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Mutterschaftsgeld bei Minijobs

Schwangere Minijobberinnen dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Geburt nicht beschäftigt werden. Ausnahme: Die Schwangere wünscht ausdrücklich ein Beschäftigung in dieser Zeit. Die Mutterschutzfrist nach der Entbindung beträgt normalerweise acht Wochen und beginnt am Tag nach der Geburt. In dieser Zeit ist eine Beschäftigung ausgeschlossen.

Liegt der tatsächliche Entbindungstermin vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin? In diesem Fall verlängert sich das Ende der Mutterschutzfrist um die Anzahl der Tage, die wegen der vorzeitigen Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Tipp: Berechnen Sie die gesetzliche Schutzfrist der (werdenden) Mutter vor und nach der Entbindung mit dem Mutterschutzrechner.

Der Lohnausfall während dieser Zeit wird teilweise durch das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers ausgeglichen. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Gruppen von Minijobberinnen.

Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt Mutterschaftsgeld für Minijobberinnen, die zu Beginn der Schutzfrist nicht selbst bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitnehmerinnen, die privat oder familienversichert sind. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Nettoentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen erhält die Minijobberin maximal 210 Euro.

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Mutterschaftsgeld gibt es auch im Minijob

Der Arbeitgeber leistet nur dann einen Zuschuss, wenn das Arbeitsentgelt bis zum Beginn der Mutterschutzfrist höher ist als 390 Euro monatlich. Der monatliche Zuschuss beläuft sich auf die Differenz zwischen 390 Euro und dem Nettolohn. Das Mutterschaftsgeld können Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen.

Frauen mit eigenem Krankenversicherungsschutz

Versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Studentinnen, Rentnerinnen und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I, die selbst Mitglied einer Krankenkasse sind und nebenbei einen krankenversicherungsfreien Minijob ausüben, erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt, wobei die Krankenkasse maximal 13 Euro pro Tag zahlt. Um den Verdienstausfall auszugleichen, zahlt der Arbeitgeber ergänzend einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettolohn.

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber

Das Mutterschaftsgeld, das Krankenkassen an Arbeitnehmerinnen zahlen, beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld leisten Arbeitgeber nur die Differenz zwischen den 13 Euro und dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Der Arbeitgeberzuschuss fällt also nur bei Mitarbeiterinnen an, die im Monat aus allen Beschäftigungen insgesamt mehr als 390 Euro (13 Euro x 30 Tage) netto verdienen. Er wird für die Schutzfristen vor und nach der Geburt und für den Entbindungstag gezahlt.

Tipp: Berechnen Sie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem Online-Rechner der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See.

Die Arbeitgeberversicherung erstattet Ihnen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu 100 Prozent. So bleiben Sie bei der U2-Erstattung auf keinen Kosten sitzen.

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Goetz Buchholz
GB
Goetz Buchholz

Leider fehlt in dem Artikel eine vermutlich recht häufige Fallkonstellation:
Die Minijobberin stockt über Hartz IV auf. Sie ist damit gesetzlich pflichtversichert (über das Job-Center). Wer zahlt hier das Mutterschaftsgeld – und wie viel?

Schwarz
SC
Schwarz

Ist der Zuschuss des Arbeitgebers (60 Euro bei 450 Euro) komplett beitragspflichtig für den Arbeitgeber und wenn ja, werden diese Beiträge auch über U2 zu 100 Prozent erstattet?

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PU
Praktische Lohn- u...
Kubin
KU
Kubin

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem AG werden die lohnabrechnungen über ein Steuerbüro gemacht.
Da meinte man jetzt, ich hätte keinen Anspruch auf AG-Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld, da ich immer unter 350€ verdient habe. Stimmt das?
Danke und MfG

Catalina Ferat
CF
Catalina Ferat

Was passiert, wenn man einen Minijob ein Casino haben und schwanger? Sie sagten, dass der Tag, wenn sie schwanger sind, wollen mich rausschmeißen , weil ich nicht wegen Zigarettenrauch arbeiten können. Ich sollte Geld von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Oder?

sussan
SU
sussan

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Janina Sun
JS
Janina Sun

Ich habe eine Sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mit 20 h pro Woche 862€ netto, und übe zusätzlich einen Minijob 6 h pro Woche (432 € netto). Wie berechnet sich hier mein Mutterschaftsgeld? Von der Krankenkasse erhalte ich die 13€ pro Tag, wie teilt sich dieser Betrag zwischen meinen Arbeitgebern auf? Und wieviel Zuschuss bekomme ich von meinen jeweiligen Arbeitgebern pro Tag?
Besten Dank für Ihre Antwort
J. Sun

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BE
Beschäftigungsver...

