bezahlen?

SRexhaj
SR
SRexhaj

Hallo, mein Arbeitgeber hat mich von heute auf morgen nicht mehr eingetragen. Somit hatte ich keine Einsätze mehr.
Im Arbeitsvertrag stehen 450,- € als Monatsgehalt festgeschrieben, bei einem Stundensatz von 12,50€. Ich habe in manchen Monaten mehr gearbeitet, in manchen weniger. Es wurde immer die tatsächlichen 450,- € ausbezahlt. Nur im September habe ich gar keine Auszahlung erhalten.
Der AG will nun von mir eine genaue Auflistung der geleisteten Stunden für September.
Ist er nicht trotz allem vrpflichtet mir die 450,- € weiterhin auszubezahlen? Auch wenn ich im September bespw. nur 30 Stunden gearbeitet habe?
Vielen Dank vorab.

Atty
AT
Atty

Hallo,
wir bekommen einen Stundenlohn, d.h. das gezahlt, wofür wir im Monat gearbeitet haben. Dabei dürfen nicht über 400,-€ im Monat kommen. die Begründung hierfür ist, dass es so eben kein 450,-€ sei und wir daher auch keinen Anspruch auf Urlaub und keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hätten. Zumindest letztes kann ich mir nicht vorstellen. Wir haben auch kein Arbeitsvertrag in dem begrenzte Wochen- oder Monatsstunden festgelegt ist, lediglich der Vermerk, dass wir max. 400,-€ verdienen dürfen. Wir haben feste Schichten können aber tauschen oder springen mal an anderen Tagen ein.
Ich frage mich nun vor allem wie es sich mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verhält.
Vielen Dank im Voraus1

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo MJZ,
wir möchten gerne eine Reinigungskraft einstellen. Damit der Aufwand niedrig bleibt, soll Monatslohn, ein Tag/Woche und nur eine grobe Aufgabenbeschreibung festegelegt werden. Wir wollen stattdessen lieber großzügig bezahlen und die Ausführung in Art & Dauer der Krat überlassen (auf Vertrauensverhältnis). Müssen dann trotzdem Stundenzettel und detailierte Arbeitzplatzbeschreibung sein? Bitte nicht! 🙂

Severine
SE
Severine

Hallo, ich hab eine Frage. Ich hab einen Vertrag für einen Minijob und im Vertrag stehen 0 Urlaubstage. Die Begründung: mit den 9 Euro pro stunde ist des mit dem Urlaub ausgeglichen. Ist des ok?
In meinem anderen minijob hab ich auch Urlaub. Ich dachte recht auf Urlaub hat man auch im minijob.

Regi4
RE
Regi4

Hallo ich habe mich in einem Hallenbad als Reinigungskraft auf 450€ Basis beworben. In der Ausschreibung heist es leistungsgerechte Bezahlung. Da ich dann jeden 2 Sonntag und Feiertags arbeiten soll habe ich nach Sonntags und Feiertags zu Schlag gefragt und als Antwort bekam ich das sei mit dem Stundenlohn abgegolden. Ist das zulässig?

Nadine
NA
Nadine

Hallo, ich arbeite in einem café und werde als Stundenlöhner bezahlt. in den Wintermonaten gibt es weniger zu tun, deshalb bekomme ich nur zwischen 200 – 280 Euro ausbezahlt. In den Sommermonaten kommt dann die Biergartenzeit hinzu und ich würde mehr Stunden arbeiten können ( teilweise auch über 450 €). Bleibt es ein sozialversicherungsfreier Minijob solange ich die 5400 € jährlich nicht überschreite? Oder gibt es Probleme weil ich dann in einigen Monaten zum Beispiel zwischen 600 – 800 Euro verdienen würde.

Anschie1000
AN
Anschie1000

Guten Tag,
1) wie ist die Berechnung der Stunden für die Bezahlung eines Feiertage, wenn ich eine neue Arbeitsstelle antrete, 6 Wochen mit unterschiedlicher Stundenzahl arbeite und nach 6 Wochen kommt ein Feiertag. Dann geht die Regel nach dem durchschnittlichen Gehalt des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen nicht.
2) Und wie verhält sich die Berechnung des Urlaubs (bei ungleicher Anzahl von Arbeitstagen, zwischen 2- 5 Tage kommen) wenn ich den Feiertag vor- bzw. nacharbeiten muss.
Die Berechnung wird dann ja am Ende vom Jahr vorgenommen. Muss ich dann den Feiertag als Arbeitstag rechnen oder nicht. Also wenn ich in der Woche am Dienstag und Freitag (feste Tage) arbeiten musste, der Freitag jetzt aber ein Feiertag ist und meine Chefin sagt dann muss ich Mittwoch auch noch kommen. Muss ich dann zur Berechnung in dieser Woche drei Tage rechnen?

