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Aufgepasst: Aus Midijob wird Minijob

Bisher lag bei einem Verdienst von 538 Euro ein sozialversicherungspflichtiger Midijob vor. Zum 1. Januar 2024 steigt die Verdienstgrenze im Minijob auf diesen Betrag. Wir erklären, welche Veränderungen sich ergeben und welche Übergangsregelungen wegfallen.

Minijob oder nicht – der Verdienst entscheidet

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist seit Oktober 2022 ein dynamischer Wert. Sie ist an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes gekoppelt. Erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn, erhöht sich parallel auch die Verdienstgrenze im Minijob. Die Geringfügigkeitsgrenze gilt für Beschäftigte im gewerblichen Bereich und im privaten Haushalt gleichermaßen.

Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Zeitstunde. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die derzeit den Mindestlohn von 12 Euro zahlen, müssen den Verdienst dann auch für Minijobber anpassen.

Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist in der Regel nicht mehr erforderlich. Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt auch die monatliche Minijob-Verdienstgrenze auf 538 Euro. Für einen 12 Monate lang ausgeübten Minijob ergibt sich dann eine Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro.

Mehr zum Mindestlohn und zur Verdienstgrenze im Minijob lesen Sie in unserem Magazin-Artikel Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024.

Übergangsvorschriften laufen aus

Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue Regelungen im Minijob. Die Verdienstgrenze stieg damals von monatlich 450 Euro auf 520 Euro.

Für Beschäftige mit einem monatlichen Verdienst von 450,01 Euro bis 520 Euro gab es sogenannte Übergangsvorschriften. Zur eigenen sozialen Absicherung blieben sie in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht konnten sie sich aber befreien lassen. Ausführliche Infos dazu finden Sie in unsrem Magazin-Artikel Übergangsregelungen im gewerblichen Minijob: Was gilt ab Oktober 2022.

Diese Übergangsregelungen laufen zum 31. Dezember 2023 aus.

Keine neuen Übergangsvorschriften

Ab 1. Januar 2024 sind alle Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Verdienst bis 538 Euro Minijobs. Sofern die vollumfängliche soziale Absicherung in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung weiterhin gewünscht sein sollte, muss der Verdienst ab 1. Januar 2024 auf einen Betrag von mehr als 538 Euro angehoben werden.

Müssen Arbeitgeber ummelden?

Durch das Ende der Übergangsregelungen müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neue Meldungen erstellen. Sollte sich an der Höhe des bisherigen Verdienstes nichts ändern bzw. maximal bis 538 Euro monatlich verdient werden, ist die Beschäftigung ab 1. Januar 2024 ausschließlich bei der Minijob-Zentrale zu melden. Bei einem höheren Verdienst als 538 Euro handelte es sich bis zur Höhe von 2.000 Euro um einen Midijob, für den vollumfänglich die Krankenkasse zuständig ist.

Wie ein Krankenversicherungsschutz im Minijob bestehen kann, erläutern wir in unserem Magazin-Artikel Abgesichert im Minijob: Das gilt für die Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Minijobber versicherungspflichtig und erwerben somit vollwertige Pflichtbeiträge. Welche Vorteile die Rentenversicherungspflicht darüber hinaus bietet, erklären wir auf unserer Internetseite: Welche Vorteile gibt es, wenn ein Minijobber in die Rentenversicherung einzahlt.

Bestehende Beschäftigungen neu beurteilen?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beurteilen eine Beschäftigung jeweils zu Beginn und bei jeder dauerhaften Veränderung der Verhältnisse vorausschauend. Das gilt auch für die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze. Wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei einer versicherungsrechtlichen Beurteilung vorgehen, erläutern wir in unserem Magazin-Artikel Beurteilung für die Sozialversicherung: Was müssen Arbeitgeber wissen.

 

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32 Kommentare

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Michaela P.
MP
Michaela P.

Ich bin seit dem 01.04.2024 von Minijobs auf Midijob umgestiegen, beim selben Arbeitgeber. Bisher hatte ich zwei Tage (aus Gesundheitsgründen nur 4 Stunden) pro Woche gearbeitet und denke, laut Recherchen stehen mir damit 8 Urlaubstage (mit jeweils 4 Stunden angerechnet) pro Jahr zu. Nun werde ich drei Tage mit jeweils 4 Stunden arbeiten und denke es müssten mir dann 12 Uhrlaubstage (mit 4 Stunden verrechnet) zustehen. Nun sagte man mir jedoch, das wird prozentmässig errechnet. Das verstehe ich nicht. Auch, als ich 8 Tage mit einer schweren Bronchitis krank geschrieben war, wurde die krank geschriebene Zeit (2 x die vier Arbeitsstunden) nicht ganz vergütet, sondern prozentmäßig. Was bedeutet das genau?