[…] Informationen für schwangere Minijobberinnen interessiert sind, empfehlen wir Ihnen unsere Blogs Mutterschaftsgeld bei Minijobs und Minijob trotz Elternzeit – wie das […]

Ann-Sophie Klingel...
AK
Ann-Sophie Klingel...

Hallo 🙂
Ich habe vor dem Mutterschutz einen 450€ Job ausgeübt und werde ihn auch nach der Geburt wieder aufnehmen. Die 210€ wurden mir schon vom Amt bestätigt. Wie viel wird mir dann jetzt vom AG bezuschusst? Kann es sein, dass ich dann die insgesamt 14 Wochen Mutterschutz weniger Gehalt bekomme?
Vielen Dank und beste Grüße
A. Klingel

Haldis Diebenbusch
HD
Haldis Diebenbusch

Hallo, ich bin seit 6 Jahren geringfügig beschäftigt, ab Januar bin ich im Mutterschutz und merke gerade, dass mir meine Arbeit meine Stunden kürzen will habe mich gewundert warum, jetzt weiß ich es wenn ich ja in den letzten drei Monaten kein Nettogehalt von 390 Euro aufweise erhalte ich vom Arbeitgeber keinen Zuschuss während meiner Schutzzeit. Darf mein Arbeitgeber das? Ich brauche die Unterstützung natürlich aber so wie die das jetzt machen geht es doch nicht ohne mir was zu sagen besser gesagt die meinten noch ich würde als 450 Euro Basis Kraft kein Mutterschaftsgeld von denen kriegen was aber nicht der Fall ist wenn ich mir das Mutterschutzgesetz genauer anschaue. Liebe Grüße

SU
Susanne Hiebsch-MÃ...

Hallo, ich bin bei meinem Hauptarbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt und habe einen Nebenjob auf 450,-Basis. Nun bin ich im Mutterschutz. Die KK sagte mir heute, ich würde nur für meinem Hauptjob Mutterschaftsgeld bekommen. Ich hatte die Info, das das Mutterschutzgeld der KK unter beiden AG aufgeteilt wird und auch mein AG des Nebenjobs die Differenz zu den 450,-€ bezahlen muss. Was ist denn nun richtig?

Tinkerbell
TI
Tinkerbell

Liebes Team von der MiniJob Zentrale.
wie viel Mutterschaftsgeldzuschuss bekomme ich bei meinem 450E MiniJob von meinem Nebenbeschäftigungsarbeitgeber, wenn ich ALG1 (nur für Zeitraum 3 Wochen vor dem Beginn Mutterschutzfrist) erhalten habe ? (Hauptarbeitgeber fiel nach langem Rechtstreit weg) Die Krankenkasse zahlt dann ab Mutterschutzfrist meinen Lohnausgleich bzw. den Betrag vom ALG1 (nennt es Mutterschaftsgeld also quasi die 13Euro am Tag und die Differenz dazu).
Es kann doch nicht sein, dass ich eh schon viel weniger habe durch das ALG1 bzw. die Zahlung der Krankenkasse und dann bei meinem 450 Euro Job, bei dem ich schon sehr lange tätig bin, dann diese 13 € nochmals Kalendertäglich abgezogen werden. Das wäre finanziell für mich die absolute Katastrophe.
Vielen Dank für die Antwort.

stephanie lichtena...
SL
stephanie lichtena...

Hallo ! Weiss der Arbeitgeber selber das er den Zuschuss von 60 € zuzahlen hat ? Oder muss ich ihm das sagen oder extra beantragen? (Bin seit 30.11.16 im Mutterschutz und habe seit 1.10.15 immer 450 € Verdienst gehabt)

Team der Minijob-Z...
TZ
Team der Minijob-Z...