Keno
KE
Keno

Hallo,
ich habe nach meinem halbjährigem Praktikum welches ich zum 1. März beendet habe die Möglichkeit in dem selben Betrieb auf 450 € Basis bis zum 31.7 weiter zu arbeiten. Im Vertragsentwurf steht Ich soll 3 Tage die Woche Arbeiten, das jede Woche im Monat für 450€.
Ist das so zulässig ?

Bejan-Boltres Bett...
BB
Bejan-Boltres Bett...

Hallo ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst auf 450€ Basis. Ca. 30 Std im. Monat sind vereinbart. Werde jedoch nur nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt. Laut meinem Chef habe ich keinen Urlaubsanspruch auf bezahlten Urlaub und falls ich krank bin, muss ich eine AU vorlegen, werde jedoch für die fehlenden Tage nicht bezahlt. Ebenso wie es für mich wenn ich an Feiertagen arbeite, keine Feiertagszuschläge erhalte, wie das normale Sozialversicherungsbeschäftigte bekommen. Ist das rechtens?Und wie ist es denn wenn ich zb schwanger wäre und ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekomme, muss mich dann mein Arbeitgeber vom. Minijob auch nicht bezahlen, s? ich ja keine Std leiste??

Kfm. Angestellter
KA
Kfm. Angestellter

Guten Tag. ich bin kfm. Angestellter und habe die Möglichkeit, bei einer anderen Firma im Minijob von zu Hause aus dort die laufende Monatsbuchhaltung zu erledigen. Es würde pauschal mit 400,- vergütet werden, der Arbeitsaufwand dürfte max. 20 Stunden betragen. Ist dies zulässig? Muss die Arbeitszeit dokumentiert werden?

loredana
LO
loredana

Hallo. Ich habe ein Minijob seit 5 Jahren. Mein neuer Arbeitgeber hat mich eingestellt , dass ich Urlaub habe, ohne mich zu fragen. Ich habe selber keine Wünsche gesagt. Ich habe gelesen, dass der Anspruch auf Gewährung von Urlaub entstanden muss…Ich arbeite Freitags und Samstags(2 Tage pro Woche)aber ich habe 5 Tage Urlaub in eine Woche bekommen . Ich bitte Sie um Erklärung. Vielen Dank

Bayer
BA
Bayer

Hallo…ich habe einen Minijob. Erhalte ein monatl. Festgehalt, basierend auf einer wöchentlichen Stundenzahl (2.5 Std). Ich hab nun nach einem Jahr festgestellt, dass ich aber tatsächlich mehr gearbeitet habe…etwa im Schnitt 0,25 Std / Woche// ab welcher Grenze kann ich eine Erhöhung der Wochenstunden wegen des gehaltes beantragen, wenn absehbar ist, dass die Arbeitsstunden in diesem Rahmen so bleiben?

Til Böttcher
TB
Til Böttcher

Guten Tag,
ich arbeite auf 165€ Basis je 4 Stunden pro Woche. Nun wurde ich gekündigt und ich möchte mir meinen Urlaub auszahlen lassen. Ich habe laut der Regelung also 4 Tage Urlaub. Mein Stundenlohn beträgt 10€. Wieviel Geld wäre es dann abzgl. Steuern?

Strucks Dieter
SD
Strucks Dieter

Arbeite auf 450 Euro Basis. Mein AG verlangt von mir, das ich in meiner arbeitsfreien Zeit, für ca. 1 Stunde ,an einer Besprechung der festangestellten Mitarbeiter ,teilnehmen muss. Diese Besprechung findet an einem Tag statt, wo ich nicht arbeite, ab 11 Uhr, und ich muss extra 28 KM dafür fahren Für diese Zeit erhalte ich keine Vergütung. Ist das arbeitsrechtlich möglich ???Wie kann ich mich verhalten !