M.K.
MK
M.K.

Guten Tag
ich hatte einen Minijob und habe mich im April auf Midijob erhöhen lassen und wurde ohne mein Wissen zum 31.12.23 abgemeldet bei der KK und laufe damit ja wieder als Minijob. Ist das rechtens?

René Hissler,Sozi...
RS
René Hissler,Sozi...

Die Grenze zu kostenfreien Familienkrankenversicherung ist bei 505€ geblieben?! Das heißt, eine eigene kostenpflichtige Krankenkassenmitgliedschaft muss beantragt werden????!!!!!

Norbert Gabel
NG
Norbert Gabel

Ich habe fast 10 Jahre in einem Unternehmen als MIDI-Jobber gearbeitet bis 31. 8. 2023. Ab 1. 9. 2023 war mein Renteneintritt und habe gebeten das Arbeitsverhältnis auf einer MINI-Job-Basis weiterzuführen, also durchgehend, was auch erfolgte.
Meine Frage: Darf der Arbeitgeber mir ab dem 1. 9. 2023 einen neuen BEFRISTETEN Arbeitsvertrag vorlegen für ein Jahr? Ausserdem wurde mir mein vorheriger Urlaubsanspruch von 31 Tagen auf 29 Tage im Jahr verkürzt? Ist dies rechtens oder gibt es dafür Vorschriften die im BGB verankert und übergeordnet sind?

Karl winkler
KW
Karl winkler

Ich habe einen midijop und möchte zusätzlich einen minijop ausüben mit wieviel steuern muss ich rechnen bin rentner und habe im midijop die steuerklasse 4

Reinhard Weisser
RW
Reinhard Weisser

Ich habe einen Minijob von € 520,- bei 7 Std. wöchentliche. Mein Arbeitgeber behauptet, bei jetzt € 538,- wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 7,4 Std. angehoben.
Ist das in Ordnung?

Sascha Wismund
SW
Sascha Wismund

Hallo,
Kann ich einen Midijob haben als Hauptjob, Verdienst bei 540 somit Sozialversicherungspflichtig und voll krankenversichert und noch einen Nebenjob Brutto= Netto von 538 Euro?

Thomas Benninghofe...
TB
Thomas Benninghofe...

Bekomme ich auch einen Nachweis das ich einen Minijob ausübe ?

Eva Hartmann
EH
Eva Hartmann

Hallo,
ich bin gerade in Rente und möchte einen Minijob annehmen.
Wie ist das mit der Krankenversicherung bei Vollrentnerinnen.
Danke!

T K
TK
T K

Hallo folgender Sachverhalt:

Im Jahr 2022 wurden bisher insgesamt 5.195,60 € verdient. Die Tätigkeit wurde als Minijob geführt. Die Grenze von 6.240 €wurde demnach im Jahr 2022 nicht erreicht. Die monatlichen Bezüge lagen immer unter 520 €.

Durch eine mögliche Nachforderung des Entgeltes kann es nun dazu kommen, dass im Monat November und Dezember 2022 die 520 € Grenze überschritten wird.

November 2022: 689,76 € also 169,76 € über 520€-Grenze
Dezember 2022: 620,80 € also 100,80 € über der 520€-Grenze

Auf das Jahr gesehen erhöht sich der Jahresverdienst dann in diesem Falle auf insgesamt 5.430,16 €.

Meine Frage: Bleibt es ein SV und steuerfreier Minijob? Nach dem, was ich hier gelesen habe, dürfte dem so sein.

MFG Thorsten

Abdouche Nawal
AN
Abdouche Nawal

Hallo , ich suche ein Minijob nur am Vormittag.

Katrin Flämig
KF
Katrin Flämig

Darf die Knappschaft bei Zwei Mini Jobs zu je 400 Euro Monatlich, Ein Vollzeit Job draus machen?

Elmira
EL
Elmira

Hello, I am student and I elwant to apply for a job. Can you help me?

Henning Sandkämpe...
HS
Henning Sandkämpe...

Im letzten Absatz verstehe ich nicht, ob eine neue Beurteilung aller Minijobs zum 01.01.2024 notwendig ist oder nur bei Veränderungen des Verdienstes zum 01.01.2024.
Durch die Formulierung „Das gilt auch für die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze“ wird dies für mich als zusätzlicher Grund der Neubeurteilung definiert. Ist das korrekt? Müssen Bestandsfälle ohne Veränderung ebenfalls ab 01.01.2024 neu beurteilt werden?

Erika Wagner
EW
Erika Wagner

alle um Hilfes gut und trotzdem keinen Haushaltsshop wäre sehr,sehr dankbar