Hallo Frau Lichtenauer,
es ist richtig, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber für die gesamte Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen muss. Die Schutzfrist vor der Entbindung beträgt sechs Wochen und die Schutzfrist nach der Entbindung in der Regel acht Wochen.
Da Sie bisher 450 Euro im Monat verdient haben, beträgt der kalendertägliche Zuschuss Ihres Arbeitgebers 2 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale

Ingrid Popp
IP
Ingrid Popp

Hallo! Meine Putzfrau (Beschäftigt als Minijobber im privaten Haushalt) ist anscheinend schwanger. Leider spricht sie nicht gut deutsch. Was muss ich jetzt tun? Was muss die jetzt tun?

Steffen H.
SH
Steffen H.

Guten Tag,
In dem Blogbeitrag wird nur auf Arbeitnehmerinnen eingegangen, die einen minijob als Nebenverdienst haben.
Zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld für selbst pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen mit Minijob als Haupterwerb?
Vielen Dank
Steffen H.

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ME
Minijob trotz Elte...

[…] Unseren interessanten Blogbeitrag zum Mutterschaftsgeld für Minijobberinnen gibt es hier. […]

Chrietiansen
CH
Chrietiansen

Hallo
Ich habe seit 6Monaten einen Minijob als Reinigungskraft. Vom 9.1.17-9.2.17 wurde ich wegen Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben. Ab 9.2.17 bin ich aufgrund Komplikationen, ins Beschäftigungsverbot.
Für Januar wurden mir meine 17Stunden a 10€ bezahlt. Krankheit,wurde nicht bezahlt! Begründung: du bist nur eine Aushilfe! Im beschäftigungsverbot soll ich auch keine Lohnfortzahlung erhalten.
Ist das zulässig? Oder lohnt sich der Gang ,zum Anwalt für Arbeitsrecht?
Lg I.Christiansen

Monika
MO
Monika

Liebes Team der Minijob-Zentrale,
ich habe eine recht spezielle Frage zum Thema Mutterschaftsgeld bei Minijob, die aber eventuell auch für andere interessant ist.
Ich befinde mich aktuell in Elternzeit (ohne Elterngeldbezug) und arbeite pro Woche 15h in Teilzeit (während der Elternzeit) bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Zusätzlich habe ich noch einen Minijob, den ich erst während der Elternzeit begonnen habe (Nebentätigkeit ist mit dem Arbeitgeber geklärt).
Auf Grund erneuter Schwangerschaft werde ich kurz nach Ablauf meiner Elternzeit wieder in Mutterschutz gehen und nun stellt sich die Frage nach der Berechnung bzw. der Aufteilung des Mutterschaftsgeldes.
Bei meinem regulären Arbeitgeber müsste sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus meinem Verdienst vor der ersten Elternzeit berechnen (Teilzeit ist auf die Dauer der Elternzeit befristet), da ich ca. 14 Tage lang wieder regulär in Vollzeit dort arbeite, bevor der neue Mutterschutz befindet. Es würden also ca. 14 Tage im September 2017 zur Berechnung herangezogen werden, der restliche Berechnungszeitraum liegt im Juni/Juli/August 2015
Wie wird eine eventuelle Aufteilung mit dem Minijob berechnet? Die Berechnungszeiträume weichen ja stark voneinander ab (Minijob Juli/August/September 2017 – Haupttätigkeit Juni/Juli/August 2015/September 2017)

Mihaela
MI
Mihaela

Guten Abend
Ich Bitte Sie mir kurz dabei mit einen Antwort zu helfen.Ich bin schwanger in 6 Monat .Von meine bisherigen Arbeitnehmer habe ich seit Februar 2017 BeschäftigungVerbot dadurch wo ich gearbeitet habe keine arbeits Plätze für die schwangere Frauen gibt.
Ab 1 Mai 2017 möchte ich gerne Heimarbeit anfangen. Meine Frage wäre ob ich überhaupt heimarbeit nehmen darf? und wenn ob mich in der Mutterschutz das irgendwie stört oder ob ich mich abmelden muss? Vielen Dank

Lang
LA
Lang

Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich bis zum 03.08.17 in Elternzeit. Ab dem 22.07.17 beginnt der Mutterschutz der zweiten Schwangerschaft. Ich arbeite derzeit bei meinem aktuellen Arbeitgeber auf 450 Euro Basis. Ich verdiene jeden Monat anderes. In wie vielen Monaten muss ich über die 390 Euro kommen um den Arbeitgeberzuschuss zu bekommen? Und muss die das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse selbst beantragen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen Ann-Kristin Gensmann

