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Mutterschaftsgeld bei Minijobs

Schwangere Minijobberinnen dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Geburt nicht beschäftigt werden. Ausnahme: Die Schwangere wünscht ausdrücklich ein Beschäftigung in dieser Zeit. Die Mutterschutzfrist nach der Entbindung beträgt normalerweise acht Wochen und beginnt am Tag nach der Geburt. In dieser Zeit ist eine Beschäftigung ausgeschlossen.

Liegt der tatsächliche Entbindungstermin vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin? In diesem Fall verlängert sich das Ende der Mutterschutzfrist um die Anzahl der Tage, die wegen der vorzeitigen Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Tipp: Berechnen Sie die gesetzliche Schutzfrist der (werdenden) Mutter vor und nach der Entbindung mit dem Mutterschutzrechner.

Der Lohnausfall während dieser Zeit wird teilweise durch das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers ausgeglichen. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Gruppen von Minijobberinnen.

Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt Mutterschaftsgeld für Minijobberinnen, die zu Beginn der Schutzfrist nicht selbst bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitnehmerinnen, die privat oder familienversichert sind. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Nettoentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen erhält die Minijobberin maximal 210 Euro.

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Mutterschaftsgeld gibt es auch im Minijob

Der Arbeitgeber leistet nur dann einen Zuschuss, wenn das Arbeitsentgelt bis zum Beginn der Mutterschutzfrist höher ist als 390 Euro monatlich. Der monatliche Zuschuss beläuft sich auf die Differenz zwischen 390 Euro und dem Nettolohn. Das Mutterschaftsgeld können Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen.

Frauen mit eigenem Krankenversicherungsschutz

Versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Studentinnen, Rentnerinnen und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I, die selbst Mitglied einer Krankenkasse sind und nebenbei einen krankenversicherungsfreien Minijob ausüben, erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt, wobei die Krankenkasse maximal 13 Euro pro Tag zahlt. Um den Verdienstausfall auszugleichen, zahlt der Arbeitgeber ergänzend einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettolohn.

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber

Das Mutterschaftsgeld, das Krankenkassen an Arbeitnehmerinnen zahlen, beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld leisten Arbeitgeber nur die Differenz zwischen den 13 Euro und dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Der Arbeitgeberzuschuss fällt also nur bei Mitarbeiterinnen an, die im Monat aus allen Beschäftigungen insgesamt mehr als 390 Euro (13 Euro x 30 Tage) netto verdienen. Er wird für die Schutzfristen vor und nach der Geburt und für den Entbindungstag gezahlt.

Tipp: Berechnen Sie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem Online-Rechner der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See.

Die Arbeitgeberversicherung erstattet Ihnen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu 100 Prozent. So bleiben Sie bei der U2-Erstattung auf keinen Kosten sitzen.

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Su R
SR
Su R

Hallo zusammen,
wie berechne ich das anteilige Mutterschaftsgeld für eine schwangere Minijobberin (450,- €), die hauptberuflich selbstständig ist? Ist die Aufteilung der kalendertäglichen 13,- € in diesem Fall nötig?
Viele Grüße

A Scholz
AS
A Scholz

Ich habe 1 Hauptbeschäftigung und 2 Nebenbeschäftigungen. 1 Nebenbeschäftigung auf 450-Euro-Basis und die andere auf 520-Euro-Basis. Der 520-Euro-Job ist befristet. Meine Frage ist, ob ich in der Zeit des Mutterschutzes den Verdienst aus allen Nebentätigkeiten erhalte und ob die Befristung bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes Auswirkungenen hat? Leider konnte mir weder bei der Krankenkasse, noch bei telefonischer Nachfrage bei der Minijobzentrale weitergeholfen werden.
Vielen Dank im Voraus.

Angela Nattke
AN
Angela Nattke

Hallo, wir sind aufgefordert, anteilig kalendertäglich 1,70 Euro Mutterschaftsgeld für unsere Minijobblerin zu zahlen. Zahlen wir dieses anteilige Mutterschaftsgeld direkt an die Arbeitnehmerin oder an die Knappschaft, von welcher der Bescheid kam?

Bernadette Riek
BR
Bernadette Riek

Hallo, muss ich eine Abmeldung oder Unterbrechnungsmeldung als Arbeitgeber abgeben, wenn eine Mitarbeiterin in der sechswöchigen Schutzfrist ist? Es gibt keine weiteren Arbeitsverhältnisse.
Danke im Voraus!

