2 min Lesezeit
241 Kommentare

Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft – Fortgezahlter Verdienst wird erstattet

Schwangere, die ihren Minijob mit Verdienstgrenze (520 Euro) wegen eines Beschäftigungsverbots nicht ausüben dürfen, erhalten weiterhin ihren Verdienst. Dem Arbeitgeber werden die Kosten hierfür erstattet.

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Werdende Mütter dürfen nicht mehr beschäftigt werden, wenn für die ausgeübte Beschäftigung ganz oder teilweise ein Beschäftigungsverbot vorliegt. Das Mutterschutzgesetz regelt nicht nur das allgemeine Verbot der Beschäftigung während der normalen Mutterschutzfristen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.

Generelle Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt. So dürfen werdende Mütter keine schweren körperlichen Arbeiten ausüben oder Schadstoffen ausgesetzt werden.

Neben dem generellen Beschäftigungsverbot enthält das Mutterschutzgesetz auch ein individuelles Beschäftigungsverbot. Danach dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, sofern Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der bisherigen Beschäftigung gefährdet ist. Voraussetzung für dieses individuelle Beschäftigungsverbot ist ein entsprechendes ärztliches Zeugnis.

Arbeitsunfähigkeit versus Beschäftigungsverbot

Die Minijobberin hat nur dann Anspruch auf den Mutterschutzlohn, wenn das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache dafür ist, dass die Mitarbeiterin mit ihrer Arbeit aussetzt. Schreibt der Arzt die Minijobberin infolge einer Krankheit arbeitsunfähig, hat die Mitarbeiterin zunächst für sechs Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies gilt selbst dann, wenn diese Arbeitsunfähigkeit schwangerschaftsbedingt ist.

Hinweis: Ist die werdende Mutter arbeitsunfähig krank, löst auch ein für denselben Zeitraum angeordnetes Beschäftigungsverbot keinen Anspruch auf Mutterschutzlohn aus.

Höhe des Verdienstes während des Beschäftigungsverbots

Setzt eine Frau wegen eines generellen oder individuellen Beschäftigungsverbots mit der Arbeit aus, hat sie keine finanziellen Nachteile. Sie behält ihren Durchschnittsverdienst, den sogenannten „Mutterschutzlohn“. Der Mutterschutzlohn wird bis zum Beginn der normalen Mutterschutzfrist gezahlt.

Der Mutterschutzlohn entspricht in der Regel wenigstens dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.

Arbeitgeberversicherung Umlage 2 entlastet Arbeitgeber

Für den Ausgleich von Aufwendungen bei Mutterschaft zahlen Arbeitgeber die Umlage 2 in Höhe von 0,24 Prozent an die Minijob-Zentrale. Damit erwerben Sie einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen bei Beschäftigungsverbot.

Umfang der Kostenerstattung für Arbeitgeber

Frau schaut auf Münzen

Die Arbeitgeberversicherung erstattet Arbeitgebern auf Antrag

  • 100 Prozent des fortgezahlten Verdienstes und
  • die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (ohne Umlagen und Pauschsteuer).

So erreichen Sie die Arbeitgeberversicherung

Die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See ist die zuständige Ausgleichskasse für alle Minijobber, unabhängig davon, ob und bei welcher Krankenkasse die Minijobber versichert sind. Bei Rückfragen erreichen Sie das Service-Telefon der Arbeitgeberversicherung von montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0234 304 43990.

Wenn Sie an weiteren Informationen für schwangere Minijobberinnen interessiert sind, empfehlen wir Ihnen unsere Blogs Mutterschaftsgeld bei Minijobs und Minijob trotz Elternzeit – wie das geht.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

241 Kommentare

Älteste zuerst
Neueste zuerst Am beliebtesten
guest
Inline Feedbacks
View all comments
trackback
4M
450,00 € Minijob...

[…] Wie hoch die Ansprüche sind und weitere Ausführungen finden Sie in einem Blogbeitrag der Minijobzentrale […]

trackback
MU
Mutterschaftsgeld ...

[…] Befinden sich Schwangere im Beschäftigungsverbot, wird der entgangene Verdienst vom Arbeitgeber weiter gezahlt. Wie genaus das funktioniert lesen Sie hier. […]

Anonymous
AN
Anonymous

[…]Der Mutterschutzlohn entspricht in der Regel wenigstens dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten 3 Monate VOR EINTRITT DER SCHWANGERSCHAFT.[…] ->Das in Großbuchstaben vermerkte ist nicht korrekt! Hat mich viel Zeit und Nerven gekostet, um diesen Sachverhalt mit dem AG zu klären. Letztlich gilt der Zeitpunkt vor Beginn des BVs!