Carmen
CA
Carmen

Liebes Team,
ich habe einen Minijob und erwarte am 13.09.2017 mein erstes Kind. Da ich familienversichert bin, erhalte ich kein Mutterschaftsgeld.
Allerdings habe ich gelesen, dass mein Arbeitgeber mir einen Zuschuss geben kann. Wie finde ich heraus, ob ich dazu berechtigt bin diesen Zuschuss zu erhalten? Und ab wann kann ich diesen Beantragen?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Liebe Grüße

Tamara Flade
TF
Tamara Flade

Guten Tag,
oben habe ich fast alles gelesen und fand meinen Fall nicht dabei.
Was ist während frühere Schwangerschaft, wenn mann im achten Schwangerschaftswoche solche Komplikationen bekommt, dass man von Frauenarzt für ungewisse Zeit Bettruhe verschrieben bekommt? Mein AG denkt ein Ersatz für mich zu finden. Ausserdem kann mein Arbeit die Schwangerschaft vielleicht gefährden.
Ich bin Familienversichert und letzte Monate über 390€ verdient.
Danke im Voraus.
Herzlichst,
Tamara

Stefanie
ST
Stefanie

Guten Morgen,
unsere Putzhilfe hat mir eben eröffnet, dass sie schwanger ist. Sie verdient als Arbeitslosengeld II Bezügerin 100€/Monat. Eigentlich wollte ich das Arbeitsverhältnis mit ihr zum Ende des kommenden Monats beenden. Das Resultat ihrer Arbeit ist nicht (mehr) zufriedenstellend. Diese Kündigung hätte ich auch ohne Bekanntwerden der Schwangerschaft ausgesprochen. Da sie fast kein Deutsch spricht, ist es auch schwierig, mit ihr darüber zu sprechen.
Meine Frage: Kann ich die Anstellung trotz Schwangerschaft kündigen?
Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Stefanie

Frank
FR
Frank

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Lebensgefährtin befindet sich bis zum 5.10.17 in Elternzeit mit unserer ersten Tochter und wird die Elternzeit noch um das 3. Jahr verlängern. Da sie ganz neu wieder schwanger ist hat ihre KK (sie ist durch ihre Hauptbeschäftigung pflichtversichert) geraten ihre Elternzeit dann zum Beginn des Mutterschutzes abzubrechen (sofern alles gut verläuft). So würde sie lt. KK Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, der sich aus dem Verdienst der Zeit vor dem 1. Kind berechnet. Soweit für uns verständlich. Jetzt hatte sie aber geplant, ab August einen Minijob anzunehmen. Was bedeutet das dann für den Arbeitgeberzuschuss?
Leider sind wir mit ihrem Mutterschutzgeldrechner nicht weitergekommen, da sie dem Minijob und der Hauptbeschäftigung ja nicht im gleichen Zeitraum nachgeht (Minijob soll erst noch während der Elternzeit beginnen und die Hauptbeschäftigung ruht wegen Elternzeit). Daher die Fragen:
Bekommt sie sowohl aus ihrer (momentan aufgrund Elternzeit ruhenden) Hauptbeschäftigung und dem Minijob einen Zuschuss zum Mutterschutzgeld? Oder entfällt durch den Minijob der Anspruch aus der Hauptbeschäftigung, weil sie in den Monaten vor dem Mutterschutz nur einen Minijob ausgeübt hat (und die Hauptbeschäftigung aufgrund Elternzeit ruht)?
Besten Dank für eine Antwort
O.Fra

Frau Loibl
FL
Frau Loibl

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin seit Dezember 2016 im Beschäftigungsverbot, mein Kind kommt voraussichtlich am 7.7.2017 zur Welt. Ich überlege ob ich in ca. einem halben Jahr also Januar/ Februar einen Minijob auf 450€ Basis (nicht beim aktuellen Arbeitgeber) beginne. Ich würde dann auf Eltergeld Plus umsteigen. Muss ich die 450€ dann trotzdem versteuern? Und was wäre wenn ich angenommen wieder schwanger werden würde im Zeitraum wo ich fürs erste Kind noch Elterngeld beziehe. Ich falle ja rein theoretisch wieder ins Beschäftigungsverbot und würde (eigentlich) meinen Lohn wieder fortgezahlt bekommen. Das Elterngeld für das zweite Kind würde sich ja dann wieder auf meinen Lohn beziehen oder (Wegen Ausklammerung der Elterngeld-Zeit)? Oder werden mir die 450€ die ich mir vielleicht während der Elternzeit hinzuverdient habe auch wieder angerechnet?