Alexandra
AL
Alexandra

Hallo, ich bin erst seit 10 Monaten in Deutschland. Ich habe 6 Monate lang Teilzeit gearbeitet, dann habe ich meinen Job gekündigt und bin auf einen Minijob umgestiegen. Im Juli und August habe ich nicht gearbeitet, jetzt arbeite ich gelegentlich, wenn sie mich brauchen. Ich verdiene 520 im Monat. Jetzt bin ich schwanger und weiß nicht, wie der Eingriff abläuft. Wie kann ich den Arbeitgeber informieren und habe ich Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub? Ich würde telefonisch anrufen, aber meine Deutschkenntnisse sind auf dem Anfangsniveau. Dank im Voraus

Assistent
AS
Assistent

Eine Familienversicherte Minijobberin, Verdienst 501 € netto im Monat und keine weitere Beschäftigung, erhält auch den Zuschuss vom Arbeitgeber?
Hat auch beim Bundesamt für Soziale Sicherung Mutterschaftsgeld beantragt.
Bin dankbar für jede Antwort!

Manfred Laucher
ML
Manfred Laucher

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Sachverhalt:
Arbeitnehmerin ist aufgrund Geburt ihres ersten Kindes seit 21.08.2021 bis 19.06.2023 in Elternzeit (2 Jahre). Am 01.06.2023 wurde eine Verlängerung der Elternzeit bis zum 24.08.2023 beantragt. Während der kompletten Elternzeit arbeitet sie als Minijobberin (vor der Schwangerschaft war sie Vollzeit-Beschäftigt.)
Nun ist sie erneut schwanger. Die Mutterschutzfrist beginnt am 25.08.2023.
Nach welchem Entgelt berechnet sich das Mutterschaftsgeld? Ist der Minijob maßgebend oder die Vollzeitbeschäftigung?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Freundliche Grüße
Manfred Laucher

Chantal Kunkel
CK
Chantal Kunkel

Hallo,
ich habe eine Frage zu meiner speziellen Fallkonstellation:
Ich bin als Beamtin privat krankenversichert und übe einen Nebenjob (520€) aus. Zahlt die PKV, ebenso wie die gesetzliche KV, das Mutterschaftsgeld i.H.v. max. 13€ am Tag? Und somit der AG des Nebenjobs die Differenz zu den 520€?
Vielen Dank!

Ute Kurz
UK
Ute Kurz

Unsere Minijobberin hat daneben einen sv-pflichtigen Job und in beiden mehr als 390 Euro netto. Wird der Zuschuss auf die KK und die Minijobzentrale aufgeteilt und wenn ja, wie?

Susanne
SU
Susanne

Unsere Mitarbeiterin hat uns ihre Schwangerschaft mitgeteilt. Sie ist bei uns als geringfügige Mitarbeiterin angestellt. Dies ist ihr Zweitjob. Sie arbeitet auch noch in einem anderen Unternehmen und ist dort ganz normal angestellt.
Erhält die Mitarbeiterin von beiden Arbeitgebern Mutterschaftsgeld oder nur von ihrem Hauptarbeitgeber?

Danke für eine kurze Rückmeldung.

Annegret Hoppe-Unr...
AU
Annegret Hoppe-Unr...

Wenn eine Minijobberin familienversichert ist und das einmalige Mutterschaftsgeld der Bundesversicherungsanstalt bekommt – steht ihr dann während der Mutterschutzfristen ein Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber zu ??

Dr. Michael Hoffma...
DH
Dr. Michael Hoffma...

Mein Minijobber ist im Beschäftigungsverbot und erhält monatlich 450 Euro, die ich umständlich erstatten lassen muss. Dann muss ich den Minijobber während der Schutzfristen freistellen, wo er weniger Geld erhält, ich umständlich einen Zuschuss zahlen muss, den ich umständlich erstatten lassen kann.

Bin ich der einzige Mensch der denkt, dass das kompliziert und unnötig ist? Wieso wird für die paar Tage der Schutzfristen nicht einfach ganz normal weiter gezahlt und „ganz normal“ weiter erstattet? Wer denkt sich so etwas aus, überhaupt? Dieses vollkommen jeder Grundlage entbehrende festlegen von Fristen, Zeiten, maximalen Zuschüssen etc etc etc. Wozu werden an jeder Ecke Grenzen aufgebaut?

Diese schlimme Bürokratie trägt nicht wenig dazu bei, keinen Minijobber anstellen zu wollen.