Florian B.
FB
Florian B.

Guten Tag, da ich eine Ausbildung beginne muss ich meinen Minijob zum 1. September kündigen. Ich war im Juni 2 Wochen krank. In diesem Zeitraum fand auch unsere Schichtbesprechung statt (Diese wird freiwillig abgehalten und ist nicht vom Vertrag vorgeschrieben und wird auch nicht bezahlt) Ich habe dann im Juli keine Schichten bekommen und somit eine Arbeitszeit von 0. In meinem Vertrag ist nur ein maximal gehalt von 450€ und 52,5std angegeben. Im Absatz für die zu erbringende Arbeitszeit ist nichts eingetragen und nur angekreuzt das ich ein Arbeitszeitkonto habe. Ich habe im Internet gelesen dass mir bei fehlenden Angaben 10 std pro Woche vom Gesetzt zugesprochen werden. Müsste mein AG mir jetzt also trotzdem die 353.60€( 10std x 4 Wochen x 8,84€) zahlen da er mich ja quasi freigesprochen hat (flexible Arbeitszeiten/Annahmeverzicht) ?

Angel
AN
Angel

Guten Tag
Ich habe einen Vertrag in dem eine Regelmäßige Arbeitszeit von 11 Std die Woche und ein Stundenlohn eingetragen ist. Im Privathaushalt als Kinderbetreuerin. Ich hatte meinen Arbeitgeber so verstanden das ich diese 11 Std bezahlt bekomme. Nun hatten sie nicht immer den Bedarf und haben nur die tatsächlich gearbeiteten Std berechnet. Ist das richtig? Oder müssen die wöchentlich 11 Std bezahlt werden obwohl ich diese unverschuldet nicht arbeiten konnte? In dem Vertrag steht nichts von einer Bezahlung nach tatsächlich geleisteten Stunden.
MFG

trackback
WZ
Was einen zuverlä...

[…] wichtig ist ein funktionierendes System bei der Einplanung von Arbeitskräften, die auf Stundenbasis beschäftigt werden. Oft handelt es sich dabei um Studenten, Elternteile mit Erziehungsaufgaben oder Personen mit einem […]

Michael
MI
Michael

Hallo,
ich arbeite in einem Minijob mit Arbeitszeitkontoführung. Meine monatliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Std mit kleinen saisonalen Schwankungen. Da nun ein Kollege schon länger wegen Krankheit ausgefallen ist und ein anderer Kollege gekündigt hat, habe ich ca. 90 Überstunden auf meinem Zeitkonto und ein Abbau eher utopisch. Kann mein Arbeitgeber wegen triftiger Gründe auch mehr als 450,- monatlich auszahlen? Er behauptet, dies ginge nur mit gravierenden Abzügen.

Spontaner
SP
Spontaner

hallo,
ich habe eine frage bezüglich wann ich mein Gehalt bekommen darf.Also ich arbeite auf 450€ Basis( Minijob ) und laut Arbeitsvertrag steht nicht drauf wann ich mein Gehalt bekomme.Daher dachte ich, ich bekomme es am 1 Tag des nächsten Monats also Septembergehalt am 1.Oktober. Nur leider habe ich es noch nichts bekommen und habe daher mich an der Personalabteilung erkundigt. Die sagten mir das man es erst ende des Nachfolgemonats bekommt,heißt Septembergehalt erst am 30.Oktober und es üblig für Aushilfen sei.Die sagten mir auch das es auf einem extra Zettel,was sie mir gegeben haben ,drauf stände(Betriebsverordnung?) und ich es unterschrieben habe,jedoch kann ich mich nicht daran erinnern und selbst wenn,muss es nicht im Arbeitsvertrag draufstehen das es in der Betriebsverordnung geregelt ist?
Ich bin student und daher ist das jetzt sehr blöd für mich weil ich das geld brauche,ich habe auch schon angefordert das ich mir die Verordnung wieder anschauen will.