Silke Kindt
SK
Silke Kindt

Guten Tag,
eine Arbeitnehmerin befindet sich seit 5.7.2017 im Beschäftigungsverbot innerhalb einer geringfügigen Beschäftigung in Höhe von 450 Euro monatlich. Die Arbeitnehmerin erhielt in den 3 Monaten vor Beginn ihrer Schwangerschaft zusätzlich steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit in Höhe von insgesamt 135,77 Euro. Wenn diese Zuschläge im Rahmen der Lohnfortzahlung für das Beschäftigungsverbot gezahlt werden, würden für volle Monate während des Beschäftigungsverbotes 495,26 Euro gezahlt werden. Welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen enstehen durch diese Konstellation?
Mit freunlichen Grüßen
Silke Kindt

Sauer
SA
Sauer

Sehr geehrtes Team der Minijop-Zentrale,
meine Frau befindet sich derzeit in Mutterschutz. Zu vor hat sie bei ihrem Arbeitgeber auf 450 Euro Basis mit wechselndem Gehalt gearbeitet, da sie sich noch in Elternzeit von unserem ersten Kind befand. Die Elternzeit hat sie frühzeitig bei ihrem Arbeitgeber beendet, da sie wieder in Mutterschutz ist. Nun sind wir davon ausgegangen, dass meiner Frau der Arbeitgeberanteil wie in der ersten Schwangerschaft, in der sie eine Vollzeitstelle bei ihrem aktuellen Arbeitgeber hatte, zu steht. Der Arbeitgeber sieht dies jedoch nicht so und hat bisher kein Arbeitgeberzuschuss bezahlt. Jetzt wollte ich nochmal abklären, ob wir unsicher Recht Befinden? Meine Frau ist gesetzlich versichert.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Belinda
BE
Belinda

Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,
Ich bin aktuell im 5. Monat schwanger, Beginn Schutzfrist 30.11.17 und in 4 Beschäftigungsverhältnissen und noch in Elternzeit vom 1.Kind
1. AG: Haupt/Vollzeitbeschäftigung in Elternzeit bis einen Tag vor Beginn der neuen Schutzfrist.
2. AG: Teilzeitbeschäftigung 20 Std/Woche (nicht in Elternzeit)
3. AG: Minijob 450€/Monat
4. AG: Übungsleiterfreibetrag rd. 60€/Monat
Wie wird der Zuschuss der KK in Höhe von 13€ verteilt? Welcher AG zahlt was, bzw. wie sollen die AG es abrechnen?
Vielen Dank für eine Antwort.

Lisa
LI
Lisa

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich derzeit im Arbeitsverbot nach der Entbindung.
Mein Arbeitgeber zahlt mir keinen Lohn, meine Krankenkasse zahlt kein Mutterschaftsgeld.
Beide nutzen die Begründung, dass mein Verdienst unter 390,00€ zu gering sei. (Dies war er bereits vor der Geburt. Ich bin nicht privat versichert.)
Den einmaligen Zuschuss von 210,00€ für den gesamten Schutzzeitraum kann ich wohl beantragen – ist das richtig?
Desweiteren würde mich interessieren, ob ich meinen Lohn in irgendeiner Form noch erhalte? Oder bedeutet es nun, dass ich knapp 3 Monate Arbeitsentgelt einfach gar nicht bekomme?
Leider habe ich von diesen Umständen erst vor Kurzem erfahren.
Liebe Grüße
Molly

Nicole
NI
Nicole

Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,
ich befinde mich in einem festen Arbeitsverhältnis, durch welches ich auch krankenversichert bin, und führe außerdem noch einen Mini-Job in Home Office mit monatlich 450€ aus.
Bezogen auf meinen Hauptjob wurde mir nun ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Mein Mutterschutz beginnt in 4 Wochen.
Hier nun meine Fragen:
1. Ist es rechtlich möglich in meinem Mini-Job bis zur Geburt d.h. auch während der 6 Wochen des Mutterschutzes zu arbeiten? Wenn ja, was muss ich bei der Beantragung des Mutterschaftsgeldes beachten?
2. Kann ich gleich nach der Geburt freiwillig in meinem Mini-Job weiter arbeiten oder sind die 8 Wochen Schutzfrist verpflichtend?
3. Das Mutterschaftsgeld für meinen Hauptjob beantrage ich bei meiner Krankenkasse. Wie und wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld für den Minijob?
Was muss mein Arbeitgeber des Minijobs wissen bzw. tun?
Vielen Dank im Voraus!