Johannes Owsian
JO
Johannes Owsian

Hallo,
Ich habe eine Frage zur Arbeit vor der Geburt. Meine Haushaltshilfe würde eventuell länger arbeiten wollen als die 6 Wochen vor der Geburt. Welche Meldung muss ich in diesem Fall an die Minijobzentrale machen? Eigentlich ist ja Pause ab 6 Wochen vor der Geburt, aber was ist, wenn sie ausdrücklich länger arbeiten möchte? Der Minijobzentrale wollte ich eigentlich vorab per Ändrungsscheck mitteilen, dass keine Abgaben aufgrund von mehr Schwangerschaft gemeldet werden, ab 6 Wochen vorher. Muss ich das dann zwei Mal melden? Vielen Dank.

Claudia
CL
Claudia

Hallo,
ich habe eine neben einem Midijob (15Std./Woche) noch einen Minijob bei welchem ich 200€ pro Monat verdient habe.
Mutterschaftsgeld von der KK erhalte ich mit 13€ am Tag
Erhalte ich für den Minijob auch eine Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld?
Mein AG ist der Meinung da ich unter 390€ / Monat verdient habe, steht mir von seiner Seite nichts zu.
Danke für die Hilfe.

Wanda
WA
Wanda

Hallo an alle. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Unzwar bin ich in Elternzeit. Nach 3 Monaten habe ich bei meinem Arbeitgeber einen 450€ Job angefangen. Nun bin ich wieder schwanger und er hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nun möchte mein Arbeitgeber, dass ich für den 450€ Vertrag einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Ich würde trotz Beschäftigungsverbot kein Geld bekommen und wäre in der Personalabteilung einfach eine leere Akte, weshalb ich den Vertrag unterschreiben soll, damit das für die eine abgeschlossene Sache ist. Aber habe ich nicht trotzdem Anspruch auf die 450€ ? Die Dame von der Personalabteilung sagte, dass ich nicht arbeiten war und sie meine Akte abschließen möchte und so einen sauberen Abschluss hat. Ich die 450€ also nicht bekomme.
Ich hatte ihr gesagt, dass ich doch im Beschäftigungsverbot bin und trotzdem Anspruch habe, da sagte sie nein. Nur wenn ich da keinen Vollzeitvertrag gehabt hätte und nur als 450€ Kraft angestellt wäre.
Kann mir dazu vlt jemand etwas sagen ?
Herzlichen Dank

Julain K.
JK
Julain K.

Guten Tag,
meine Frau moechte gerne, soweit moeglich, bis zum Geburtstermin weiterarbeiten und hat einen Minjob *ca. 215 Euro Netto im Privathaushalt. Wie ich hier lese, soll der errechnete Geburtstermin und damit der Beginn des Mutterschutzes vom Arbeitgeber an die Minijobzentrale gemeldet werden.
Was passiert praktisch wenn der Geburtstermin abweicht und dann die gemeldeten Termine nicht mehr stimme, gibt es hier im Nachgang einen Austausch mit der Elterngeldstelle etc.?
Im Aenderungscheckverfahren ist für den Arbeitgeber nur Beendigung des AV wegen Mutterschaftsleistung auszuwaehlen, meine Frau und der AG wollen die Zusammenarbeit aber gerne fortzsetzen, da kommt doch eher eine Untebrechung in Frage, schlieslich gibt es ja einen Arbeitsvertrag den man nicht einfach so per Aenderungscheck beenden kann?

Jasmin Maars
JM
Jasmin Maars

Hallo, ich habe folgende Frage:
Ich bin jetzt im Beschäftigungsverbot, ausgesprochen vom ARBEITGEBER. Ich habe einen Haupt und einen Nebenjob. Sowohl der eine als auch der andere ist körperlich zu schwer für die Schwangerschaft. (Nebenjob im Stall bei Pferden). Habe ich dann auch Anspruch auf Lohnfortzahlung oder muss für den Nebenjob das Beschäftigungsverbot vom Arzt kommen? Wäre kein Problem da es eine hochrisikoschwangerschaft ist. Falls der Arzt bei dem Nebenjob in Aktion treten muss: kann ich dann ein Beschäftigungsverbot von ihm nachreichen OBWOHL der AG bereits gemeldet hatte dass ich nicht mehr arbeiten kann? Ich frage weil es da gerade Schwierigkeiten gibt.
Grüße und DANKE

Lou
LO
Lou

Hallo liebe Alle,
wie genau muss ich vorgehen, wenn ich bei einem Privathaushalt angestellt bin. Dort verdiene ich ziemlich genau 450€ monatlich und ich habe einen weiteren Job als Werkstudentin.
Was genau soll ich meinem Mini Job Arbeitgeber mitteilen? Habe ich einen Anspruch auf die Fortzahlung 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt meines Lohnes? Gibt es Informationen die ich meinem Arbeitgeber geben kann? Wie lautet hier die Anspruchsgrundlage auf die ich mich stützen kann für den Fall, dass es hier zu Missverständnissen kommen könnte?
Vielen lieben Dank im Voraus und beste Grüße
Lou