Meier
ME
Meier

Dank der Minijob Zentrale deren Beratung und der weiteren Beratungsstellen.. Habe ich nach viel hin und her nun mein GEhalt bekommen und zwar fast voll die 450 Euro. Nach aller klärung wollte der Steuerberater wieder revedieren und hat nur 51 Euro ausgezahlt.. und dann wurde vom arbeitgeber wieder geguckt und der rest kam direkt hinterher.. Also lasst Euch nicht veräppeln. IHR bringt lediglich die AU zum Arbeitgeber.. den Rest MUSS er selber regeln. Die Bundesknappschaft ist der Ansprechpartner für den Arbeitgeber.. Da bekommt er ja auch sein Geld wieder… lg Meier

Maja
MA
Maja

Hallöchen habe ein frage ich habe gehabt feste Job 8 std und auch minijob 450€seit April 2017 habe ich arbeit Verbot wegen schwengersaft habe alle Geld bekommen nur frage mein ganze Urlaub von minijob habe kein Zeit bek8mmen muss arbeit gebe mich auszalen oder ich bitte euch für ein Antwort.

Kira
KI
Kira

Hallo,
ich habe da mal eine Verständnisfrage:
Ich arbeite hauptberuflich im Büro und nebenbei auf 450 EUR Basis in einem Restaurant. Dort komme ich auch jeden Monat auf meine 450 EUR. Wenn ich nun schwanger werden würde, bekäme ich ja direkt ein Beschäftigungsverbot. Wie wird dann mein Elterngeld berechnet? Also was wird zu Grunde gelegt?? Nur die 450 EUR für 3 von 12 Monaten? Oder werden die 450 EUR ganz normal während der Schwangerschaft weiter gezahlt und nach der Geburt werden die 450 EUR dann voll mit eingerechnet in die Berechnung des Elterngeldes?
Falls letzteres der Fall ist, hat mein Arbeitgeber dadurch irgendeinen Nachteil? So weit ich weiß würde ich, sobald ich schwanger bin einfach im Restaurant „aufhören“ bekomme somit auch kein Geld mehr und frage mich halt, wie sich das dann auf mein Elterngeld auswirkt…
Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine 🙂
Ich freue mich sehr auf eure Antworten!
Viele liebe Grüße
Kira 🙂

Nicole
NI
Nicole

Hallo ich habe mal eine Frage, ich habe einen Minijob verdiente dort 308€ netto monatlich, bin mit meinen Mann Familienversichert, hatte ein Beschäftigungsverbot und habe somit bei dem Bundesversicherungsamt mein Mutterschaftsgeld beantragt, dies beträgt ja angeblich 210€. Habe ich dann noch Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber für Mutterschaftsgeld? Vielen Dank Gruß Nicole

Irene
IR
Irene

Hallo,
Meine Haushaltshilfe hat mir gestern mitgeteilt, dass sie schwanger ist und unter ständiger Übelkeit leidet.
Sie möchte das Arbeitsverhältnis beenden und auch nicht mehr aufnehmen, wenn es ihr wieder besser geht.
Ich habe sie darauf hingewiesen, dass sie, wenn sie von ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält, Lohnfortzahlung erhalten würde.
Trotzdem besteht sie darauf, dass ich sie abmelde, auch wenn es zu ihrem Nachteil ist.
Darf ich ihre Kündigung annehmen und sie abmelden?
Viele Grüße

Conny
CO
Conny

Hallo und schon mal vielen Dank vorab!
Ich habe eine Frage die sich an Nicole vom 3.Juli 2018 anschließt:
Ich hatte bis etwa 2 Monate, bevor ich in Mutterschutz ging, 2 Minijobs an der Uni an 2 verschiedenen Instituten, die aber letztlich von der selben Stelle zusammengerechnet ausbezahlt wurden.
Danach lief der erste Minijob durch Befristung aus. Ich verdiente dann netto weniger als die für einen Zuschuss vom Arbeitgeber erforderlichen 390 Euro im Monat bis zum Beginn des Mutterschutzes.
Wenn ich aber den Durchschnitt der letzen drei Monate nehme, und für dieses Vorgehen gibt es bestimmt eine gesetzliche Vorgabe, liege ich über den 390 Euro.
Was gilt jetzt für mich: Kein Anspruch, da nur noch ein befristeter Minijob unter der 390 Euro Grenze besteht oder ein geringer Anspruch, da der Arbeitgeber in jedem Fall ein 3Monatsmittel zur Errechnung des Anspruchs für den Zuschuss heranziehen muss, egal ob ein befristeter 2. Minojob zwischenzeitlich auslief?
Liebe Grüße
Conny

Dana
DA
Dana

Hallo,
Ich hätte da mal eine Frage. Und zwar verdiene ich monatlich 275 Euro und bin über die MiniJob-Zentrale angemeldet. Da ich ein Kinf zu Hause betreue, welches aber schon in die Krippe geht, möchte mein FA nun, dass ich aufgrund von meiner SS in Beschäftigungsverbot gehe. Habe ich dann weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung in Form von Mutterschutzlohn?
Vielen Dank,
Dana