Yvonne Britze
YB
Yvonne Britze

Guten Tag,
wir als Arbeitgeber beschäftigen eine Arbeitnehmerin auf Basis von 450,00 / monatlich als Minijobberin. Sie bekommt regelmäßig monatlich Euro 450,00.
Sie hat keinen weiteren Arbeitgeber und ist bei ihrem Ehemann in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert.
1. Frage: Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers in den Schutzfristen (6 Wochen vorher, 8 Wochen nachher)?
2. Frage: Ist der Minijob vom Arbeitgeber freizuhalten, wenn die Arbeitnehmerin nach der Schutzfrist zurückkehrt in den Minijob?
3. Frage: Falls die Arbeitnehmerin sich entscheidet für die Elternzeit nach der 8 wöchigen Schutzfrist, sind dann vom Arbeitgeber noch Zahlungen zu leisten? Und wird hier der Minijob für nach der Elternzeit freigehalten?
Vielen Dank für Ihre Rückantworten. Liebe Grüße

Sibel Turuskan
ST
Sibel Turuskan

Hallo ich habe im August 2016- 31.12.2017 einen mini job angefangen und bin jezt schwanger. Habe ein beschäftigungsverbot bekommen der ab dem 16.9.17 angefangen hat jezt habe ich diesen Monat nur 207 euro gehalt statt 440 bekommen woran liegt das ist das richtig so ich dachte das ich mein Gehalt weiterhin voll bekomme

Claudia S.
CS
Claudia S.

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit meines ersten Kindes (geb. am 14. Juli 2016) und bin wieder schwanger. Mein nächster Mutterschutz beginnt am 31. Oktober 2017. Im August, September und Oktober habe ich einen 450€-Job in Elternzeit ausgeübt. Wonach berechnet sich nun mein Mutterschaftsgeld bzw. der Zuschuss vom Arbeitgeber? Nach den 450 € oder nach dem Verdienst vor der Schutzfrist und Elternzeit meines ersten Kindes?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Dörnberg
DÖ
Dörnberg

Hallo wir haben eine Mitarbeiterin auf 450,00€ Basis in einem Betrieb von mir und in einem anderen hat sie einen versicherungspflichtigen Job . Nun ist die Mitarbeiterin schwanger (erlaubte Arbeitszeit bei Schwangerschaft wird nicht überschritten) Welche Zahlungen (Zuschuss Mutterschutz) müssen bezahlt werden durch welchen Arbeitgeber ? Im Minijob hat sie ja auch einen höheren Verdienst als 390,00€ Muss also jeder Arbeitgeber für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen ?
LG

Sandra
SA
Sandra

Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,
eine schwangere Minijobberin regelmäßig erhält 450,00 €. Da sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen hat, beträgt der Auszahlungsbetrag 433,35 €. Die Minijobberin ist familienversichert und hat keinen weiteren Arbeitgeber. Liege ich richtig, wenn ich einen kalendertäglichen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe von 1,45 € errechne?
Vielen Dank und Grüße

Katharina Flach
KF
Katharina Flach

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich war gestern bei meiner Krankenkasse, bei der ich selbst im Studententarif versichert bin, um das Mutterschaftsgeld zu beantragen.
Ich bin Studentin mit einem Minijob, bei dem ich während des individuellen Beschäftigungsverbotes 370€ bekommen habe. Nun behauptete meine Kasse, sie sei für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes nicht zuständig und man hätte mich falsch informiert, ich soll mich doch an die Minijobzentrale wenden.
Laut der Broschüre des Bmfsfj müsste aber dennoch meine Kasse zuständig sein und ich bin auf das Geld angewiesen, da ich kein Bafög erhalte.
Was kann ich dagegen tun?
Liebe Grüße

Julia
JU
Julia

Hallo,
meine Mitarbeiterin ist auf 450 € Basis angestellt und verdient monatlich 200 €. Der Mutterschutz beginnt am 8.2.2018. Sie möchte aber so lange wie möglich arbeiten bis zur Entbindung. Wie gehe ich mit der Unterbrechungsmeldung und der Entlohnung in der Zeit ab Beginn des Mutterschutzes vor?
Danke im Voraus

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UE
Urlaub, Elternzeit...