Su
SU
Su

Hallo alle miteinander..
ich hab eine Frage..
Mein Minijob Vertrag läuft regulär im Sommer aus und im November habe ich meinen Entbindungstermin.
Habe ich irgendeinen Vorteil beim Elterngeld? Oder müsste mein Vertrag nochmal verlängert werden.
Mit besten Grüßen

Amelie
AM
Amelie

Hallo zusammen ich habe eine Frage ich habe die mutterschaftgeld beantragen und habe ich erfahren das ich nur 210€ , weil ich versichert bin durch meine Mann , und normalerweise habe ich eine Lohn von 450€ da ich eine unbefristete Arbeitsverträge habe , jetzt weiß ich nicht wie ich die Monat aus komme mit 210€ , meine Frage ich werde meine Arbeitgeber mir die Reste 240€ bezahlen oder nicht weil das ist viel zu wenig .
Mit Freundlichen Grüßen
Amelie

Aryane Tabeu
AT
Aryane Tabeu

Hallo zusammen,
mein Name ist Aryane Tabeu. ich habe ein großes Problem mit dem Mutterschutz und zwar ich habe ein Minijob und dort wird den Arbeitsvertrag immer wöchentlich gemacht je nach dem man arbeitet z.B.: wenn man vielleicht nächste Woche für Arbeitstage geplant ist dann kriegt man schon die Vorherige Woche per E-Mail einen Vertrag für 4 Tage.
Weiterhin habe ich wegen Corona Krise nur bis 05.04. 2020 arbeiten können, statt 24.05.2020 ( Mutterschutzfrist) das heiß diese Entscheidung war nicht abhängig von mir, sondern vom Arbeitsgeber. Er hatte alle Mitarbeiter gebetet zu hause zu bleiben, bis er uns bescheid gibt, wann wir wieder arbeiten konnten. Als der Arbeitsgeber erfahren hat, dass ich den Mutterschaftsgeld beantragt habe, hat er mich am 09.06.2020 bei der Krankenkasse abgemeldet, ohne mir mitzuteilen. Er meint, dass ich durch den Fristlauf am 05.04.2020 kein Anspruch drauf habe.
Könnte mir bitte jemand diese Situation abklären. Danke im Voraus
Mit herzlichen Grüßen!
Aryane Tabeu

Martin
MA
Martin

Guten Tag,
Ich habe folgende Frage, und dazu noch nirgendwo eine verständliche Antwort gelesen. Vielleicht kann mir jemand hier eine Antwort geben:
Meine Frau hat sowohl einen Minijob als auch einen Hauptjob, über den sie gesetzlich versichert ist. Sie hat die 13 Euro pro Tag von der KK erhalten. Der restliche Betrag ihres gewöhnlichen Verdienst wurde vom AG des Hauptjobs aufgestockt. Zusammen mit dem KK-Anteil erhält sie für den Hauptjob soviel Gehalt wie vor dem Mutterschutz.
Der AG des Minijob hat jedoch nur die Differenz zwischen 390 Euro und 410 Euro (ihr gewöhnlicher monatlicher Verdienst) gezahlt.
Müsste der AG des Minijob nicht auch den Betrag aufstocken, so dass meine Frau keine Verdiensteinbußen während der Mutterschutz-Zeit hat?
Vielen Dank für Ihre/ Eure Antwort bereits vorab.
VG
Martin

Lily Meier
LM
Lily Meier

Hallo, ich habe eine Haushaltshilfe auf Minijobbasis mit einem Lohn von 300€ monatlich; sie hat zusätzlich noch eine Hauptbeschäftigung. Muss ich den Lohn während des Mutterschutzes (abzüglich meines Anteils am Mutterschaftsgeld) weiterbezahlen?
Danke und freundliche Grüße

Sandra Glanzner
SG
Sandra Glanzner

Hallo.
Ich arbeite nur in einem Minijob auf 450Euro. Habe ich trotzdem Anspruch auf einen anteiligen Zuschuss vom Arbeitgeber obwohl ich bei meinem Mann mitversichert bin?
Mit freundlichen Grüßen
Sandra G.

