So können Minijobber im Jahr 2025 mehr als 556 Euro verdienen
Minijobberinnen und Minijobber dürfen seit dem 1. Januar 2025 durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mehr vor. Es darf aber auch mal mehr als 556 Euro verdient werden. Welche Regelungen beim Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze 2025 gelten, erklären wir in diesem Beitrag.
Neuer Mindestlohn – Neue Minijob-Verdienstgrenze 2025
Die Minijob-Verdienstgrenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Seitdem dürfen Minijobberinnen und Minijobber durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen.
Alle Informationen zur neuen Verdienstgrenze haben wir in unserem Magazin-Artikel „Mehr Geld in 2025 – Neue Verdienstgrenze im Minijob“ zusammengefasst.
Minijob 2025: So wird die Jahresverdienstgrenze berechnet
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze müssen Beschäftigte die neue monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro beachten. Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber ein Jahr ununterbrochen, dürfen sie bis zu 6.672 Euro (12 Monate x 556 Euro) verdienen. Bei einem Minijob, der weniger als 12 Monate andauert, wird diese Grenze entsprechend gekürzt.
Ob ein Minijob vorliegt, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Beginn einer Beschäftigung beurteilen. Diese Prüfung wird versicherungsrechtliche Beurteilung genannt. Informationen dazu finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in unserem Magazin-Artikel „Beurteilung für die Sozialversicherung: Was müssen Arbeitgeber wissen?“.
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Schwankender Verdienst im Minijob: Was ist erlaubt?
Die Arbeitszeit von Minijobberinnen und Minijobbern kann monatlich schwanken. Dadurch kann der Verdienst auch mal mehr oder weniger als 556 Euro im Monat betragen. Bei schwankendem Verdienst ist jedoch wichtig, dass der jährliche Verdienst insgesamt nicht mehr als 6.672 Euro beträgt.
Beispiel: Schwankender Verdienst
Eine Minijobberin verdient
- in 8 Monaten 590 Euro und
- in 4 Monaten 460 Euro.
Ergebnis: Der Gesamtverdienst liegt bei 6.560 Euro. Die jährliche Minijob-Verdienstgrenze von 6.672 Euro wird nicht überschritten. Es liegt also ein Minijob vor.
Sonderfall: Gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten
Wird die Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro überschritten, liegt grundsätzlich kein Minijob mehr vor. Bei einem unvorhersehbaren und gelegentlichen Überschreiten gibt es jedoch eine Ausnahme. Minijobberinnen und Minijobber dürfen dann auch mal mehr als 556 Euro im Monat verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.112 Euro – nicht überschreiten.
Was bedeutet unvorhersehbar und gelegentlich?
- Unvorhersehbar ist ein Überschreiten der Verdienstgrenze zum Beispiel aufgrund von Krankheitsvertretung.
- Gelegentlich ist ein Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres.
Beispiel: Gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten
Ein Minijobber verdient grundsätzlich 556 Euro im Monat.
- Im August und September fällt eine Kollegin krankheitsbedingt aus. Der Minijobber arbeitet mehr und verdient in dieser Zeit 1.000 Euro im Monat.
- Sein jährlicher Gesamtverdienst liegt also bei 7.560 Euro (10 x 556 Euro + 2 x 1.000 Euro).
Ergebnis: Da die Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro überschritten wurde, muss das gelegentliche und unvorhersehbare Überschreiten geprüft werden. Da der Minijobber aufgrund von Krankheitsvertretung mehr verdient, liegt ein unvorhersehbares Überschreiten vor. Der Verdienst wurde in nicht mehr als zwei Kalendermonaten und jeweils maximal bis 1.112 Euro überschritten. Es liegt daher auch gelegentliches Überschreiten vor.
Es bleibt deshalb durchgehend bei einem Minijob.
Fazit
Durch die Anhebung des Mindestlohns gilt ab 2025 eine neue Verdienstgrenze für Minijobs. Beschäftigte und Arbeitgeber sollten insbesondere bei schwankendem Einkommen oder zusätzlichen Verdiensten die jährliche Grenze von 6.672 Euro im Blick behalten. In Ausnahmefällen ist ein Überschreiten erlaubt, solange es unvorhersehbar und gelegentlich bleibt.