[…] Schwangere Minijobberinnen sollen bzw. dürfen für einen bestimmten Zeitraum vor und nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Der Lohnausfall während dieser Zeit wird teilweise durch das Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers ausgeglichen. Von wem diesen Minijobberinnen das Mutterschaftsgeld gezahlt wird und an wen sie sich wenden müssen – Alle Infos gibt es hier. […]

Artur
AR
Artur

Hallo,
meine Frau war als Minijoblerin angestellt und kam monatlich nicht auf 390€.
Die Anfrage bei der Krankenkasse bezüglich Mutterschaftsgeld war erfolglos.
Antwort der KK: Wir müssen nur zahlen wenn auf Lohnsteuer gearbeitet wurde..
Aber da keine KV-Beiträge gezahlt wurden sollen wir uns bei der BVA melden und da einen Antrag auf Entbindungsgeld stellen.
Ist das so richtig? Bekommt meine Frau kein Mutterschaftsgeld?
Vielen Dank im Voraus.

Nina
NI
Nina

Guten Tag,
ich bin bei meinem Hauptarbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt, habe einen Nebenjob auf 450,-Basis und gehe bald in Mutterschutz. Ist es möglich, dass Mutterschutzgeld nur vom Hauptarbeitegeber zu bekommen und den Nebenjob-Arbeitgeber außen vor zu lassen? Es scheint ja auch bei den Krankenkassen allgemein Verwirrung zu herrschen, wer hier was zahlt. Um die Komplexität aus dem Ganzen zu nehmen, würde ich gerne alles außschließlich über den Hauptarbeitgeber abwickeln. Ist das möglich oder gibt es hier Konsequenzen zu beachten? Danke!

Nino
NI
Nino

Hallo,
Ich habe ganz besonderes Situation. Ich habe 3 unterschiedlichen Familien wo ich arbeite, also ich mache Privathaushalt. Eine Familie gibt mir 144€ monatlich, zweite 132€ und dritte ist immer unterschiedlich, kommt drauf an wie viele Stunden arbeiten kann, also maximal bekomme ich 176€. Jetzt wie läuft bei mir Mutterschaftsgeld? Das fängt ab 7 April, habe ich schon hier gerechnet. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen grüßen,
Nino

Hanim Sönmez
HS
Hanim Sönmez

Hallo, ich habe mal eine Frage. Meine Nichte verdient bei einer Anstellung Minijob und bekommt zur Zeit so zwischen 200 und 300 Euro netto im Monat. Sie ist über ihren Ehemann familienversichert. Habe ich das jetzt richtig verstanden dass sie für die Zeit 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bekommen kann und nicht von der Krankenkasse. Also soll sie den Antrag unter http://www.Mutterschaftsgeld.de ausfüllen und absenden. Bis wieviel Wochen vor dem Antritt soll dieser Antrag gestellt werden? Zusätzlich wird aber doch Erziehungsgeld beantragt, oder wird in diesen 8 Wochen nach der Entbindung kein Erziehungsgeld gezahlt? Hat man eigentlich nach der Elternzeit noch Anspruch auf die Stelle wenn meinen unbefristeten Vertrag auf 450 Euro Basis hat?
Lieben Dank im Voraus 🙂

Nino
NI
Nino

Hallo,
Ich möchte wissen was ich alles brauche für Mutterschaftsgeld zum bekommen?
Ich habe 3 Arbeitgeber, mache Privat Haushaltshilfe. Was muss ich machen? Muss ich selbst Antrag stellen oder macht alles Arbeitgeber? ab 7 April fängt bei mir Mutterschutz an. Vielen Dank im voraus.