Kimberly
KI
Kimberly

Guten „Abend“.. ich habe heute ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin bekommen. Bei mir ist es so, das ich nur nach meinen geleisteten Stunden bezahlt werde. Das letzte Jahr bin ich bis August 2018 immer auf meine 450 Euro gekommen. Im August waren es nur 420. Wie genau verhält sich dann nun die Lohnfortzahlung? Ich habe Angst das ich finanzielle Einbusen habe… Vielen Dank schon einmal 🙂

Marlene
MA
Marlene

Guten Tag, unsere Angestellte befindet sich im Beschäftigungsverbot. Sie war bei uns als Schneiderin angestellt und hat von ihrer Frauenärztin attestiert bekommen, dass sie diese Arbeit nicht mehr ausführen darf. Nun wurden wir von mehreren Seiten angeschrieben, dass unsere Angestellte im Internet genähte Sachen anbietet. Alles Neuware und zwar unsere Artikel, die sie nachnäht und neue Aufträge annimmt.
Nun unsere Fragen.
1. Darf sie überhaupt diesen Nebenjob nachgehen und genähte Arbeiten verkaufen, obwohl sie genau dafür ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen hat? Von unserer Seite haben wir dies nicht erlaubt.
2. Dürfen wir die Dame fristlos entlassen, obwohl sie schwanger ist?
3. Sollte wir dieses ihrer Krankenkasse melden, da sie den Nebenverdienst garantiert dort auch nicht angegeben hat?
Vielen Dank im Voraus

Maya
MA
Maya

Guten Tag,ich arbeite vollzeit und hab Mini Job,beider unbefristet,bin ich schwanger und Weiß ich werde Körperlich keine mehr ausüben,nur hab Angst,ich bekomme von Vollzeitstelle zwar bis Geburt volle Lohn,aber wie ist es mit Mini Job?bin auf 442€ angemeldet und zahle bis 17€ Rente Beitrag,und was ist nach dem Kind da ist,bekomme von Mini Job noch etwas?jetzt noch als beschäftigte mit 2 Job komme gerade noch auf die Runde,nach dem Kinds Geburt wird ehr noch weniger von Vollzeitjob,daher wehre mir sehr wichtig wenn auch etwas dazu bekommen werde?
werde sehr dankbar wenn Sie mir antworten

Nadja
NA
Nadja

Guten Tag, ich habe zwei Minijobs, bei einem verdiene ich c. a. 320 Euro, bei dem zweiten 80 Euro. Jetzt habe ich bei meinem ersten Job wegen der Schwangerschaft einen Beschäftigungsverbot von meinem AG bekommen. Er meinte auch, dass mir keine Lohnfortzahlung zusteht. Ich hätte gerne von Ihnen eine Antwort, um zu wissen, ob er recht hat oder ob ich weiterhin mein Gehalt bekommen sollte.

Anonymous
AN
Anonymous

Liebes Team der Mnijobzentrale,
ich habe von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen, weil ich in meinem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob gemobbt und schikaniert werde. Der Stress hat mich sehr belastet. Um über die Runden zu kommen, war und bin ich auf einen weiteren Minijob angewiesen, der mir gute Arbeitsbedingungen bietet und den ich bis zum Mutterschutz ausüben möchte.
Auf dem Beschäftigungsverbot wird nicht zwischen individuell und generell unterschieden. Sollte ich das konkretisieren lassen?
Danke für eine Antwort.

Melanie
ME
Melanie

Hallo. Ich befinde mich noch in Elternzeit meines ersten Kindes und bin schwanger mit dem zweiten. (7Ssw) ich habe Anfang Dezember 2018 einen Minijob begonnen, bei dem ich aber in der Schwangerschaft nicht arbeiten darf also habe ich ein BV von denen bekommen. Das war am 10.01.19.
Ich hatte einen befristeten Job für ein Jahr. Eigentlich sogar Probezeit für 6 Monate.
Durch die SS können die mich ja nicht in der Probezeit kündigen. Bekomme ich denn jetzt trotzdem die 450€ durch mein BV jeden Monat, auch wenn ich nur 4 Wochen gearbeitet habe ?
Im Dezember habe ich volle 450€ Verdient.