Judith
JU
Judith

Hallo!
Ich habe eine Hauptanstellung und übe nebenbei einen Minijob für ca. 200€ aus. Bekomme ich den Arbeitgeberzuschuss nur für den Hauptberuf oder auch für den Minijob? Die 13€ pro Tag von der Krankenkasse ist ja quasi so oder so „verbraucht“.
Und wird der Minijob bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt?
Vielen Dank und viele Grüße,
Judith

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo!
Ich habe 2 Jobs. Einen versicherungspflichtigen Hauptberuf und einen Nebenjob auf geringfügiger Basis (ca. 200€).
Erhalte ich in der Zeit vom Mutterschutz einen Arbeitgeberzuschuss für beide Jobs oder nur für die Hauptarbeit? Die 13€ pro Tag von der Kasse sind ja dafür quasi schon „verbraucht“.
Wird bei der Elterngeldberechnung der Minijob mit berücksichtigt?
Vielen Dank und viele Grüße,
Judith

Tanja Lang
TL
Tanja Lang

Hallo, ich arbeite seid 1,5 Jahren auf 450euro Basis. Habe auch immer diese 450€ von meinem Arbeitgeber erhalten. In der Muttterschutzfrist hat er mir jetzt lediglich einen Zuschuss in Höhe von 60€ gezählt. Vom bundesversicheru gsamt habe ich eine Einmalzahlung von 210€ erhalten. Demnach habe ich in der Mutterschutzfrist finanzielle Einbußen, ist das rechtens oder muss mein Arbeitgeber mir die Differenz zahlen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
MfG Tanja Lang

Ludger
LU
Ludger

Hallo,
unsere Haushaltshilfe hat eine Hauptbeschäftigung und arbeitet bei uns für 450€ im Monat als Minijoberin im Haushalt.
Sie geht ende August in den Mutterschutz.
Was muss ich als Arbeitgeber nun tun muss ich Sie im Online Änderungsverfahren abmelden mit dem Grund Mutterschaftsgeld ?
bekommt Sie von mir einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder nur von Ihrem Hauptarbeitgeber ?

Nora Lübbert
NL
Nora Lübbert

Hallo liebes Blog-Team der Minijob-Zentrale,
ich möchte gerne innerhalb der Schutzfrist vor der Geburt weiter arbeiten (ich arbeite ohnehin von zuhause aus und sehe da keine Schwierigkeiten). Muss ich dem Arbeitgeber diesen Willen schriftlich mitteilen? Reicht es formlos via E-Mail oder gibt es ein Formular dafür?
sonnige Grüße
Nora L.

A. Thiedemann
AT
A. Thiedemann

Guten Tag,
unsere Haushaltshilfe ist schwanger und wird voraussichtlich Ende August entbinden. Sie arbeitet noch bei 2 weiteren AG als Haushaltshilfe, hat aber insgesamt nicht mehr als 420 EUR/Monat an Einkommen.
Wenn ich alles, was ich nun zum Thema „Mutterschaftsgeld“ gelesen habe, richtig verstanden habe, bekommt sie als Familienversicherte lediglich einmalig 210 EUR Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt und ansonsten von uns 3 AG einen minimalen Zuschuss in der Hoehe der Differenz von 390 zu 420 EUR.
D.h. unsere Hilfe hat einen erheblichen Einkommensverlust.
Angenommen, wir zahlen ihr freiwillig ihr durchschnittliches monatliches Geld waehrend der Mutterschutzfrist weiter. Wie sieht es dann mit den 210 EUR von der BVA aus? Ich nehme an, das faellt weg?
Und wie sieht es mit einer Erstattung des freiwillig weitergezahlten Lohnes aus der U2-Umlage, die wir entrichten, aus? Gibt es eine solche Erstattung oder ist unsere Lohnfortzahlung allein unsere Sache?
Besten Dank fuer Ihre Auskuenfte und freundlichen Gruss
A. Thiedemann

Gehsa
GE
Gehsa

Liebes Blog-Team,
ich arbeite insgesamt ungefähr 2,5 Monate auf 450€ Basis, bevor meine Mutterschutzfrist eintritt. Werde ich während meines Mutterschutzes überhaupt von meinem Arbeitgeber einen Zuschuss bekommen? Ich bin Studentin und über meine Mutter mitprivatversichert.
Lg Gehsa

Matilda
MA
Matilda

Hallo, ich arbeite schon 4 Monate Im einem Firma , Mitarbeiterin 450 euro basis, 48 stunde im Monat. Eigentlich erhalte ich 445 euro pro monatlich, das ist meine einzige Arbeit . Ich habe Familien Versicherung . meine frage ist : wann ich schwanger werde und wollte nicht mehr arbeiten, erhalte ich Mutterschaft geld , oder Eltern geld?
Mit freundlichen Grüßen

Popanda
PO
Popanda

Sehr geehrtes Team,
Ich habe folgende Frage:
Ich habe einen 450 Euro Job „auf Abruf“ angenommen, den ich aufgrund einer Schwangerschaft und eines Beschäftigungsverbots nicht antreten kann.
Meine im Vertrag vereinbarte wöchentliche Stundenzahl beläuft sich auf zwei Stunden pro Woche.
Für den ersten Monat waren allerdings zur Einarbeitung bereits 5 Dienste a 8 Stunden für mich eingeplant.
Müssen mir diese ausgezahlt werden, oder wird nur die im Vertrag vereinbarte wöchentliche Stundenzahl gezahlt?