Helmut Wegner
HW
Helmut Wegner

Wertes Team der Minijob Zentrale,
ich arbeite als Rentner noch einen 450€ Job.Ich habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und auch kein schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto. Ich kann in Fragen der Bezahlung (450€) und des Urlaubs nicht meckern, habe aber ein Problem mit geleisteten Überstunden. Ich habe im August und September Überstunden gearbeitet, also bin über die 50 Stunden im Monat gekommen und hatte nun gehofft, dass der Chef diese bezahlt. Weil das nicht geschehen ist, habe ich ihn angeschrieben. Die Antwort war, das die Stunden ja nicht verloren seien und auf einem Arbeitszeitkonto vermerkt sind. Nun habe ich aber kein Arbeitszeitkonto. Das habe ich ihm mitgeteilt. Daraufhin kam es zu einer Aussprache, in der mir der Chef mitgeteilt hat, das meine Tour, ich fahre noch Autoteile aus, Ende November endet, er den vertrag mit dem Autoteilelieferanden nicht weiterführt. Er will nun die Überstunden mit den vergangenen Monaten verrechnen, an denen in keine 50 Stunden gearbeitet habe, z.B. Juli 34,15 Std. Ich habe schon das Bürgertelefon des BMAS angerufen, die mir klar gesagt haben, dass ein Arbeitszeitkonto schriftlich vereinbart sein muss und wenn Überstunden anfallen, ohne dieses Arbeitszeitkonto, der Arbeitgeber die Überstunden bei der nächsten Lohnzahlung bezahlen muss. Damit fällt ja die nachträgliche Verrechnung aus. Wenn bezahlt, sind die Stunden vergütet und nicht mehr relevant. Mein Chef stellt sich da aber sehr stur an und ist fest der Meinung, er hat mir 450€ gezahlt und dafür muss ich auch die Arbeitsleistungen bringen. Mein Einwand, das er mir doch die Arbeit zuweist und an den Tagen, an denen ich eigentlich fahren müsste, hat er andere, Vollbeschäftigte Fahrer eigesetzt, fruchtet nicht. Wie verhällt sich da die Sache?
Beste grüße
helmut

irischerhund
IR
irischerhund

Hallo, folgende Frage. Ichbin Warenauffüller und werde nach geleisteten Stunden anhand meiner Stundenzettel bezahlt. Nun habe ich einen Monat Vertretung gemacht, wo die zu leistenden Stunden im vorneherein festgelegt war. Nun war ich in der letzten Woche des Monats krankgeschrieben. Meine Frage ist nun: Muss mir der AArbeitgeber die festgelegten Vertretungsstunden in diesem Krankheitsfall bezahlen oder darf er hier die Bezahlung durch die Berechnung des Durchschnittes vornehmen?

A. Ferner
AF
A. Ferner

Liebes Team Minijobzentrale,
bei einem Monatslöhner der jeden Monat fest 450 € verdient: muss dieser ebenfalls einen Stundenzettel (Nachweis über gearbeitete Stunden) führen?
Viele Grüße

Werner Aupelt
WA
Werner Aupelt

Hallo Grüsse sie
Meine Töchter will 1 450job machen
Im Vertrag steht Bezahlung der 450 erfolgt erst am Ende des Folgemonats
Wegen EDV
Gibt essowas
MFG Werner Aupelt

Thomas
TH
Thomas

Hallo,
einige Fragen zur Urlaubsberechnung bei 450€ Beschäftigung.
Wir haben 3 Mitarbeiter welche Flexibel bei freier Zeiteinteilung Arbeiten und über ein Zeitkonto ein festes Monatliches Gehalt von 450€ bekommen.
Urlaub nehmen diese Mitarbeiter nicht da diese ja sowieso arbeiten wann sie wollen bzw. können.
Bisher wurde der Urlaubsanspruch in Std umgerechnet und einfach dem Zeitkonto gutgeschrieben. jetzt haben wir aber gelesen das Urlaub in Tagen berechnet werden muss was unserer Meinung nach viel aufwändiger ist. Müssen wir unsere Abrechnung ändern?
Weitere Frage zur Berechnung des Urlaubsentgelts:
Wir haben für unsere Vollzeit Mitarbeiter 30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche.
Nach Umrechnung ergibt sich für jeden 450€ Mitarbeiter ein Jahresurlaubsentgelt von 623€ auch bei unterschiedlichen Stundenlöhnen. Unserer Meinung nach bleibt das immer gleich da bei geringeren Stundenlohn auch mehr Stunden gearbeitet werden muss und daher der Urlaubsanspruch dementsprechend wieder höher ausfällt.
Ist das soweit richtig.
Für unsere 450€ Mitarbeiter bezahlen wir keinen Feiertagslohn, da die Mitarbeiter Flexibel arbeiten und daher nicht an diesen Tagen arbeiten würden.
Unsere Mitarbeiter sind damit auch einverstanden.
Ist das rechtlich so in Ordnung.
Vielen Dank
Gruß
Thomas