Stefan
ST
Stefan

Hallo,
ich hätte ein Frage bezüglich des Mutterschaftsgeldes…
Es bestehen zwei Arbeitsverhältnisse das erste ist eine 100% Anstellung und das zweite ist eine 450 Euro Beschäftigung.
Von dem ersten Arbeitgeber wird ein entsprechender Zuschuss zu dem Betrag von der Krankenkasse gezahlt (Betrag Krankenkasse 13 Euro). Der zweite Arbeitgeber bezahlt aber nur einen Zuschuss von 2 Euro für den 450 Euro Job was ja auch okay wäre wenn die 13 Euro von der Krankenkasse noch bezahlt würden…
Muss die Krankenkasse in diesem Fall die 13 Euro zweimal Bezahlen?
Oder wie ist in diesem Fall die Gesetzliche Regelung?
Vielen Dank…
Mit freundlichen Grüßen
Stefan

Anonymous
AN
Anonymous

Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Minijobberin ist schwanger. Sie hat ein Beschäftigungsverbot erhalten und ist Familienversichert. Sie hat bei uns in den letzten 3 Monaten durchschnittlich 263,33 € verdient. Ist es richtig das sie einen Antrag beim Bundesversicherungsamt auf Mutterschaftsgeld stellen muss. Erhält Sie dann 210 € Mutterschaftsgeld pro Monat und 53,33 € Zuschuss von uns? Und stimmt es, das wir diesen Zuschuss über die U2 Umlage zurück erhalten. Oder erhält sie bis zu beginn der normalen Schutzfrist von uns 263,33 € und wir können diese zurückfordern und erst ab beginn der Frist Mutterschaftsgeld?
Vielen Dank für Ihre Hilfe

monika
MO
monika

Seit November 2018 arbeite ich auf 450 Euro Basis. Nun bin ich mittlerweile in der 21 ssw. und aus gesundheitlichen Gründen will mein Frauenarzt jetzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Wie ist das jetz mit der Lohnfortzahlung.? Habe ja nur 1 Monat gearbeitet, bevor ich erfahren habe das ich schwanger bin.

Marcel
MA
Marcel

Hallo, meine Frau gefindet sich z.Z noch in 3jähriger Elternzeit, welche aber demnächst endet. So dass Sie ab Mitte Juni wieder auf 450€ Basis mit dem Arbeiten beginnen würde. Nun hat sich aber inzwischen wieder erneut eine Schwangerschaft ergeben:-) und da die letzte Schwangerschaft bereits eine Risikoschwangerschaft war, besteht diesmal die Wahrscheinlich eines indiv. Beschäftigungsverbotes.
Nun würde mich interessieren, wie da die Berechnung des Verdienstausfalles wäre? Da sie ja die letzten 3 Jahre in Elternzeit war und in dieser erneut schwanger
wurde. Es wären noch Überstunden vorhanden, so das man, evtl. direkt nach dem Ende der aktuellen Elternzeit, ein paar Tage gearbeitet hätte, bevor es zu dem Beschäftigungsverbot kommen würde.

annette28z
AN
annette28z

Hallo,
ich habe eine Frage, ich befinde mich zur Zeit in der 8. Ssw, mein Gynäkologen möchte mich eventuell freistellen, ich habe mein Mini Job im März begonnen, so wie ich verstanden habe wird die Lohnfortzahlung 13 Woche oder 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft berechnet, dementsprechend hatte ich zu der Zeit noch gar kein Mini Job.
Wir wird es in meinem Fall berechnet? Bekomme ich dann überhaupt keine Lohnfortzahlung für den Mini Job (ich habe noch ein Hauptjob)? Oder gibt es Ausnahmen und wie sehen diese aus?

lilli
LI
lilli

Schönen Guten Tag. Ich bin aktuell in der 23. Woche schwanger. Ich arbeite zur Zeit in einem sozialversicherungspflichtigen Job 20h Stunden die Woche und habe zusätzlich noch einen 450 Euro Job.
Meine Frage: Wenn ich nur noch die 4 Stunden am Tag arbeiten gehen kann (1. Job) und somit ein BV für den 450 Euro Job bekommen, erhalte ich trotzdem weiterhin die 450 Euro bis zum Mutterschutz?
Vielen Dank im Voraus.

Mezi
ME
Mezi

Hallo, ich habe zwei Fragen.
1.Frage: Während der Mutterschutzfrist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekomme ich als Minijobberin 210€ einmalig gezahlt, da ich im Monat 370€ verdiene. Wird mir mein normaler Gehalt vom Arbeitgeber denn gleichzeitig weiter gezahlt oder muss ich in den 14 Wochen mit 210€ auskommen?
2.Frage: ich beabsichtige nach der Geburt und während der Elternzeit (ab dem 3.Monat) weiterhin als Minijobberin arbeiten zu gehen. Nach meiner Berechnung müsste ich ca 98% von meinem Netto-Einkommen als Basiselterngeld bekommen und wenn ich dann noch weiterhin arbeiten gehe, kriege ich dann die 370€ noch dazu oder wird mir da noch was abgezogen?
Die Online-Rechner zeigen mir an, dass ich nur 300€ Basiselterngeld kriegen kann. Bei einer Weiterbeschäftigung in der Elternzeit würde ich auf 670€ kommen.. ist mein Ansatz so richtig?
Danke im Voraus für eure Antworten!

trackback
SF
Sonntags-, Feierta...