In unserem Magazin-Artikel „Minijobs 2025: Das ändert sich für Minijobber und Arbeitgeber“ haben wir alle weiteren Änderungen zum 1. Januar 2025 zusammengefasst.
327 Kommentare
Kann ein Minijobber auch eine Prämie vom Arbeitgeber erhalten, wenn der monatliche Verdienst damit 556 Euro nicht überschreitet?
Was passiert wenn ich mehrere Minijobs habe und die jährliche Grenze überschritten wird.
Wenn ich erst in 05 / 2025 gestartet bin, kann ich dann die komplette Jahressumme ausschöpfen?
Hallo, ich arbeite seit 3 Jahren neben dem Studium als Krankenschwester im Nachtdienst. Mein Grundgehalt liegt normalerweise bei 470€. Ich komme eigentlich nur bei Auszahlung von Überstunden oder Sonderzahlungen über die 559€ Grundgehalt. Außerdem erhalte ich Zulagen nach §3b, also Schichtzulagen, Sonntagszulagen oder Nachtdienst und komme eigentlich immer über die 559€ – das genaue Gehalt schwankt, je nach dem wann ich welche Dienste gemacht habe. Ich habe das so verstanden, dass die §3b nicht angerechnet werden. Es kam auch nie ein Problem auf.
Jetzt habe ich mir einmalig Überstunden (ca. 376€ August 2025) auszahlen lassen und ein mal eine Sonderzahlung (ca. 64€ Juli 2025) und komme dann über die 559€ Grenze, als Grundgehalt (ohne Schichtzulagen). Die neue Sachbearbeiterin der Personalabteilung hat mich dann SV gemeldet. Leider ist die Kommunikation schwierig mit ihr und ich erhalte keine Erklärung. Sie wollte mich wieder ummelden, aber jetzt kam auf ein mal die Info der Krankenkasse, dass ich rückwirkend ab 01.06.2025 SV angemeldet worden bin. Das kann ich nicht nachvollziehen, da ich wie bereits beschrieben eigentlich nur die beiden Monate über die 559€ komme, wenn man davon ausgeht, dass §3b nicht angerechnet wird. Weihnachtsgeld kriege ich noch Ende November. Bis jetzt (Januar-Oktober) habe ich mit allen Zulagen 6,948€ erhalten. Auch wenn alles an Gehalt angerechnet wird, kann ich doch frühstens diesen Monat SV umgemeldet werden oder?
Was könnte das Problem sein und kann ich wieder auf geringfügig Basis umgemeldet werden? Ich erhalte Bafög und zahle die KV selbst, ich habe angst dass das zum Problem wird.
Danke 🙂
Thema: Gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten
Wird für die Berechnung das jeweilige Kalenderjahr genommen?
Hallo, ich war als Minijob angemeldet. Im Juli mußte ich Krankheitsvertretung machen und der Urlaub wurde mit ausbezahlt, den durfte ich nicht nehmen so kam ich über die Grenze. Anschließend endete das Arbeitsverhältnis. Jetzt hat mich der Arbeitgeber rückwirkend ab Januar Sozialversicherungspflichtig angemeldet. Darf der das?
Hallo,
In meinem Vertrag steht, dass ich eine wöchentliche Arbeitszeit von 9,5 Stunden habe, und mein Arbeitgeber beruft sich darauf als Begründung, mir nicht zu erlauben, in einem Monat insgesamt nur 20 Stunden zu arbeiten.
Ich möchte fragen – laut den Regelungen für Minijobs, habe ich das Recht, über mehrere Monate hinweg nur wenige Stunden pro Monat zu arbeiten, zum Beispiel 20, und trotzdem die Bezahlung für diese Stunden zu erhalten?
Muss ich meinen Arbeitgeber bitten, den Vertrag zu ändern, damit ich maximal 20 Stunden im Monat arbeite, da ich mich stärker auf mein Studium konzentrieren möchte und die Art der Arbeit, die ich ausführe, manchmal überlastend ist?