Anonym
AN
Anonym

Guten Tag. Ich bin Schwanger, bin Familienversichert und habe Beschaftigungsverbot. Ich bin bei Mini Job Zentrale angemeldet aber habe keine Vertrag zu Hause. Ich arbeite in Firma seit 2017 und bekomme jeden Monat Gehaltsabrechnung. Ich arbeite 4 Tage im Monat ich muss nicht jeden Tag kommen. Wenn ich nicht mochte, oder kann nicht kommen kann einfach zu Hause bleiben. Mein Arbeitgeber zahlt Umlage 2 nicht. Bekomme ich weiter Gehalt?

J. Saul
JS
J. Saul

Guten Tag,
ich habe zwei Anstellungen, zum einen sozialversicherungspflichtig in Teilzeit, zum anderen einen Minijob, bei dem ich 450 Euro verdiene. Nun gehe ich am 14.4. in Mutterschutz, das ist auch der Zeitpunkt, zu dem ich bei dem Minijob aufhöre. Werden dann trotzdem beide Gehälter zur Berechnung des Mutterschutzgeldes als Grundlage genommen? Wenn ja, wer zahlt das dann?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, schöne Grüße
J. Saul

Swenja
SW
Swenja

Hallo ich habe eine dringende Frage ,Ich habe 2 Jobs einmal als krankenschwester in einem Krankenhaus mit einer 87,5%Stelle krankenversichert bin ich darüber. Zusätzlich habe ich ein Minijob 450euro Basis aus abruf in der ambulanten intensiv Pflege.da ich schwanger bin darf ich in meinem Minijob nicht mehr arbeiten und habe nur dort ein beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber automatisch. Aber im Krankenhaus arbeite ich weiterhin. Ist der arbeitgeber vom Minijob trotzdem verpflichtet mich im beschäftigungsverbot zu bezahlen?Und kann er sich das Geld von der knappschaft mit der Umlage 2 die er zahlt das Geld wieder holen auch wenn er mehr als 30 Mitarbeiter hat?bin im Zwiespalt. Habe mir einen Anwalt genommen wo ich ungern ohne Ende zahlen möchte obwohl es da ne Regelung gibt .LG swenja

Popanda
PO
Popanda

Sehr geehrtes Team,
Ich habe folgende Frage:
Ich habe einen 450 Euro Job „auf Abruf“ angenommen, den ich aufgrund einer Schwangerschaft und eines Beschäftigungsverbots nicht antreten kann.
Es ergibt sich somit kein „Durchschnittslohn“. Was steht mir nun in dieser Zeit monatlich zu? MfG

Martina
MA
Martina

Liebes Minijob-Zentrale Team,
ich stehe vor einem großen Fragezeichen.
Ich selbst bin als Minijobberin für die Buchhaltung zuständig und komme nicht weiter;-(
Nach Ende meiner Elternzeit arbeite ich nun seit über einem Jahr 30 Stunden im Monat für 450,00 EUR in einer kleinen Kanzlei, bin über meinen Mann familienversichert und gehe am 12.01.2019 erneut in Mutterschutz.
Nun bekomme ich während der Mutterschutzfrist ja keine Leistung der Krankenkasse, sondern kann einen Antrag auf Mutterschutzgeld beim Bundesversicherungsamt stellen. Von dort erhalte ich lediglich eine Einmalzahlung i. H. v. 210,00 EUR für die gesamte Mutterschutzzeit, da mein Verdienst aber über 390,00 EUR monatlich liegt, ist mein Arbeitgeber verpflichtet die Differenz weiter zu zahlen. Nun stellt sich mir die Frage wie ich das berechne und im Lohnprogramm hinterlege. Im Forum des Anbieters (Lexware Lohn + Gehalt) wurde mir lediglich ein Link auf diese Seite als Antwort gesendet. Ich habe die Mutterschutzfrist eingetragen, aber das Programm geht – fälschlich – von der kalendertäglichen Zahlung von 13 EUR aus.
Theoretisch wäre doch im Januar die Zahlung der Bundesversicherungsanstalt zu verrechnen, d. h. 450,00 EUR Lohn – Mutterschutzgeld 210,00 EUR = 240,00 EUR Zuzahlung. Für die weiteren Monate Februar, März, dann jeweils 450,00 EUR und April anteilig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Martina C.