[…] Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft – Fortgezahlter Verdienst wird erstattet […]

FruchtzwergMama
FR
FruchtzwergMama

Hallo,ich habe eine Frage: Ich bin Minijobber und verdiene knapp 380€ im Monat. Ich bin in der 15.ssw und aktuell 2 Wochen krank geschrieben, da die Gefahr besteht, das Baby sonst zu verlieren. Es kann sein, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme, wenn sich die Beschwerden nicht bessern. Würde ich dann meinen Lohn von knapp 380€ trotzdem weiter bekommen vom Arbeitgeber?

Yvette
YV
Yvette

Hallo. Ich möchte ein bischen hilfe bitten.
Ich bin schwanger, (4monat)aber ich kann nicht mit meine Arbeitgeber sprechen.
Meine Ärztin hat mir bis 4 Woche eine Bescheftigungsverbot geschriben. Und dann ich habe meine Arbeitsgeber gefragt wie geht es weiter. Sie hat mir gesagt, ob meine Ärztin soll ein Generallesbescheftigungsverbot schreiben. Meine Ärztin sagt das geht nicht. Und jetzt habe ich ein Brief von meine Arbeitgeber bekommen, ob sie kann mich Kündigen wenn, ich kann nicht prüfen warum arbeite ich nicht.
Ich habe eine Minijob. Jetzt ich weiß nicht was kann ich machen.?

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo, ich bin in Schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot. Ich habe sowohl eine Anstellung Teilzeit in Elternzeit sowie eine 450-Euro-Anstellung. Kann ich das Beschäftigungsverbot bei beiden Arbeitgebern einreichen und können diese meinen Lohn von Dritten erstattet bekommen? Danke

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo und Guten Abend,
Meine Mitarbeiterin hat bei einem anderen AG einen Vollzeit Job mit 40 Stunden pro Woche = 8 pro Tag und bei uns einen Mini Job, der bisher an zwei Tagen mit jeweils 4 Stunden ausgeführt wurde. Nach der Mitteilung der Schwangerschaft darf Sie nur noch 8,5 täglich Stunden arbeiten.
Wie verhalte ich mich nun als der Mini Job Arbeitgeber?
Vielen Dank

Kira
KI
Kira

Guten Tag,
ich bin seit einiger Zeit auf 450 EUR Basis angestellt. Mein Arbeitsvertrag läuft auf 10 Stunden im Monat. Ich arbeite aber jeden Monat sehr viel mehr, sodass mir mindestens 400 EUR ausgezahlt werden. (Alles über den 10 Stunden wird als Überstunden behandelt…)
Wenn ich nun schwanger werden würde und nicht mehr arbeiten könnte, würden dann die 10 Stunden angenommen oder der Schnitt meines wirklich verdienten?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Kira

Anonymina
AN
Anonymina

Hallo Minijob-Zentrale.
Meine Frau ist in der 18. SSW und im Minijob, bekommt monatlich 430 Euro überwiesen. Sie ist jetzt die 7. Woche krank (auf Grund eines Gebärmutterhämatoms!) geschrieben und bekäme demnach auch keinen Lohn mehr. Ihre jetzige Frauenärztin will auch partout kein Berufsverbot erteilen. Meine Frau liegt seit gut 8 Wochen nur auf der Couch!!! Sie wird nun zeitnah die Frauenärztin wechseln, die schon signalisiert hat, dass hier ein Berufsverbot kaum umgänglich sein muss. Unverschämtheit der jetzigen Frauenärztin!!!
Wahrscheinlich bekommt sie diesen Monat noch das Beschäftigungsverbot von der neuen Ärztin erteilt, was ja heißen würde, dass der AG den Lohn bis zum Beginn des Mutterschutzgeldes weiter bezahlt würde. Beim Mutterschutzgeld sieht es da anders aus, sie bekäme nur einmalig 210 Euro ausgezahlt.
Wenn meine Frau jetzt eine oder zwei Wochen vor dem Mutterschutz Ihren Vertrag auf einen Midijob (475,-) ändern würde, würde Sie dann die 13 Euro pro Tag an Mutterschutzgeld bekommen oder auch nur 210 Euro?
Oder wenn wie würde das auswirken, wenn Sie jetzt auf einen Midijob (475,-) springen könnte und dann ein Berufsverbot bekäme bzw. weiter krank geschrieben wäre? Ist da ein Wechsel in den Augen der Krankenkasse so einfach möglich?
Man glaubt es ja kaum, aber würde meine Frau in der jetzigen Situation bis zum Beginn des Mutterschutzgeldes krank geschrieben werden, dann würde sie bis zum Ende des Mutterschutzgeldes nur einmalig 210 Euro bekommen??? Ist das gerecht?
Wie kann man hier am besten handeln, so dass man am meisten Geld herausschlagen kann ohne den AG zu verärgern und ihn finanziell zu schröpfen?
Ich bitte um kurzfristige Hilfe und Info.
Vielen Dank!!! 🙂