Hier ist die Antwort meines Arbeitgebers, bevor ich überhaupt nach einer Vertragsänderung gefragt habe:
„In deinem Vertrag stehen 9,5 Stunden pro Woche wie bei allen unseren Minijoblern.
Das sind 1,5 Schichten pro Woche, meist etwas mehr damit du sicher auf dein Geld kommst und auch mal frei machen kannst.
So teile ich dich ein.
20 Stunden wären nur 3 Schichten im ganzen Monat, das ist nicht möglich.“
Hallo, ich habe neben meinem Vollzeit-Hauptberuf noch einen Nebenjob. Normalerweise halte ich die Grenze von ca. 500€ ein. Aber im letzten Monat war unerwartet so viel zu tun, dass ich fast doppelt viele Stunden gearbeitet habe (projektbezogen und mit Timelines). Kann dies einmalig so abgerechnet werden und wer prüft ob es ein Ausnahmefall ist? Danke und viele Grüße
Hallo, mein Arbeitgeber hält mich dauerhaft auf 520€ unten und das obwohl ich jeden Monat mehr gebraucht werde… Die Stunden die ich dann mehr arbeite werden in den nächstenonat geschoben und keinen Cent mehr als 520€ ausgezahlt. Aber ich habe doch diese Stunden gearbeitet!?! Darf er das?
Ich darf doch bis 556€ verdienen…
Hallo,
Ich habe aktuell zwei Minijobs. Insgesamt habe ich mit beiden im Januar & Februar 338€ und den Monaten März bis August 620€ verdient. Insgesamt komme ich damit im Schnitt auf 518€. Meine Frage an dieser Stelle, kann ich es in der Gesamtheit dennoch als Minijob angeben (Da es im Rahmen des jährlichen Gesamtverdienstes liegt) oder muss ich es nachträglich als Teilzeitbeschäftigung melden?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Hallo,
meine Frau hat in Ihrem Minijob in drei Monaten über der Grenze von 556€ gelegen, da Sie Vertretungen übernommen hat. In den restlichen Monaten weniger. Die Jahresgrenze wurde deutlich nicht erreicht. Der dritte Monat über der Grenze wurde nun versteuert.
Ist dies so rechtmäßig? Oder liegt hier der schwankende Verdienst vor?
Kann Sie nun kündigen und einen anderen Minijob annehmen, oder würde dieser dann direkt Steuerpflichtig?
Viele Grüße
Hallo, wie sieht es denn aus, wenn jmd. bspw. erst im August einen Minijob antritt und dann wg. Krankheitsvertretungen den mtl Verdienst mehrfach überschreitet? Werden dann nur die 5 gearbeiteten Monate auf ein Kalenderjahresverdienst von 6672 begrenzt oder wäre die Grenze 2780€?
Danke und beste Grüße
Hallo,
ich habe einen Minijob mit mtl. € 556 Gehalt. In den letzten 2 Monaten konnte ich aufgrund des Studiums und meiner Abschlussarbeit nur weniger arbeiten und bekam einmal € 315 und einmal € 442,50 ausbezahlt. Aufgrund von Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretungen habe ich im Monat April € 1.102,50 und im Monat Mai 1.005 € verdient. Nun hätte ich im September wieder ein höheres Einkommen aufgrund einer Vertretung, würde aber in der Jahressumme nicht über die max. € 7.784 kommen.
Zählt dies noch als Minijob, weil es heißt ein bis zu 2-maliges Überschreiten der Grenze in Ausnahmefällen. Hier wäre es jedoch ein dreimaliges Überschreiten.
ich habe eine Minijobberin eingestellt, die seit dem 19. Februar bei mir beschäftigt ist.
Für Februar erhielt sie ein Gehalt von 125 €.
Vor dem 20. März hat sie zudem bei einem weiteren Arbeitgeber eine zweite Minijob-Beschäftigung aufgenommen.
Insgesamt betrugen die Einkünfte aus beiden Beschäftigungen im März 465 €.
Für die Monate Oktober bis Dezember plane ich, sie mit mehr Arbeitsstunden einzusetzen.