W.Gerken
WG
W.Gerken

Hallo,
Ich habe eine Frage zur der An-und Abmeldung zur Sozialversicherung bzw.
der Unterbrechungsbescheinigung der Sozialversicherung. Da ich geringfügig beschäftigt und familienversichert bin muss ich diese Formulare anscheinend mit einreichen um Mutterschaftsgeld zu beantragen. Woher erhalte ich diese? Ich bekomme immer im Januar zu meiner Abrechnung eine Meldung zur Sozialversicherung. Ist dies die Anmeldung und erhalte ich beim Anfang der Schutzfrist dann die Abmeldung?
MfG W.Gerken

TinaLaser
TI
TinaLaser

Liebes Team der Minijob-Zentrale,
Ich bin etwas verwirrt was meine Mutterschaftsleistungen angeht.
Bis zum Beginn meines Mutterschutz am 26.3. arbeitete ich mit 75% in einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit, sowie auf 450 Euro Basis als Nebenverdienst.
Nachdem ich den voraussichtlichen Geburtstermin an die Krankenkasse geschickt hatte, wurde mir umgehend von dort mein Gesamtanspruch für die ersten sechs Wochen ausgezahlt. Von meinem Nebenverdienstarbeitgeber bekam ich ein gekürztes Gehalt (mein übliches Geld minus der sechs Arbeitstage, die ich im März aufgrund des Mutterschutz nicht gearbeitet hatte). Vom Hauptarbeitgeber wurde für April ein reduziertes Gehalt auf Basis der Mutterschutzleistungen ausbezahlt, abzüglich eines Betrages den ich meines Verständnisses für den voll bezahlten März wieder zurückzahlen musste. Eine weitere Zahlung vom Minijob blieb aus.
Meiner Krankenkasse habe ich damals beide Arbeitgeber genannt. Nach Rücksprache hieß es, dass die beiden Arbeitgeber ihre Anteile am Mutterschaftsgeld untereinander ausmachen müssen, die Krankenkasse habe damit nichts am Hut. Sie habe den Maximalbetrag ausbezahlt. Ich ging daher davon aus, dass ich alles erledigt hatte und alles von selbst laufen würde. Nun kommen aber keine MutterschaftsLeistungen vom Nebenverdienst.
Meine Fragen:
1. Hätte ich die Leistungen für den Minijob separat beantragen müssen und wenn ja wo?
2. Wäre dies auch jetzt nach Beginn des Mutterschutz noch möglich? Zumindest für die acht Wochen nach Geburt.
3. Spielt es eine Rolle, dass ich meinen Minijob auf Ende des Mutterschutz gekündigt habe (da eine Wiederaufnahme ausgeschlossen ist und dem Arbeitgeber an einer unbefristeten Neubesetzung anstelle einer reinen Elternzeitvertretung gelegen war)?
Über ein wenig Klarheit würde ich mich sehr freuen.
Mit herzlichen Grüßen,
Tina Laser

Anthea L.
AL
Anthea L.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Hauptgewerbe als freiberufliche Journalistin selbstständig (und privat versichert) und arbeite nebenbei in einem Minijob – verstehe ich dies richtig, dass ich aufgrund der Selbstständigkeit und privaten Versicherung keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe? Die Mutterschutzfrist im Minijob muss aber dennoch eingehalten werden? Mein Arbeitgeber im Minijob möchte das Arbeitsverhältnis zum Beginn der Mutterschutzfrist aufheben und danach dann wieder neu abschließen – kann dies irgendwie umgangen werden, da ich aktuell über den Minijob noch gesetzlich rentenversichert bin und dies eigentlich nicht unterbrechen möchte?
Freundliche Grüße aus Köln

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KD
Kann während der ...

[…] Mutterschaftsgeld bei Minijobs […]

Frau Müller
FM
Frau Müller

Eine Mitarbeiterin übt während der Elternzeit einen Minijob bei uns aus.
Nun ist sie erneut schwanger.
Wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis der letzten drei Monate
(Minijob) oder auf Grundlage der Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit berechnet?
Die Mitarbeiterin ist während der Elternzeit beitragsfrei gesetzlich versichert.
Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
Die Krankenkasse oder das Bundesversicherungsamt?

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
ich habe eine konkrete Frage zu folgendem Fall: ich habe einen versicherungspflichtigen Job bei meinem Hauptarbeitgeber und einen Mini-Job bei einem anderen Arbeitgeben. Ist es rechtlich möglich, freiwillig auf den Anspruch auf Zahlung eines Mutterschaftsgeldzuschusses des Minijob-Arbeitgebers zu verzichten oder ist das rechtlich nicht möglich, außer mit einer Kündigung vor Antritt des Mutterschutzes?
Vielen Dank!