M. C.
MC
M. C.

Hallo Minijob-Zentrale,
Ich bin in der 18. SSW und mein AG hat mir seit Beginn der Schwangerschaft einen Beschäftigungsverbot erteilt (arbeite in der außerklinischen Intensivpflege, da ist ein Beschäftigungsverbot bei einer Schwangerschaft üblich). Mein AG besitzt 2 Pflegedienste, bei dem einen PD war ich Vollzeit und bei dem 2. Auf 450€ eingestellt. Nach langem Diskutieren und viel Stress zahlt mir mein AG das was mir zusteht (Durchschnittsgehalt inkl. Zuschläge und die 450 € aus dem Nebenjob). Da in der Pflege Überstunden zum Alltag gehören, haben sich einige Überstd. sowohl Vollzeitjob als auch beim Nebenjob. Die Überstd. aus dem Vollzeitjob lasse ich mir jeden Monat auszahlen, bis das Überstdundenkonto auf 0 ist. Beim Nebenjob allerdings weiß ich nicht weiter…die Verdienstgrenze beim Nebenjob werde ich in Dezember 2019 erreichen, so dass ich mir die Überstd. (ca. 32 Überstd., entsprechen ca. 450 Euro) nicht auszahlen lassen kann. Der Entbindungstermin ist für 20.04.2020 notiert, 6 Wochen vor dem ET tritt der Mutterschutz in Kraft… kann ich mir evtl. in diesen Zeitraum die Überstunden auszahlen lassen? Da ich ja theoretisch nur noch für Januar und Februar die 450 Euro erhalten würde. Oder kann ich mir auch die Überstunden in Februar auszahlen lassen unter dem Aspekt, dass did Überstd. versteuert werden? Wie hoch ist in dem Fall der Steuersatz?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus
MfG
M. C.

Monika
MO
Monika

Hallo mein Arzt hat mir ein prophylaktisches Arbeitsverbot ausgestellt. Wird mein Gehalt an mich gezahlt oder werde ich nicht mehr von meinem Arbeitgeber erhalten?

Dominique
DO
Dominique

Hallo, ich bin jetzt in der 9 Ssw, meinem Arbeitgeber habe ich direkt als ich davon erfahren habe darüber informiert. Das war bei mir Anfang der 5 Ssw, Sprich er hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt das ab dem 27.9.2019 gilt.
So jetzt ist mir bekannt das der Arbeitgeber weiter bezahlen muss und zwar das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Kalendermonate. Mein Vertrag beläuft sich auf 37,5 Stunden und darin steht das sich diese Zeit auf Montag bis Freitag bezieht. Nun ist es aber so das ich in den letzten 3 Monaten aber auch Sonntage, Feiertage und Nachtarbeit geleistet habe, die ja so im Grunde nicht im Vertag festgehalten sind aber eben dennoch geleistet wurden und auch bezahlt mit Zuschlägen. Muss der Arbeitgeber diese Zuschläge jetzt berücksichtigen bei den letzten 3 Monaten der Lohnabrechnungen oder wird hier mein Stundensatz, der ja bei 37,5 Stunden liegt allein gezähl. Laut meiner Information dürfen keine Nachteile entstehen und da ich immer mehr Geld hatte als mein reiner Stundensatz mir erlaubt, bin ich jetzt nun ein wenig verwirrt. Ich hatte eben jeden Monat mal einen Sonntag oder eine Nachtschicht oder einen Feiertag. Das heisst wenn man rein von meinen Stunden ausginge würden mir im Gegensatz zum normalen Arbeiten ca 200 Euro fehlen.
Im schnitt habe ich in den letzten 3 Monaten nämlich 1360 Gehalt bekommen dieses Gehalt ist aber auch mit Zuschlägen berechnet, wären diese nicht wäre ich bei weitaus weniger.

Sarah
SA
Sarah

Hallo, ich habe einen Minijob bei dem ich 1,75 Stunden Täglich von 5.00-6.45 Uhr arbeite.
Da die Zeit von 5-6 Uhr in die Nachtschicht fällt darf ich in dieser Zeit nicht mehr Arbeiten seit ich Schwanger bin.
Und bekomme nur noch die Zeit von 6.00 Uhr bis 6.45 Uhr gezahlt.
Da also ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde von dem Betrieb, erhalten ich dann als Arbeitnehmerin den Verdienst bis zum Beginn der Schutzfrist als sogenannten Mutterschutzlohn weitergezahlt?

Sarah
SA
Sarah

Guten Tag!
Ist es richtig, dass ich durch diese Formulierung in meinem Arbeitsvertrag keinen Anspruch auf Mutterschutzlohn habe?
§ 4 Arbeitsvergütung
Die Arbeitnehmerin erhält eine Bruttovergütung von 16,00 Euro je Stunde. Eine bestimmte Mindeststundenzahl je Monat oder Kalenderjahr ist nicht vorgesehen. Die Arbeitnehmerin führt einen Stundennachweis, in dem mit Datum das Zeitvolumen den jeweiligen Projekten zugeordnet ist.
Herzliche Grüße!