Daher meine Frage: In den Monaten Februar und März lag das Einkommen jeweils noch 431 € bzw. 91 € unter der Minijob-Grenze von 556 €.
Ist es möglich, diese nicht ausgeschöpften Beträge auf spätere Monate zu übertragen?
Hallo, ich beschäftige seit zwei Monaten eine Minijobberin die ca. 550 Euro im Monat verdient. Bei einem Minijob von Januar bis Juni bei einem anderen Arbeitgeber hat sie 450 Euro im Monat verdient. Also fehlen sozusagen rund 600 Euro für die Jahresverdienstgrenze. Kann sie diese bei mir nun mehr verdienen (beispielsweise in einem Monat 950 Euro) und trotzdem noch im Minijob beschäftigt sein? Oder zählt diese Jahresgrenze jeweils pro Arbeitgeber?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Hallo, ich bin Rentner und arbeite mit Minijob-Vertrag. Aufgrund unterschiedlicher Stundenzahlen p.M. liegt der Monatsverdienst mal unter € 556,- und mal geringfügig darüber. Welcher Zeitraum wird für die jährliche Verdienstgrenze von derzeit € 6.672,- herangezogen? Kalenderjahr 2025 oder?
Hallo,
Ich habe dieses Jahr(2025) xxx verdient. Anderes Einkommen gab es nicht.
Im Sommer habe ich einen Minijob angenommen. Ich würde gerne meinen Minijob und meine Nachhilfe fortsetzten. Hierbei würde ich aber für den Rest des Jahres deutlich mehr als die Minijob Grenze verdienen ( ca. 800 Euro im Monat).
Ist das möglich ?
LG
Hallo,
geringfügige Bestätigte die jeden Monat 556 Euro bekommen. Dürfen die zwei mal im Jahr mehr bekommen. Für Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Danke im voraus
Hallo,
wenn ich 12 Monate arbeite als Minijob… im Januar+Februar+März nur 100€ je Monat verdient habe aber im April, Mai, Juni jeweils 800€ und die restlichen Monate 560€. Ist dies in Ordnung oder ? Und es bleibt ein Minijob.
Dankeschön im Voraus.
Hallo,ich bin seit 1.04.21 Rentner und arbeite noch als Minijobber (LKW Fahrer).Ich würde gerne mehr arbeiten ,aber auf Steuerkarte lohnt es sich nicht.Ich habe in meinem Leben schon viel zuviel Steuern an diese verschwenderisch Aasgeier in den letzten Regierungen bezahlt und Dank der SPD zahle ich auf meine Rente auch noch Steuern.Konsorten wie z.B. Linnemann(CDU ) sind ja der Meinung dass Rentner in Deutschland zu wenig arbeiten. Solche Leute sollen ,bevor sie etwas sagen ,erstmal ihr Gehirn einschalten (vorausgesetzt sie haben eins)! Ich setzte mit 70 auf dem Bock ,damit ich fit bleibe .
Hallo,
ich arbeite bei einem Handwerker und verdiente Januar – Juli ca. 200€ max im Monat (6×200€=1.200€). Das wird auch so bleiben, vielleicht werde ich da einige Monate lang 350€ verdienen.
Jetzt fange ich ab 01.06.25 einen zweiten Minijob an. Da arbeite ich für 620€ /Monat (620x 6 Monate=3.720€)
Ich werde also 12x 200€ = 2.400€ plus 6x 620€ =3.720€verdienen.
Zusammen 4.920€ im Jahr 2025.
Das ist erhebliche weniger als 6.672€ Maximalsumme. Darf in jedem der Minijobs mehr arbeiten bis zum 31.12.2025, wenn ich die Grenze von 6.672€ nicht überschreite?