Barbara Schatz
BS
Barbara Schatz

Hallo,
ich beziehe seit Mitte August 2018 Arbeitslosengeld I. Zwei Monate vor Beginn des Mutterschutzes (zum 1.1.19) kann ich einen Minijob in Höhe von 165 Euro aufnehmen. Wenn ich nur ALG I beziehe zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Aber wie verhält es sich nun, wenn noch ein Minijob dazu kommt? Kürzt die Krankenkasse oder muss der Arbeitgeber noch etwas zahlen? Danke für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Barbara Schatz

Annika van Gerven
AG
Annika van Gerven

Hallo zusammen, ich befinde mich bereits im Mutterschutz und habe zu meinem Hauptberuf einen 450€ Minijob. Nun hat mein hauptberuflicher Arbeitgeber bereits alles mit meiner Krankenkasse geregelt und ich habe das Geld, 13€ pro Tag, von der Krankenkasse, sowie den Lohnausgleich vom Arbeitgeber, erhalten.
Mein Minijob Arbeitgeber hat dies aber noch nicht gemacht und sie haben sich auch nicht gegenseitig kontaktiert, weil ich die erste werdende Mutter in beiden Betrieben bin und keiner wusste, wie man genau damit umgeht.
Wie müssen wir nun weiter vorgehen, bzw. was muss der Minijob Arbeitgeber nun genau machen? Wir sind derzeit leider etwas ratlos und hoffen sehr auf Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Annika van Gerven

Jaqueline Hammer
JH
Jaqueline Hammer

Hallo zusammen,
ich befinde mich zurzeit in dem 2 Vertrage meiner 1 Jährigen Vertragslänge, und habe jetzt wieder 6 Monate Probezeit. Wie verhält sich das auf meinen Schwangerschaft? Muss ich ihm trotzdem sofort bescheid geben das ich schwanger bin? Oder kann ich warten bis ich meinen Unbefristeten Vertrag bekommen habe und dann erst sagen das ich schwanger bin ? um einen unbefristet Vertrag zu bekommen.
Oder wie verhalte ich mich da am besten ?
Mit freundlichen Grüßen
Jaqueline Hammer

Lydia Herzog
LH
Lydia Herzog

Hallo ich habe folgende Frage. Ich bin seit dem 01.06.18 in einer Zahnarztpraxis für 4h/Woche angestellt. Jetzt bin ich schwanger. Ich habe gelesen das die 13 Wochen vor der Schwangerschaft zählen für die Berechnung des Mutterschutzgeldes. Da ich in der Praxis keine Prophylaxe mehr machen kann aufgrund der Schwangerschaft und auch nicht anders einsetzbar bin habe ich jetzt trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung? Die Praxis möchte nämlich das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Lydia Herzog

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
ich habe eine konkrete Frage zu folgendem Fall: ich habe einen versicherungspflichtigen Job bei meinem Hauptarbeitgeber und einen Mini-Job bei einem anderen Arbeitgeben. Ist es rechtlich möglich, freiwillig auf den Anspruch auf Zahlung eines Mutterschaftsgeldzuschusses des Minijob-Arbeitgebers zu verzichten oder ist das rechtlich nicht möglich, außer mit einer Kündigung vor Antritt des Mutterschutzes?
Vielen Dank!

Frau Müller
FM
Frau Müller

Eine Mitarbeiterin übt während der Elternzeit einen Minijob bei uns aus.
Nun ist sie erneut schwanger.
Wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis der letzten drei Monate
(Minijob) oder auf Grundlage der Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit berechnet?
Die Mitarbeiterin ist während der Elternzeit beitragsfrei gesetzlich versichert.
Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
Die Krankenkasse oder das Bundesversicherungsamt?

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KD
Kann während der ...