Anna Lilischkis
AL
Anna Lilischkis

Schönen guten Tag,
Ich Arbeite an einer Tankstelle und gehe von einem Beschaftigungsverbot aus.
Wie muss ich oder mein Arbeitgeber vorgehen um das gelddas er dann an mich weiter zählt zurück bekommt?
Oder geht das dann gar nicht über meinen Arbeitgeber?
Was sind die notwendigen Schritte?
Mit freundlichen Grüßen
Anna L.

Laura E.
LE
Laura E.

Hallo zusammen,
Ich arbeite seit dem 15.11.2019 bei einem neuen Arbeitgeber in TZ und bin seit dem 07.02. Wegen der Bekanntgabe meiner Schwangerschaft zuerst durch eine AU 3 Wochen arbeitsunfähig gewesen und nun in eine generelles Beschäftigungsverbot durch meinen Arbeitgeber gekommen. Erhalte ich trotzdem mein durchschnittliches Monatsgehalt, obwohl ich noch keine 3 Monate dort gearbeitet habe oder muss ich mit einer Kürzung rechnen?
Liebe Grüße und vielen Dank!

Tina
TI
Tina

Guten Tag,
ich habe einen Teilzeit-Job am Empfang (sitzend und leichte Arbeit) und einen Mini-Job im Verkauf, wo ich ausschließlich steht und häufig heben und tragen muss. Da ich alleine bin, kann mir hier auch niemand helfen. Mein Arzt wollte mir jetzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Dieses soll aber nur für den Mini-Job gelten – den anderen Job kann ich problemlos weiterführen. Wie ist hier vorzugehen? Bzw. was genau soll dann auf dem Beschäftigungsverbot stehen. Kann da auch der Name des Arbeitgebers aufgeführt sein? Danke für eine Info – ich möchte nichts falsch machen.
Viele Grüße von Tina

Ana Ferreira
AF
Ana Ferreira

Hallo,
Bin 9 Wochen Schwanger und hab ein Beschäftigungsverbot bekommen für mein Vollzeitjob und ein weiteren für mein Mini-Job ( putze ein Büro).
Aber leider sagte mein Arbeitgeber von Mini-Job das er mir nicht bezahlen muss wenn ich in Beschäftigungsverbot gehe.
Ist das Richtig ?
Ich bedanke mich schon mehrmals für die Antwort

Lisa Sch.
LS
Lisa Sch.

Hallo ich erbitte ein Auskunft.
Ich befinde mich aktuell in der 7. SSW und rechne mit einem BV für meinen Minijob (bin aktuell Studentin), da dieser ein Nachtdienstjob zzgl. Putzen ist. Nun konnte ich aufgrund von Corona seit Mitte März nicht mehr arbeiten und habe im April meine Urlaubstage und Überstunden ausgezahlt bekommen. Diese sind als normal geleistete Stunden auf dem Lohnzettel vermerkt.
Welche Zeiten werden denn nun für die Berechnung des Mutterschutzlohns herangezogen? Da ich ja für die schlechte Auftragslage und der fehlenden Stunden nicht zuständig bin, frage ich mich, ob 3x das normale Gehalt herangezogen wird oder 1x normal, 1x weniger aufgrund Corona und 1x eine „Nullmonat“? Dadurch würden mich immense finanzielle Einbußen treffen, was ja laut Gesetzgeber nicht sein dürfte?
Vielen Ddank für Ihre Mühe.

J.S.
JS
J.S.

Guten Tag.
Ich hatte letztes Jahr einen Mini Job angefangen und binn familienversichert über meinen Mann. Wegen Risikoschwangerschaft musste ich ins BV. Ich bekam dann Mutterschutzlohn. Worüber ich mich sehr gefreut habe, mir war es nicht bewusst Anrecht darauf zu haben. Meine Tochter kam dann am 26.07.2019 8 Wochen zu früh auf die Welt. Ich bekam dann noch im Juli und anteilig August Geld. Ca 400 Euro. Im September riefen meine Arbeitgeber an und forderten das Geld zurück. Da sie nur bis zur Geburt zahlen müssten ? Stimmt da so? Ich habe mich bislang geweigert es zurückzuzahlen da ich es nichtsahnend weiterhin im Alltag ausgegeben habe. Und mich daran nicht bereichert habe… (so steht es im Internet im Bezug auf zu viel gezahltes Gehalt) Und mal eben 400 Euro zurückzuzahlen nicht gerade schön war. Nun die Frage an Sie wie es da rechtlich aussieht ? Werd ich es zurück zahlen müssen oder soll ich einen Anwalt einschalten ? Mit freundlichen Grüßen