Hallo,
ich arbeite in einem Supermarkt und habe einen Vertrag über 10h/Monat. Alles, was ich darüber arbeite, wird mir ausgezahlt. Jedoch hält sich hier die Zeit so in Grenzen, dass ich normalerweise nicht mehr als 250€/Monat verdiene. Zusätzlich dazu habe ich im August und September jetzt noch noch einen anderen, kurzzeitigen, Job. Daher stellt sich mir hier die Frage, ob ich in den beiden Monaten mehr als die 556€ und weniger als die 1.112€ verdienen darf, da ich ja so definitiv unter dem Jahresmaximalverdienst bleiben würde, oder ob es sich hier nicht um ein ‚unvorhersehbares Überschreiten‘ handelt und die beiden Jobs somit sozialsteuerpflichtig würden.
Vielen lieben Dank schon einmal für die Antwort!
Hallo,
mein Sohn hatte von Januar bis März 2025 eine geringfügige Tätigkeit. Dann waren 3 Monate ohne Einkommen. Jetzt hat er neben dem Studium wieder eine geringfügige Beschäftigung. Nun kann er ein Praktikum machen, welches mit 500 € vergütet werden soll – für 3 Monate. Die Jahresgrenze würde damit nicht überschritten. Kann er das so machen? Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo!
Ich arbeite arbeite als Buchhalter in einer Buchhandlung auf Minijob-Basis für 13,00 € pro Stunde. Mögliche Maximalstundenzahl pro Monat daher 42,77. Ich musste im Juni mehr arbeiten aufgrund von Jahresabschlussarbeiten, habe aber nur die 42,77 Stunden ausbezahlt bekommen. Auf Ihrer Seite habe ich dass so verstanden, dass bei gelegentlicher Mehrarbeit die Grenze von 556 € überschritten werden darf. Müsste mein Arbeitgeber für den Juli dann nicht alle Stunden ausbezahlen, auch wenn das zu mehr als 556 € Verdienst in diesem Monat führt? Ich bin in allen anderen Monaten immer unter der zulässigen Höchstgrenze geblieben. Ich habe auch bei der Lohnbuchhaltung angefragt, ob für die Monate Januar und März noch Stunden nachberechnet werden können, da ich in diesen Monaten nur ca. 30 Stunden gearbeitet habe. Man hat mir aber gesagt, das gehe leider nicht. Jetzt weiß ich nicht, wie ich meine ganze Arbeit erledigen soll, in den wenigen Stunden, die mir für den Juli noch bleiben.
Grundsätzlich interessiert mich ob der Arbeitgeber in meinem Fall in zwei Monaten mehr als die 42,77 Stunden abrechnen darf, ohne das Minijob-Verhältnis zu gefährden. Vielen Dank für Eure Antwort! Thomas Korte
Hallo, ich habe einen Minijob auf regelmäßiger Zahlung von 556.-€ der sich auf 2x Arbeit pro Woche mit 40 Std. im Monat a 12,56€ aufteilt. Sind 502,40 € Wenn ich nun für ca. 1100€ gearbeitet habe, wie kann mein Arbeitgeber mir das auszahlen bzw. auf welche Art kann er das vergüten ?
Hallo ich arbeite neben meiner vollzeitsstelle noch auf 538€ im Supermarkt, jetzt war ich letzten Monat über diesem Betrag. Und bin schockiert das man mir jetzt nur 380€ überweist. Mir fehlen hier um die 150€ und wann bekomm ich die? Wenn man doch zweimal im Jahr drüber kommen darf?
Im Monat wird die Verdienstgrenze von 556,00 € ausgeschöpft. Kann ein Gutschein bis zu 50.00 € zum Verdienst gegeben werden und ist damit die Verdienstgrenze nicht überschritten im Kalenderjahr?
Wo steht das in Ihrer Broschüre?
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit möchte ich mich bei ihre um eine stelle als sicherheitsmitarbeit bewerben
Da ich mehrere jahre im sichirheitsdienst gearbeitet habe. kann ich ihren meine bewacher ID mitteillen XXX.
ich wurde mich Uber eine Positive anwort sehr feuen
Mit freundlichen Grüßen
Suleiman
Vielen Dank für die Ihre ausführlichen Antworten! Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich in der folgenden Situation handeln soll:
Ich brauche im Frühling und im Herbst für jeweils 3-4 Tage Hilfe bei Gartenarbeiten. Ich kenne auch jemand, der das gut und gerne machen würde, sie hat aber einen Minijob knapp unter der Verdienstgrenze woanders.