Claud73
CL
Claud73

Guten Tag, meine Frage ist:
Wie hoch darf der Stundenlohn bei einem Minijob maximal sein, also gibt es da eine Begrenzung nach oben?
Danke für die Antwort.

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
wir zahlen einem Mitarbeiter mit schwankenden Arbeitszeiten monatlich ein verstetigtes Arbeitsentgelt von 450€. Nun wird er krankheitsbedingt ausfallen. Natürlich werden ihm die 450€ für die Krankheitszeit weiter gezahlt, allerdings frage ich mich, wie viele Stunden ich in seinem Arbeitszeitkonto aufschreiben soll, da er ja jeden Monat unterschiedlich viel arbeitet. Nehme ich die Anzahl an Stunden, die er bei seinem Stundenlohn arbeiten müsste, um 450€ zu erreichen? Oder den Arbeitsdurchschnitt vorheriger Monate?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Gunne
GU
Gunne

Hallo,
ich möchte eine Putzfrau anmelden, welche ca. 2 Stunden die Woche bei uns arbeitet.
Sie ist aber flexibel und arbeitet auch mal 3 Stunden die Woche.
Bezahle ich ihr die Arbeitszeit wöchentlich bar aus und teile Ihnen die Arbeitszeit jeweils mit wegen der Nebenkosten oder erfolgt die komplette Abrechnung über Sie?
Wie ist das zu handeln?

dieminijobzentrale
DI
dieminijobzentrale

Hallo Gunne,
die Auszahlung des Verdienstes an Ihre Haushaltshilfe erfolgt über Sie als Arbeitgeber. Die Vereinbarung über den Auszahlungszeitraum erfolgt in Absprache mit Ihrer Haushaltshilfe. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich vorab bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu erkundigen, ob eine Barzahlung mit Quittung ausreichend ist, um die haushaltnahe Tätigkeit bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Ggf. hat der Nachweis über einen Überweisungsbeleg zu erfolgen.
Mit dem Haushaltsscheck teilen Sie uns zu Beginn der Beschäftigung unter dem Punkt „Arbeitsentgelt“ mit, ob Ihre Haushaltshilfe monatlich gleichbleibendes (Punkt 13) oder monatlich schwankendes (Punkt 16) Arbeitsentgelt erhält. Mittels dem sogenannten Halbjahresscheck https://t1p.de/MJZE-HHS-Halbjahresscheck teilen Sie uns die genaue Höhe des Verdienstes für jeweils das erste Halbjahr bzw. das zweite Halbjahr rückwirkend mit. Der Halbjahresscheck dient der Minijob-Zentrale zur Berechnung Ihrer Abgaben als Arbeitgeber.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale

starkerplanet
ST
starkerplanet

Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es auch mindest Tageslohn?
Ich nenne die Tätigkeit „Einkaufbegleitservice“ einmal pro Woche {so ist es geplant}.
Wenn ich auf 10€ Stundenlohn aufrunde, dann sind das für einen Tag 40 bis 80 Euro.
Hintergund:
Als Privatperson achte ich auf jeden Cent. Beim Einkaufen ist die einzelne Stunde nicht so entscheident bzw. nicht abschätzbar z.B. wegen Stoßzeiten, der Geschäfte, Sonderangeboten oder langsamen Kunden, die 5€ in Bronze-Münzen zahlen wollen…
Gibt es da einen fairen Mittelweg? Nachm Motto: Wenn es anr Kasse schnell geht freuen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass sie mehr Freizeit haben bei gleichem Lohn.
Marc

Ruth Schwall
RS
Ruth Schwall

Hallo,
meine Töchter hat als Schülerin vor 2 Monaten einen Minijob begonnen. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat sie bisher nicht bekommen. Ausserdem nimmt es sich der AG heraus erst nach dem 25.ten des Folgemonats der geleisteten Arbeit zu zahlen.
D.h. aktuell, Ende Oktober, hat sie das Geld vom September noch nicht bekommen.
Ist das rechtens?

rcedrg
RC
rcedrg

Hallo,
wir haben mit einem Minijobber einen Vertrag geschlossen der ein verstetigtes Arbeitsentgelt und monatliche Sollstunden enthält.
Wie verhält es sich mit dem Entgelt und den Sollstunden im ersten Monat, wenn der Mitarbeiter erst z.B. zum 20ten mit der Arbeit beginnt?
Wird das Entgelt und die Sollstunden dann entsprechend anteilig für diesen Monat berechnet?
ich freue mich auf Ihre Antwort.

Schindler
SC
Schindler

Hallo Liebes Team,
wir als Firma würden gern für unser Café einen Mitarbeiter auf Minijob Basis anstellen. Der Mitarbeiter kann nur Freitags bei uns arbeiten, wobei ein Arbeitstag bei uns aus 2 Schichten zu je 5 h besteht.
Grundsätzlich ist geplant, dass der Mitarbeiter nur eine Schicht (5h) an jedem Freitag übernimmt. Wir würden uns es aber gern aber im Arbeitsvertrag die Option offen halten das er in manchen (nicht definierten) Wochen beide Schichten übernimmt. Demnach müsste die Arbeitszeit- und Vergütung somit stunden-, und nicht monatsbasiert vermerkt werden, richtig? Nun lese ich, dass im Falle einer solch flexiblen Festlegung jedoch ein mindestens Einsatz von 10 h pro Woche im Arbeitsvertrag vermerkt werden muss.
Ich bin etwas ratlos, wie wir nun weiter verfahren können, da immer 10h pro Woche jeden Monat definitiv nicht durch den AN realisiert werden kann.
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Gruß Jenny

Buhlert
BU
Buhlert

Hallo wertes Team der Minijob-Zentrale,
ich habe im vergangenen Jahr einen 450-Euro-Job angenommen, der neben meiner eigentlichen Tätigkeit die Arbeit als Fahrdienstleitung einschließt. Zu diesem Zeitpunkt habe ich für den zusätzlichen Arbeitsaufwand eine Entlohnung von 1,91 Euro pro Tag erhalten. Daher wurde eine Pauschale von 450 Euro angesetzt.
Diese kleine Plus ist durch eine erhöhte Arbeitszeit und den neuen Mindestlohn fast gänzlich gegen Null geschrumpft. Ich möchte mich nun mit meinem Chef über einen entsprechenden Ausgleich zu meinen Gunsten unterhalten. Ich weiß, dass ich die 450 Euro nicht überschreiten darf, ohne in die sozialversicherungspflichtige Zone zu rutschen. Eine weitere Möglichkeit der stundenweisen Abrechnung bringt mir letztendlich noch weniger Netto-Einkommen.
Gibt es Alternativen wie Sonderzahlungen oder Zuwendungen, die ein Arbeitgeber in diesem Fall anbieten kann, um die Mehrarbeit entsprechend zu entlohnen?
Danke für Ihre Hilfe und herzliche Grüße

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo Mini Job Team, ich hab mal eine Frage und zwar ich arbeite für 250 € im Monat also praktisch vier Tage, wenn mein Chef Urlaub macht und das im Jahr bis zu vier mal, kommt es vor Dass ich in der zweiten Woche eigentlich nicht arbeiten muss da alles sauber ist, muss er mir trotzdem den vollen Betrag aushändigen, ich habe gehört von einem Steuerberater dass der Lohn von 250 € immer ausbezahlt werden muss… Liebe Grüße L. Müller

Greggie200
GR
Greggie200

Hallo, ich arbeite als Masseur auf Teilzeitbasis mit einem festen Stundenlohn. Muß nur ich meine Stunden nachhalten oder ist auch mein Arbeitgeber dazu verpflichtet dies auf Basis eines täglichen Stundenzettels zu machen? es gab jetzt kürzlich deswegen Unstimmigkeiten. Danke!

Hablowetz Sylvia
HS
Hablowetz Sylvia

Hallo, ich werde als Putzfrau in einer Ferienwohnung beschäftigt. Hier gibt es keine festen Arbeitszeiten, sondern der AG und ich vereinbaren wann ich putzen komme. Somit bekomme ich auch nur das Entgeld für die geleisteten Stunden. Worauf muss ich im Arbeitsvertrag achten?

