
Hauptjob, Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristiger Minijob! Geht das? (Nachgefragt #30)
Frank aus Dortmund hat eine Hauptbeschäftigung als Bürokaufmann. Nebenbei kellnert er im Rahmen eines Minijobs mit Verdienstgrenze und verdient hiermit monatlich 300 Euro. Jetzt hat er die Möglichkeit, einen weiteren Job anzunehmen, der auf eine Dauer von 2 Monaten befristet ist. Er möchte nun wissen: Kann man neben einem Hauptjob zeitgleich einen Minijob mit Verdienstgrenze und einen kurzfristigen Minijob ausüben?
Susan aus unserem Service-Center antwortet:
Hallo Frank,
hier ist die Unterscheidung zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob sehr wichtig.
Was gilt für Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristige Minijobs?
Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann nur genau ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden. Es spielt in Ihrem Fall auch keine Rolle, dass Sie mit dem monatlichen Verdienst in Höhe von 300 Euro deutlich unter der zulässigen Arbeitsentgeltgrenze von 520 Euro bleiben.
Jede weitere dauerhafte Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst unter 520 Euro würde zum Hauptjob hinzugerechnet und müsste von ihrem Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemeldet werden. Mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung wären hierfür dann auch von Ihnen als Arbeitnehmer eigene Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen.
Sie haben aber die Möglichkeit, neben Ihrer Hauptbeschäftigung und Ihrem Minijob mit Verdienstgrenze einen kurzfristigen Minijob auszuüben. Ein kurzfristiger Minijob liegt generell vor, wenn die Beschäftigung im Laufe des Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage begrenzt ist. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es bei einem kurzfristigen Minijob nicht an.
Übergangsregelung:
Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen übergangsweise neu geregelt worden. Für die Zeit vom 1. März 2021 bis 31. Oktober 2021 gelten die Zeitgrenzen von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Blog “Corona: Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs wurden erneut ausgeweitet”.
Was müssen Minijobber bei einem kurzfristigen Minijob zahlen?
Bei einem kurzfristigen Minijob fallen für Minijobber keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Die Besteuerung kurzfristiger Minijobs kann durch den Arbeitgeber auf zwei Arten erfolgen. Zum einen individuell nach Ihrer Steuerklasse oder unter bestimmten Voraussetzungen pauschal in Höhe von 25 Prozent. Die Pauschalsteuer wird zwar vom Arbeitgeber abgeführt, kann aber dem kurzfristig Beschäftigten vom Verdienst abgezogen werden. Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den kurzfristigen Minijob individuell oder pauschal versteuert, ist das Finanzamt für steuerliche Fragen zuständig.
Nähere Auskünfte zur Besteuerung von kurzfristigen Minijobs finden Sie auch auf unserer Internetseite.
Wissenswertes rund um Mehrfachbeschäftigungen und Minijobs lesen Sie auch in unserem Blogbeitrag Können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden.
246 Kommentare
Leider kann man den Artikel nicht drucken oder per Mail senden, Schade…
Hallo Blog-Team der MJZ,
Sie trennen hier, aber auch in Ihren Erläuterungen, m.E. nicht scharf genug nach „kurzfristiger Beschäftigung“ und „kurzfristigem Minijob“.
Die Fragestellung lautete vorliegend:
„Kann man neben einem Hauptjob zeitgleich einen 450-Euro-Minijob und einen kurzfristigen Minijob ausüben?“
Sie führen dann dazu aus:
„Jede weitere dauerhafte Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst unter 450 Euro würde zum Hauptjob hinzugerechnet und müsste von ihrem Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemeldet werden.“
Das assoziiert zunächst, dass die o.g. Frage mit nein zu beantworten wäre. Sie beantworten die Frage zwar am Ende zutreffend, aber mit diesem Exkurs in den Bereich der gewöhnlichen, dauerhaft ausgeübten Minijobs, die hier gar nicht in Rede/Frage stehen, verwirren Sie lediglich.
Freundliche Grüße
R. Simak
LMS Hessen e.V.
Ich denke, es sollte bei der Antwort nochmals klar gemacht, dass man insgesamt mit dem 450 € Job und dem kurzfristigen Job nicht über 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten darf oder verstehe ich da etwas falsch? Also, alle 3 nebeneinander ok, aber wenn der 3. Job, der kurzfristige, zusammen mit dem 450 € 85 Tage zählt, ist es kein kurzfristiger Job mehr, richtig?
Den Artikel finde ich recht interessant. Leider geht es mir wie meinem Vorredner, ich kann den Artikel weder per Mail senden noch drucken. Musste den Text in ein Dokument einfügen und dann drucken…
HAllo ,
diese Aussage : „Auf die Höhe des Verdienstes kommt es bei einem kurzfristigen Minijob nicht an.“ hätte ich jetzt gerne mal richtig erläutert.
In den letzten Jahren durfte der Tagessatz für solch eine Beschäftigung nach meinem Steuerbüro 68 Euro nicht überschreiten! Hat sich das mit der aktuellen Verlängerung dieser Jobform auch nach Dez. 2018 hinaus geändert ????
Mich würde brennend interessieren, ob ich meinen Aushilfen auch mehr pro Tag zahlen darf ??? Wenn ja würde ich das sehr begrüßen
Hallo guten Tag.
Ich habe einen Job als Haushaltshilfe für 720, – Euro im Monat. Zusätzlich eine weitere angemeldeten Arbeitsstelle mit 160,-Euro montl. Darf ich noch eine Tätigkeit in Höhe 160,-oder mehr ausüben? Was ist zulässig?? Danke für die Antwort
Hallo liebes Team,
Im Bezug darauf, zwei 450-Euro Jobs auszuüben (Verdienst wäre insgesamt <450euro), finde ich bei euch die Information, dass dies bei "nicht versicherungspflichtigen Hauptbeschäften" möglich sei. Verstehe ich das richtig, dass das auch auf Erwerbsminderungsrentner anzuwenden ist?
LG Ina
Hallo Liebe Sandra.
Ich habe einen festen Job u einen Nebenjop.
Jetzt bin ich seit einem Unfall schon 3 Wochen krankgeschrieben u werde wohl dieses Jahr nicht mehr arbeiten können.
Aus diesem Grund komme ich nach 6 Wochen in den Krankengeldbezug.meine Frage währe hetzt wie das dann mit dem Nebenjob geht. Müssen die weiter zahlen od fällt das Geld weg.vielen Dank.
[…] Entgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen spielen übrigens dabei keine Rolle. Hauptjob, 450-Euro-Minijob und kurzfristiger Minijob! Geht das? (Nachgefragt #30) […]
Ich trete ab dem 1.10.2018 eine kurzfristige Beschäftigung in Form einer Rahmenvereinbarung befristet bis zum 31.12.2018 an. Die 70 Arbeitstage werden nicht überschritten in 2018. Kann ich ab .01.01.2019 diese Rahmenvereinbarung verlängern und wenn ja wieviele Arbeitstage kann ich ab dem 01.01.2019 arbeiten wenn es weiterhin eine kurfristige Beschäftigung sein soll? MfG
Hallo,
ich bin als Bürokauffrau hauptberuflich vollzeit tätig und habe einen Minijob bei Unternehmen A, bei dem ich (ab und zu) 2 Tage alle 3 Monate mal eingesetzt werde.
Jetzt bietet mir Unternehmen B einen 450 € Minijob an. Kann ich gleichzeitig bei A und B gemeldet sein, und ggf. auch für A noch spontan einen Tagesjob annehmen, wenn ich nicht über die 450 € kommen sollte?
Viele Grüße
J.
Ich habe mal eine Frage.
Ich habe eine stelle auf 80 Stunden im Monat
Zusätzlich habe ich eine 450 € Stelle
Wo ich 280 € verdiene.
Jetzt würde ich gerne auch noch in die Gastronomie zusätzlich arbeiten als kurzfristig
Ist das alles so erlaubt wie ich mir das vorstelle
Über eine kurze Information wäre ich Ihnen sehr dankbar lg Gabriele
Habe im Hotel monatl. 350€ als Hausmeister (Pensionist) verdient. Auch Samstag,Sonntags und Feiertags teilweise gearbeitet. Frage: Gibt es Sonntags u. Feiertags keine Zuschläge als Geringverdiener
Guten Tag,
ich würde neben meiner Hauptbeschäftigung (40Std/Woche) an wenigen Wochenenden im Jahr eine kurzfristige Beschäftigung bei einem weiteren Arbeitgeber eingehen (Verdienst > 450€ ; unregelmäßige Einsätze ; Gesamtanzahl von Arbeitstagen im Jahr < 70).
Wenn ich den Artikel richtig verstehe, sollte dies möglich sein. Gibt es allerdings etwas, was man steuerlich beachten sollte? Ist man in der Pflicht seinen Arbeitgeber bzgl. der kurzfristigen Beschäftigung zu informieren?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Hallo,
ich habe eine Frage, ich habe einen Hauptjob im Gleitzonenbereich (450,50-850) und einen 450 Euro Job (bei dem verdiene ich ca. 250 Euro pro Monat) und möchte jetzt noch eine kurzfristige Beschäftigung für 3 Monate ausüben. Ist das überhaupt möglich und was möchte ich beachten?
Liebe Grüße
ich bekomme 10.05euro die std. muss mein arbeigeber die erhöhung des mindeslohns trotzdem zahlen
Liebes Blog-Team,
danke für den informativen Beitrag.
Ich habe eine weitere Frage: Ist es grundsätzlich möglich, mehrere kurzfristige Minijobs hintereinander auszuüben?
Mein konkreter Fall stellt sich wie folgt dar: Ich bin Studentin und fange demnächst an, dauerhaft als Minijobberin zu arbeiten (ca. 10h/Woche, Verdienst ca. 400 €/Monat).
Ist es möglich, zusätzlich im Sommer nicht nur einen, sondern zwei kurzfristige Minijobs auszuüben (jeweils ca. 2 Wochen bei unterschiedlichen Arbeitgebern)?
Vielen Dank und freundliche Grüße
syxxty
Hallo,
ich bin Student und werde ab 01. Juni 2019 bis 31.08.2019 einen kurzfristigen Minijob ausüben (Monatliche Einkünfte von 2000 Euro). Zusätzlich werde ich in meinen Urlaubstagen im August auf einem Volksfest (Einkünfte ca. 1500 Euro) arbeiten. Weitere Einkünfte hatte ich 2019 nicht und es werden auch keine weiteren anfallen. Mein Arbeitgeber (kurzfristiger Minijob) wurde über die Tätigkeit auf dem Volksfest von mir in Kenntnis gesetzt. Gibt es zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen Konflikte bezüglich Steuer, Sozialversicherung, etc.?
Freundliche Grüße
David
Hallo!
wie steht die Frage mit dem gleichzeitigen Ausüben von kurzfristigen Beshäftigung und einem Minijob? Darf man?
Ich bin Studentin und bin in einer Firma kurzftistig beshäftigt, wo ich nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeiten darf, aber jetzt habe ich einen Angebot für einen Minijob im Sommer bekommen.
Können Sie mir genauer erklären, wie steht die Frage mit dem Steuer, mit den Stunden und mit dem Lohn, wenn ich die beiden Jobs parallel ausübe?
Ich will meine kurzftistige Beschäftigung nicht kündigen, weil ich in dieser Firma das ganze Jahr einen sicheren Job habe.
Freundliche Grüße
Anelia Stoyanova
Guten Tag liebes Minijob-Zentrale-Team,
zunächst erstmal vielen Dank für eure geduldigen, ausführlichen und vor allem hilfreichen Antworten hier im Forum!
Folge Frage/Situation: Ich arbeite als Nichtstudentin in einem 450 € Job (geringfügige Beschäftigung), habe jedoch keinen Hauptberuf, wie dies in Ihrem ganz oben angeführten Beispiel der Fall ist. Zusätzlich zu dieser geringf. Beschäft. bei der ich monatlich fast 450 Euro verdiene, möchte ich nun eine weitere Tätigkeit im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung ausüben. Ist dies möglich und hat dies irgendwelche finanziellen Auswirkungen auf den 450-Euro Job (geringf. Beschäft.), wenn ich mit meinen insgesamt aus beiden Jobs erzielten Einnahmen über 450 Euro im Monat komme?
Bleibt die kurzfristige Beschäftigung als auch die geringf. Beschäft. von der Sozialversicherungspflicht und den damit verbundenen Abgaben befreit?
Vielen Dank!
Tine
Hallo,
ich arbeite seit Mitte Juli 2019 in einem Minijob. Jetzt werde ich per 19.8.2019
bei diesem Arbeitgeber als Vollzeitkraft eingestellt. Geht das denn, dass ich bis
16.8.2019 als Minijobberin angestellt bin und im gleichen Monat als volle
Arbeitskraft?
Viele Grüße
Hallo Liebes Team,
ich arbeite seit dem 01.07.2019 in einem kurzfristigen Arbeitsverhältnis. Mein Arbeitgeber möchte mich nun zum 26.08.2019 fest anstellen, ist das möglich?
Kann ich im selben Monat als kurzfristig beschäftigter und als fester Angestellter gemeldet werden oder muss ich da etwas beachten?
LG
Hallo, ich bin 17 und fange im Oktober mein Studium an. Ich wollte von 01.07.19 bis 30.09.19 eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Leider bekam ich den falschen Vertrag und übte somit im Juli eine Teilzeitbeschäftigung aus und im August und September eine kurzfriste bei dem gleichen Arebitgeber. Jetzt wurde mir für die nächsten Monate einen Geringverdiener-Vertrag angeboten. Ich könnte Samstags weiterhin 5 Stunden arbeiten. Ist das rechtlich beim gleichen Arbeitgeber möglich?
Danke
Hallo, ich übe zur Zeit einen 450€ Job in meinem erlernten Beruf aus. Könnte ich noch einen Minijob im Gelegenheitsbereich ausüben?
Auf welche Stundenzahl pro Tag beziehen sich die 70 Arbeitstage im Kalenderjahr?
Danke schmal.
Hallo, ich habe eine geringfügige Beschäftigung, wo ich nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdiene, da ich nur 1 Woche/Monat arbeite. Nun fange ich ab Oktober mit einer kurzfristigen Beschäftigung an und frage mich unter welche Steuerklasse soll ich mich eintragen, jeweils?
vielen Dank
Hallo.
Erstmal vielen Dank für den ausführlichen und verständlichen Beitrag!
Ich befinde mich in folgender Situation:
1.SV-/Steuerpflichtiger Hauptberuf in Teilzeit
2. geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro Basis
Jetzt habe ich die Möglichkeit in den Weihnachtsmonaten einer weiteren Tätigkeit nachzugehen, die dieser Arbeitgeber dann als kurzfristige Beschäftigung auf Basis der 70-Tage Regelung anmelden wird.
Folgende Frage:
Kann ich den dritten Job in dieser Konstellation ausüben, ohne dass sich steuerlich gesehen etwas an meiner Situation ändert?
Beispiel: Ich verdiene
Hauptberuf 1400€ Netto (Nach SV und Lohnsteuerabzug)
geringfügige B. 450€ Netto
kurzfristige B. innerhalb der 70 Tage insgesamt 1000€ Netto (Netto, da der AG die Lohnsteuerbeträge mir in diesem Beispiel nicht vom Lohn abzieht bzw. sie schon in den Stundenlohn eingerechnet sind)
Bekomme ich nach diesem Beispiel im Monat x die 2850€ so heraus, oder muss ich mit weiteren Abzügen rechnen?
Vielen Dank schonmal!
Hallo, ich frage für eine Freundin, sie ist Rentnerin. In wievielen Nebenjobs (Minijobs) darf sie gleichzeitig und dauerhaft tätig sein?
Freundliche Grüße
Hallo, ich übe einen Teilzeitjob aus und gleichzeitig einen 450€ job. Jetzt habe ich eine neue Stelle mit einer kurzfristigen Beschäftigung. Diese sind der Meinung, dass die Tage meiner Teilzeitstelle mit eingerechnet werden müssen. Wie sieht das aus? Ist das so erlaubt?
Hallo zusammen,
ich arbeite hauptberuflich mit einem Verdienst von etwa 2200€ netto/Monat. Von Mai bis Oktober übe ich einen Nebenjob (Steuerklasse6) aus (nicht 450€!!). In diesem Nebenjob arbeite ich im Durschnitt 15 Arbeitstage im o.g. Zeitraum . Dazu wird dieser Vertrag jedes Jahr neu aufgesetzt.
Zusätzlich würde ich gern noch einen 450€ Job ausüben.
Bekomme ich hierbei Probleme?
Freue mich auf eine Rückmeldung
LG
Hallo,
ich bin Student und habe einen Studentenjob bei der Uni mit 41/h monatlich, der mit insg. 482.16 Euro vergütet wird (Steuerklasse1). Nun habe ich in den letzten Semesterferien bei einer Messe 8 Tage lang im Rahmen einer befristeten kurzfristigen Beschäftigung gearbeitet (Steuerklasse 1). Nun wurde mir mitgeteilt, dass mein regulärer Studentenjob rückwirkend mit Steuerklasse 6 besteuert wird. Kann das sein?! bzw. können sie mir das erklären?
Hallo liebes Minijob Team,
ich bin Student und habe Anfang des Jahres ein 3 monatiges freiwilliges Praktikum (SV und Steuerpflichtig) und anschließend ein 3 monatiges Pflichtpraktikum (Automatisch SV und Steuerfrei) absolviert. Jetzt arbeite ich in einer dem Grunde nach kurzfristigen Beschäftigung (90 Wochentage) und der Arbeitgeber hat mich trotzdem SV-pflichtig angemeldet und meint es wäre anders nicht möglich.
Bin ich durch die Praktika oder meine Situation als Student aktuell SV-Pflichtig? Ich habe dieses Jahr entsprechend noch nicht gemäß der 70 Tage Regelung gearbeitet, es sei denn, dass Pflichtpraktikum fällt darunter, was aber eigentlich nicht sein kann.
Liebe Grüße
C.
Hallo, ich habe derzeit einen Minijob bei dem ich ca 300 € im Monat verdiene. Nun möchte ich eine kurzfristige Beschäftigung (2 Monate) aufnehmen bei der ich ca 400 € verdiene. nun ist meinte Frage ob einer der beiden Jobs versteuert wird obwohl der Verdienst jeweils nicht 450 € übersteigt?
Liebe Grüße
[…] 450-Euro-Minijob und einen kurzfristigen Minijob ausübt. Mehr dazu können Sie in unserem Blog „Hauptjob, 450-Euro-Minijob und kurzfristiger Minijob! Geht das?“ […]
Hallo, ich habe folgende Frage: Wie in dem Beispiel genannt, arbeitet Vollzeit, + Minijob, + kurzfristiger Minijob, muss die Personen Sozialversicherungsbeiträge zahlen oder nur Steuern und das dann in seiner Steurklasse oder Steuerklasse 6 da er ja schon eine Haupttätigkeit hat? LG J.Steinbrenner
Hallo,
das geht leider nicht, übt man eine Teilzeitbeschäftigung und neben bei noch einen kurzfristigen Minijob beim gleichen Arbeitgeber aus, handelt es sich um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis.
Lesetipp: https://blog.minijob-zentrale.de/2018/04/06/minijob-und-hauptjob-beim-gleichen-arbeitgeber-geht-das-nachgefragt-25/
Freundliche Weihnachtsgrüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Liebes Minijob-Team,
mein Hauptjob geht ab 01.08. in eine Beurlaubung über. In diesem Hauptjob bin ich bis dahin bezahlt freigestellt.
Ab Februar möchte ich bei einem anderen Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung an ca. 2 Tagen pro Woche aufnehmen (70-Arbeitstage-Regelung). Es kann sein, dass daraus ab Sommer eine unbefristete Beschäftigung erwächst. Kann die Beschäftigung vom 01.02. – 31.07. in diesem Fall überhaupt als kurzfristige Beschäftigung betrachtet werden?
Freundliche Grüße
Hallo,
ist es möglich zwei kurzfristige Beschäftigungen parallel auzuüben bei verschienen Arbeitgebern?
Hallo,
ich habe einen versicherungspflichtigen Hauptjob und seit ca. 3 Jahren zusätzlich einen 450,00 Euro Job.
Jetzt hab ich ein Angebot bekommen regelmäßig (2 mal im Monat am Sonntag) bei einem Bekannten in seiner Firma zu arbeiten.
Meine Fragen dazu wären?
– Ist dies möglich?
– gilt der 2. Job dann als Kurzfistiger Minijob?
– wie wird das Ganze besteuert?
Hi Zusammen,
angenommen ich bin Vollzeit beschäftigt (40h) die Woche, würde allerdings als geringfügig Beschäftigter eine Saisonarbeit ausführen. Dieser Beschäftigung ist allerdings nicht monatlich regelmäßig (z.b jeden Samstag 8 Stunden), sondern an einem Wochenende im Monat (Freitag – Sonntag 8 Stunden bzw Samstag – Sonntag 12 Stunden). Ist sowas möglich?
Falls nicht, wäre es möglich Urlaub zu nehmen und dann dort zu arbeiten? (Achtung: Die Arbeit würde tatsächlich meine Erholung fördern, da ich dabei komplett von meinem normalen Job abschalten kann)
Danke und LG
Hallo, vielleicht gibt es hierzu auch schon eine Antwort, aber ich frage einfach nochmal:
Können Beschäftigte, die bereits einen 450-Euro-Minijob bei einem Arbeitgeber haben, zusätzlich einen kurzfristigen Minijob beim gleichen Arbeitgeber ausüben?? fragt ein Student im und außerhalb des Semesters
Hallo,
Ich bin derzeit eingeschriebener Student.
Ich üben bei einem Arbeitgeber einen 450€-Job über das ganze Jahr aus.
Bei einem anderen Arbeitgeber nutze ich im Sommer die 3 Monate kurzzeitig befristete Beschäftigung.
Können diese beiden parallel laufen?
Des Weiteren könnte ich nun auch noch als Werksstudent bei einem weiteren Arbeitgeber arbeiten. Wäre es möglich diesen Job zu den beiden anderen zur gleichen Zeit laufen zu lassen?
Gruß Peter
Hallo,
wir haben einen Bewerber, der bei uns eine kurzfristige Beschäftigung (3 Wochen) aufnehmen möchte.
Folgende Beschäftigungen übt er schon aus:
1. Freiberuflicher Yogalehrer (ca. 300€)
2. Minijob (ca. 450€)
3. Midijob (ca. 800€)
Ist es möglich ihn für 3 Wochen noch kurzfristig zu beschäftigen?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ich habe eine Frage zur Ausweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs.
Gilt diese Ausweitung nur für die Saisonarbeiter in der Landwirtschaft oder grundsätzlich für Mitarbeiter, die auf Grund der aktuellen Lage, vermehrt im Einsatz sein müssen ( Lagerarbeiter,Transporthelfer etc.)
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
ich mache gerade mein Abitur nebenbei arbeite ich in einer Bäckerei auf 450 euro Basis. Zudem habe ich jetzt einen Job zum Erdbeerverkauf angenommen, der befristet ist von Ende April bis Mitte August. Auch bei diesem Job werde ich nicht mehr als 450 Euro verdienen im Monat. Muss ich steuern bezahlen?
Hallo,
Wie muss denn der kurzfristige Minijob angemeldet werden? Gibt es dafür extra Formulare oder was auch immer? Was muss der AG berücksichtigen?
Danke
Hallo Bettina,
ein kurzfristiger Minijob im gewerblichen Bereich ist mit der Meldung zur Sozialversicherung im elektronischen Meldeverfahren zu übermitteln. Wie das geht, zeigen wir Ihnen in diesem Blog-Beitrag
https://t1p.de/Kurzfristiger-Minijob-anmelden
Handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung im Privathaushalt ist der Haushaltsscheck einzureichen, mit dem Vermerk, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt.
Für eine Beratung zur kurzfristigen Beschäftigung stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0355 2902-70799 montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Tag,
ich arbeite momentan Vollzeit & haben zusätzlich noch einen Nebenjob mit bis zu 8Std. die Woche.
Meine Frage ist nun, ob ich neben diesen Tätigkeiten noch einen kurzfristig beschäftigten Minijob ausüben kann, da ich aufgrund der momentanen Situation noch etwas Geld verdienen möchte, weil ich bei meinem Hauptjob nicht auf meine Stunden komme.
Falls ja, wie viele Stunden darf ich maximal machen bzw bis zu wie viel Geld darf ich bei dieser Kurzbeschäftigung verdienen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
LG
Hallo Minijobzetrale
bei uns hat sich eine Bewerberin gemeldet (Rentnerin), die einen ganzjährigen Minijob auf 450.-Eurobasis ausübt und dabei ca 123.- Euro im Monat verdient. Sie würde gerne bei uns auf 450.-Euro-Basis arbeiten. Da wir ein Museumsbetrieb sind, ist die Saison von Mai bis Oktober. Wir möchten sie nicht als kurzfristig beschäftigt, sondern in dieser zeit auf 450.- Euro-Basis (mit tatsächlicher Auszahlung der 450.- Euro anstellen) Monatlich würde sie also mit ihren 123.- Euro und dem Job bei uns von Mai bis Oktober über 450.- Euro kommen. Die Frage ist jetzt also, ob die 450.- Euro-Grenze monatlich oder jährlich gilt, den jährlich wäre sie so noch im 450.-Euro-Bereich, monatlich aber nicht mehr…
vielen Dank!
Guten Abend,
ich bin Studentin und übe einen Minijob auf 450€-Basis monatlich aus. Durch die Pandemie nehme ich für die Dauer von Mai bis Juli einen weiteren Minijob auf, bei dem im Arbeitsvertrag das befristete Ende (31.07.20) festgelegt ist. Reicht diese Zeitangabe aus, um als „kurzfristiger“ Minijob zu gelten? Meldet der neue Arbeitgeber den Minijob als „kurzfristigen“ Job an, oder muss ich irgendwie aktiv werden?
Ändert sich hierbei bei der Abrechnung meines bisherigen Minijobs etwas, oder kann dieser wie bisher weiterhin pauschal versteuert werden?
Vielen Dank vorab,
Sophie
Hallo,
Ich übe ganzjährig einen 450 Euro Job aus, welchen ich auch voll ausbezahlt bekomme. Jetzt würde ich noch gerne eine kurzfristige Beschäftigung bei der ich bis zu 70 Euro im Monat verdiene, dazunehmen. Muss ich diesen dann versteuern?
Viele Grüße