Wenn ich es richtig verstehe, könne ich sie trotzdem für die 8 Tage im Jahr beschäftigen wenn:
– die Jahresverdienstgrenze nicht überschritten wird (in diesem Fall wird sie überschritten) ODER
– es weniger als x Tage sind (Saisonarbeit)
Wenn das mit den 8 Tagen Saisonarbeit funktioniert – wie muss ich das anstellen?
– Einen Minijob für die 8 Tage im Jahr anmelden?
Oder eine andere Regelung finden, wie z.B. Gewerbeschein?
Die Frage ist vor allem, fällt die Saisonarbeit unter Minijob und wird von der Minijobzentrale abgewickelt (zu den üblichen Bedingungen) oder muss das anders gemacht werden.
Vielen Dank im voraus!
Moin, wie sieht es mit Erwerbsunfähigkeitsrentnern (Behindert) aus. Sind da die Regelungen anders mit dem Verdienst? Auch der Urlaub anders berechnet? Arbeite ca 34 Tage im Jahr.
Danke für die Antwort
LG Andreas
Kann ich in zwei aufeinanderfolgenden Monaten jeweils 1000 Euro verdienen?
Eine Frage habe ich leider nicht beantwortet bekommen.
Ich habe eine Vollzeitstelle und übe zusätzlich einen Minijob aus.
Wenn dieser einmal um etwa 300,00 überschritten wird, muss ich das beim Finanzamt melden bzw. müsste ich Steuern nachzahlen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Muss Arbeigeber oder Arbeitnehmer Grund und Höhe der Verdienstüberschreitung melden und wie?
Muss der Arbeitgeber die 556 Euro zahlen, kann er auch bei der alten Summe von 538 Euro bleiben
Hallo.
Wenn ich im Januar 2025 meinen Verdienst ( Mini Jobber) für DEZEMBER 2024 ausbezahlt bekomme
556€
+ 556 € unvorhersehbar
——– überschritten
1112 €
Dann im im Februar 2025 nochmals
556 €
+ 556€ unvorhersehbar überschritten
———-
1112 €
Darf ich dann nochmals unvorhersehbar die Verdienstgrenze im Jahr 2025 um 556 € überschreiten ?
Die Jahresverdienstgrenze wird ja nicht überschritten da ich ja im Jannuar 2025 für Dezember 2024 das Gehalt bekomme?
Hallo, worauf muss man achten, wenn man zwei Minijobs mit schwankenden Lohn hat?
Was passiert, wenn ich in einem Monat über den 556€ bin? Müssen beide Arbeitgeber Sozialversicherung zahlen?
Worauf muss ich als Arbeitnehmer achten?
I want a minijob.
Ihr Artikel schwankender Verdienst im Minijob: Was ist erlaubt?
wir haben Aushilfen beschäftigt, die darunter fallen.
Dadurch kann der Verdienst auch mal mehr oder weniger als 556 Euro im Monat betragen. Bei schwankendem Verdienst ist jedoch wichtig, dass der jährliche Verdienst insgesamt nicht mehr als 6.672 Euro beträgt.
Können diese dann als Beispiel im Januar haben sie 150 EUR im Februar 400 EUR und dafür kommen Aufträge wo sie mehr arbeiten können und jetzt könnten Sie auch über die monatlichen 556 EUR kommen.
Bei monatlich gleichbleibenden Minijob Gehältern darf max 2 x überschritten werden um das max. Doppelte.
Aber wie ist das bei den schwankenden Verdiensten der Minijobs, gilt hier wirklich nur die jährliche Verdienstgrnenze bis 6.672,00 EUR oder dürfen Sie trotzdem nur 2 x im Jahr überschreiten von max. 556 EUR = 1.112 EUR im Jahr?
Besten Dank für Ihre Info.
Nachträglich wird der Mindestlohn für in der Gastronomie arbeitenden Menschen nur in Schleswig Holstein tarifgebunden vom November 24 auf 14,97 angehoben. Müssen Minijobber die ihre Mindestverdienstgrenze ausgeschöpft haben nun befürchten jetzt Sozialversicherungsbeiträge nachträglich zu zahlen?