[…] Mutterschaftsgeld bei Minijobs […]

Anthea L.
AL
Anthea L.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Hauptgewerbe als freiberufliche Journalistin selbstständig (und privat versichert) und arbeite nebenbei in einem Minijob – verstehe ich dies richtig, dass ich aufgrund der Selbstständigkeit und privaten Versicherung keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe? Die Mutterschutzfrist im Minijob muss aber dennoch eingehalten werden? Mein Arbeitgeber im Minijob möchte das Arbeitsverhältnis zum Beginn der Mutterschutzfrist aufheben und danach dann wieder neu abschließen – kann dies irgendwie umgangen werden, da ich aktuell über den Minijob noch gesetzlich rentenversichert bin und dies eigentlich nicht unterbrechen möchte?
Freundliche Grüße aus Köln

TinaLaser
TI
TinaLaser

Liebes Team der Minijob-Zentrale,
Ich bin etwas verwirrt was meine Mutterschaftsleistungen angeht.
Bis zum Beginn meines Mutterschutz am 26.3. arbeitete ich mit 75% in einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit, sowie auf 450 Euro Basis als Nebenverdienst.
Nachdem ich den voraussichtlichen Geburtstermin an die Krankenkasse geschickt hatte, wurde mir umgehend von dort mein Gesamtanspruch für die ersten sechs Wochen ausgezahlt. Von meinem Nebenverdienstarbeitgeber bekam ich ein gekürztes Gehalt (mein übliches Geld minus der sechs Arbeitstage, die ich im März aufgrund des Mutterschutz nicht gearbeitet hatte). Vom Hauptarbeitgeber wurde für April ein reduziertes Gehalt auf Basis der Mutterschutzleistungen ausbezahlt, abzüglich eines Betrages den ich meines Verständnisses für den voll bezahlten März wieder zurückzahlen musste. Eine weitere Zahlung vom Minijob blieb aus.
Meiner Krankenkasse habe ich damals beide Arbeitgeber genannt. Nach Rücksprache hieß es, dass die beiden Arbeitgeber ihre Anteile am Mutterschaftsgeld untereinander ausmachen müssen, die Krankenkasse habe damit nichts am Hut. Sie habe den Maximalbetrag ausbezahlt. Ich ging daher davon aus, dass ich alles erledigt hatte und alles von selbst laufen würde. Nun kommen aber keine MutterschaftsLeistungen vom Nebenverdienst.
Meine Fragen:
1. Hätte ich die Leistungen für den Minijob separat beantragen müssen und wenn ja wo?
2. Wäre dies auch jetzt nach Beginn des Mutterschutz noch möglich? Zumindest für die acht Wochen nach Geburt.
3. Spielt es eine Rolle, dass ich meinen Minijob auf Ende des Mutterschutz gekündigt habe (da eine Wiederaufnahme ausgeschlossen ist und dem Arbeitgeber an einer unbefristeten Neubesetzung anstelle einer reinen Elternzeitvertretung gelegen war)?
Über ein wenig Klarheit würde ich mich sehr freuen.
Mit herzlichen Grüßen,
Tina Laser

W.Gerken
WG
W.Gerken

Hallo,
Ich habe eine Frage zur der An-und Abmeldung zur Sozialversicherung bzw.
der Unterbrechungsbescheinigung der Sozialversicherung. Da ich geringfügig beschäftigt und familienversichert bin muss ich diese Formulare anscheinend mit einreichen um Mutterschaftsgeld zu beantragen. Woher erhalte ich diese? Ich bekomme immer im Januar zu meiner Abrechnung eine Meldung zur Sozialversicherung. Ist dies die Anmeldung und erhalte ich beim Anfang der Schutzfrist dann die Abmeldung?
MfG W.Gerken

Nino
NI
Nino

Hallo,
Ich möchte wissen was ich alles brauche für Mutterschaftsgeld zum bekommen?
Ich habe 3 Arbeitgeber, mache Privat Haushaltshilfe. Was muss ich machen? Muss ich selbst Antrag stellen oder macht alles Arbeitgeber? ab 7 April fängt bei mir Mutterschutz an. Vielen Dank im voraus.

Hanim Sönmez
HS
Hanim Sönmez

Hallo, ich habe mal eine Frage. Meine Nichte verdient bei einer Anstellung Minijob und bekommt zur Zeit so zwischen 200 und 300 Euro netto im Monat. Sie ist über ihren Ehemann familienversichert. Habe ich das jetzt richtig verstanden dass sie für die Zeit 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bekommen kann und nicht von der Krankenkasse. Also soll sie den Antrag unter http://www.Mutterschaftsgeld.de ausfüllen und absenden. Bis wieviel Wochen vor dem Antritt soll dieser Antrag gestellt werden? Zusätzlich wird aber doch Erziehungsgeld beantragt, oder wird in diesen 8 Wochen nach der Entbindung kein Erziehungsgeld gezahlt? Hat man eigentlich nach der Elternzeit noch Anspruch auf die Stelle wenn meinen unbefristeten Vertrag auf 450 Euro Basis hat?
Lieben Dank im Voraus 🙂