Klaus
KL
Klaus

Hallo.
Ist es denn jetzt noch Möglich als Arbeitgeber Minijobber nach Anzahl ihrer geleisteten Stunden zu vergüten oder ist die „flexible Arbeitszeitregelung“ bei Minijobbern ein muss?
Vielen Dank

Jana
JA
Jana

Guten Tag,
meine Frage bezieht als neue Arbeitgeberin auf den Urlaubsanspruch von Stundenlöhnern mit Minijobvertrag im Bereich Gastronomie. Ist man verpflichtet die Anzahl der Tage an denen tatsächlich gearbeitet wurde als Grundlage für den Urlaubsanspruch zunehmen oder gibt es eine Grundlage auf Stundenbasis um den jeweilgen Urlaubsanspruch zu ermittlen? Da die Anzahl an Stunden die je Tag geleistet werden stark variieren enstehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Arbeitnehmern, besonders im Vergleich zu den Festangestellten, was den Urlaub anbelangt. Das kommt mir nicht ganz fair vor.
Viele Grüße

Alberto Viceconti
AV
Alberto Viceconti

Hallo Minijob-Team,
Ich vorbereite einen Minijob Vertrag für ein Reinigungskraft in meine Ferienwohnung. Der Arbeit würde pro Kundenwechseln geübt deswegen entsteht keine fest Monatslohn sondern eine Stundenlohn. Circa 4/5 Einätze im Monat (Hoffe ich mindestens;-)).
Wie funktioniert es mit Urlaubstagen und Krankheitsfälle?
– Wie viele Urlaubstage sollte ich erlauben?
– Falls die Reinigungskraft sich krank meldet für ein Tag eine Einsatz geplant ist, bin ich verpflichtet die Einsatz auch zum Zahlen?
Viele Grüsse auf dem Bodensee,
Alberto

Alberto Viceconti
AV
Alberto Viceconti

Hallo Minijob-Team,
Ich vorbereite einen Minijob Vertrag für ein Reinigungskraft in meine Ferienwohnung. Der Arbeit würde pro Kundenwechseln geübt deswegen entsteht keine fest Monatslohn sondern eine Stundenlohn. Circa 4/5 Einätze im Monat (Hoffe ich ;-)). Wie funktioniert es mit Urlaubstagen und Krankheitsfälle?
– Wie viele Urlaubstage sollte ich erlauben?
– Falls die Reinigungskraft sich krank meldet für ein Tag eine Einsatz geplant ist, bin ich verpflichtet die Einsatz auch zum Zahlen?
Viele Grüsse auf dem Bodensee,
Alberto

OgTa
OG
OgTa

Hallo guten Tag,
ich habe zwei Fragen zur Vergütung bei einem Minijob.
1) Im Vertrag wurde eine Mindeststundenanzahl von 10 Stunden im Monat vereinbart. Leider konnte ich den vergangenen Monat keine Einsatzbereitschaft zeigen, da ich zeitlich durch private Angelegenheiten sehr eingeschränkt war. Habe ich ein Recht auf die Auszahlung der Mindeststunden im Monat oder stehen diese mir nur zu, wenn ich verfügbar war, aber durch meinen AG nicht eingesetzt wurde?
2) Ist es rechtlich erlaubt, dass ich nicht nach Stunden, sondern pauschal abgerechnet werde? D.h. ich werde pauschal für einen Preis die Aufgabe erledigen, egal wie lange ich dafür brauche.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Lina
LI
Lina

Hallo Blog-Team! Bei meinem Minijob arbeite ich 35 Stunden pro Monat. Nun würde ich gerne wissen, wie das geregelt ist, wenn ich fristgerecht zum 15. eines Monats kündige. Muss ich dann für den halben Monat die Hälfte der Monatsstunden ableisten oder dennoch alle 35? Oder kann ich in den zwei Wochen meinen Urlaub nehmen und gar nicht arbeiten? Und muss mein Arbeitgeber mir für den halben Monat Lohn zahlen (wenn ja: die ganzen 450)??
Für Infos hierzu wäre ich wirklich sehr dankbar!
Viele Grüße!