Hallo, ich habe einen HiWi-Job an der Universität. Der Vertrag ist auf 23 Stunden ausgelegt und wird mit 14,80 €/h (ohne Steuern) vergütet.
Dies war von Januar 2025 bis Juli 2025 der Fall. (Danach ist es vorbei, es läuft nicht weiter.) (Steuerklasse 6).
Ab Mai 2025 plane ich, außerhalb meiner Universität einen Minijob für 556 Euro anzunehmen.
In den Monaten Mai, Juni und Juli werde ich Einkünfte aus Minijobs von über 556 Euro erzielen. Ist das in Ordnung? (878 pro Monat, für drei Monaten)
Ich bin derzeit auch Werkstudent (Steuerklasse 1).
Vielen Dank,
Himani
Hallo, ich habe auch eine Frage. Ich bin Studentin und habe einen Minijob in dem ich fest seit Januar monatl. 305€ (bis inkl. Mai) verdiene. Jetzt habe ich einen weiteren minijob zusätzlich begonnen ab April. Darf ich in dem zweiten Job dann mehr als 251€ verdienen monatlich? Es ist keine Sonderregelung geltend soweit ich das verstehe.
Vielen Dank für die Hilfe!:)
Hallo,
wird das alles immer aufs Kalenderjahr oder jeweils auf die zurückliegenden 12 Monate berechnet?
Danke, LG
Hallo,
ein Mitarbeiter verdient 538 Euro seit Januar 2025, sein Minijobverhältnis ist bis einschl. 04/25 befristet. Er hat eine Messevertretung in zwei Monaten übernommen und soll dafür die zusätzlichen Stunden entlohnt bekommen, also insg. 750 Euro zusätzlich erhalten. Darf er in diesen zwei Monaten 03-04/25 jeweils 913 Euro verdienen (2x 538 Euro + 2x 375 Euro)? Ich würde mich über eine Antwort freuen, mir ist nämlich nicht klar, wie sich die Überschreitung der Verdienstgrenze bei unvorhergesehenen Vertretungen bei einem verkürzten Minijobverhältnis berechnet. Vielen Dank.
Wieviel,Vorraus Zahlung steht mir bei einem Mini Job zu
Hallo Ich bin Rentner und habe ei en Mimijob, bei dem ich im Monat zwischen 50 und 60 Euro verdienen, da ich nur ei e Stunde pro Woche arbeite. Jetzt Jannik ich noch einen Minijob für 4 Monate bekommen, bei dem ich 556 Euro im Monat verdienen würde. Falke dies noch unter die Minijobgrenze.
Guten Morgen,
Ist eine spontane Urlaubsvertretung „unvorhersehbar“?
Der zu vertretende Urlaub aus persönlichen Gründen ist erst kurzfristig 2 Tage vor Urlaubsantritt beantragt worden
Eine „Nichtgenehmigung“ war keine Option
Dürfte ich als Vollrentner, also mit der Regelaltersrente, eine Steuer- und SV-pflichtige Beschäftigung ausüben und zusätzlich noch einen Minijob haben?
Hallo liebes Team, mache ich einen Minijob über 6 Monate halbiert sich dann die Verdienstgrenze ?
Freue mich über eine Antwort
Gruß
Matthias
Mám.zujem
Hallo
Mir stellt sich die Frage, wenn ich zu.B. in zwei Monaten eine Krankheitsvertretung gemacht habe und dabei 2x 1000€ verdient habe. Darf der Verdienst in den anderen Monaten dann trotzdem schwanken. Mal mehr und mal weniger als 556€ oder darf man innerhalb eines Jahres nur die eine oder die andere Überschreitung nutzen?
Ich freue mich auf eine Antwort
E.Heinen
Bei gelegentlichen überschreiten stelle ich mir jetzt die Frage muss dann hier eine zusätzliche Meldung an die Minijob-Zentrale erfolgen . Wie muss der Dauerbeitragsnachweis dann geändert werden damit der minijobber nicht sozialversicherungspflichtig wird