Simone
SI
Simone

Hallo, ich bin jetzt im 8. Monat schwanger. Habe seit 30.03. ein BV für Haupt- und Nebenjob. Ich kellner seit letztem Jahr März auf 450 Euro Basis auf einem Campingplatz und bin auch immer auf 450 Euro gekommen. Da die Saison von November bis Februar rum ist, hab ich nur um die 100 bis 200 Euro pro Monat verdient verdient. März war durch Corona auch nix mehr. Der Steuerberater vom Campingplatz hat mich jetzt auf durchschnittlich 160,00 Euro eingestuft. Wenn der Durchschnitt der letzten 12 Monate genommen worden wären, wären es aber 300 Euro. Bzw. Wenn letztes Jahr 1 zu 1 angenommen werden würde, wären es die vollen 450 Euro. Was stimmt den jetzt? Ich versteh auch nicht die Aussage #vor der Schwangerschaft. Das war bei mir Oktober 2019 (450 Euro) vor Bv Februar (130 Euro) Herzlichen Dank im Voraus für die hoffentliche Erleuchtung. Gruß Simone

Monica
MO
Monica

Guten Tag. Ich bin 15 Wochen schwanger, ich habe ein Arbeitsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen. Ich bin daran interessiert, ob ich einige Dokumente ausfüllen muss oder mein Gehalt automatisch fortgesetzt wird?
Vielen Dank

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
darf ich während der Schwangerschaft im 450€ Job als Kellnerin nach 20 Uhr arbeiten?
Bisher habe ich meistens am Sonntag das Mittagsgeschäft und am Dienstagabend bis 22 Uhr gearbeitet.
Kann ich die Zeiten weiterhin arbeiten, wenn ich selbst damit einverstanden bin?
Mir geht es sehr gut und ich habe keine Risikoschwangerschaft.

babsi
BA
babsi

hallo
wie verhält es sich denn, wenn ich zu Beginn meiner Schwangerschaft einen Minijob neben meiner Vollzeitstelle antrete und mich dann direkt krank melde oder ein BV für den Nebenjob erhalte? Ich habe ja dann noch kein Gehalt für diese Stelle erhalten. Wir mir der Lohn weitergezahlt und wird dieser beim Elterngeld berücksichtigt?
Besteht hier außerdem Kündigungsschutz?
Vielen Dank.

AnonyS
AN
AnonyS

Ich beginne zum 01.08.2020 einen Minijob von eigentlich 8 Std. die Woche. Ich arbeite noch 40 Std. in meinem Hauptjob. Nun habe ich gelesen, dass ich höchstens 8,5 h am Tag und 90 h in der Doppelwoche arbeiten darf. Gibt es hier die Möglichkeit mit meiner Zustimmung diese Stundenzahl auszuweiten. Und wenn nicht, habe ich überhaupt Anspruch auf eine Zahlung? Die ärztliche Bescheinigung bekomme ich erst Ende 08/2020, da hier die 12 SSW rum sind.

Maike
MA
Maike

Hallo meine Frage: Ich habe meinen 450€ Job im August begonnen und bin im September Schwanger geworden. Nun also meine Frage, habe ich ein Anrecht auf Lohnfortzahlung? Und wenn ja wie rechnet sich dieser dann wenn ich keine drei Monate vorher gearbeitet habe?
Vielen Dank schonmal für die Antwort
Lg Maike

Gray
GR
Gray

Hallo,
habe gerade ein Problem mit der Abrechnung einer Mitarbeiterin.
Der Geburtstermin war der 03.09.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand ein BV. D.h. ich müsste für den Zeitraum 01.09-02.09.2020 noch ein Entgelt erfassen (sagen wir z.B. ihr standen 40 Euro für diese beiden Tage zu) erfasse ich dies in unserem Lohnprogramm wird mir allerdings bei der Regelung 1/30 nur eine Erstattung von 2,98 Euro. Ich verstehe die Berrechnung nicht… da wen ich die wie sonst immer festen 450 Euro als Entgelt angebe korrekterweise die 30 Euro erstattet werden aber auf der Gehaltsabrechnung die 450 Euro erscheinen würden die ja aber für diesen Monat gar nicht gezahlt wird. Ich hoffe es ist verständlich und bitte um Hilfe.

Joanna Wagner
JW
Joanna Wagner

Hallo, ich bin in 12 ssw. Ich habe Teilzeit Job und bin ab morgen in BV.
Darf ich jetzt ein leichtes Minijob machen?
Ich fühle mich super und möchte nicht noch 5 Monate zu Hause sitzen.

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo Zusammen 🙂
Ich bin ganz frisch schwanger und kellner nebenbei 1x die Woche. Meine Frage ist…Darf ich den Nebenjob (Corona – publikumsverkehr) überhaupt noch ausüben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe