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Minijobs: Das ändert sich im Jahr 2023

Umlagen, Termine, Hinzuverdienst - im Jahr 2023 gelten bei Minijobs neue Regelungen, die für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für Beschäftigte wichtig sind. Hier erfahren Sie, welche Neuigkeiten es für nächstes Jahr gibt.

1. Termine und Beiträge im Jahr 2023 für gewerbliche Minijobs

Bei der Zahlung der Abgaben und der Übermittlung der Beitragsnachweise müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestimmte Termine beachten. Welche Termine im Jahr 2023 gelten und wie hoch die Beiträge für gewerbliche Minijobs sind, zeigen wir in unserem Beitrag „Minijobs: Das sind die Beiträge und Fälligkeiten im Jahr 2023“.

2. Mehr Hinzuverdienst für Rentner

Ab dem 1. Januar 2023 können alle Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Die Renten werden nicht mehr gekürzt. Zudem erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten. Was Rentnerinnen und Rentner mit einem Minijob über die neuen Hinzuverdienstgrenzen wissen sollten, erklären wir in unserem Beitrag „Minijob neben der Rente: Mehr Hinzuverdienst anrechnungsfrei möglich“.

3. Minijobs und das neue Bürgergeld

Im Januar 2023 löst das neue Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich auch Hartz IV genannt – ab. Mit der Einführung des Bürgergelds werden auch die Regelungen beim Hinzuverdienst angepasst. Alles Wissenswerte zum Thema Minijob und Bürgergeld finden Sie in unserem Beitrag „Bürgergeld und Minijob – Was Minijobber wissen müssen“.

4. Elektronische Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (eAU)

Künftig teilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern nur noch mit, dass ihr Arzt sie krank geschrieben hat. Die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dann selbst elektronisch bei der Krankenkasse abrufen. Damit Minijob-Arbeitgeber die AU-Bescheinigung abrufen können, müssen sie die gesetzliche Krankenkasse ihrer Minijobberinnen und Minijobber kennen und im Lohnabrechnungsprogramm eintragen. Weitere Infos finden Sie in unserem Beitrag „Warum Arbeitgeber die Krankenkasse ihrer Minijobber kennen müssen“.

5. euBP: Betriebsprüfung wird digital

Die Prüferinnen und Prüfer der Rentenversicherung prüfen spätestens alle 4 Jahre ob Arbeitgeber die Beitragszahlung korrekt durchgeführt haben. Seit einigen Jahren gibt es bereits ein elektronisches Verfahren – die „elektronisch unterstützte Betriebsprüfung“ (euBP). Die bisher freiwillige Teilnahme ist ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich verpflichtend. Auf Antrag des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin kann für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden. Weitere Informationen rund um das Thema Betriebsprüfung finden Sie in unserem Beitrag „Betriebsprüfung: Das sollten Minijob-Arbeitgeber wissen“.

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44 Kommentare

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Adriana Skrinjar
AS
Adriana Skrinjar

Wie viel monatlich wird der Minijob bezahlt? Sie haben mich immer am 1. des Monats bezahlt. Jetzt Ausreden in 2 Tagen, in drei Tagen. er wollte meine Kündigung nicht annehmen, obwohl er mir selbst eine Kündigung ausgesprochen hatte, ich aber keine erhalten habe. Wie geht es weiter?

Christina Vogten
CV
Christina Vogten

Warum bekomme ich im September 2023 für meinen minijob nur 450€ ,statt 520€ gezahlt?

Umzugsfirma Berlin
UB
Umzugsfirma Berlin

Ihr Blog bietet immer wieder einzigartige Einblicke, und ich lerne ständig etwas Neues dazu. Danke, dass Sie Ihr Wissen mit mir teilen!

O.Toktas
OT
O.Toktas

Vielen Dank für diese nützlichen Informationen.

Ludwig Geyer
LG
Ludwig Geyer

Ich arbeite seit fast 24 Jahren am Wertstoffhof 5 Std/Woche. Gibt es die Inflationsausgleichsprämie auch für uns Minijobber?

Stephanie Jacobi
SJ
Stephanie Jacobi

Ich möchte mal wissen, ob ein Minijobber nach 6 Wochen Krankheit mit Lohnfortzahlung danach Krankengeld bezieht oder ob er leer ausgeht.

Hans-Jürgen Möll...
HM
Hans-Jürgen Möll...

Müssen Altersrentner mit Minijob Umlagen zahlen?

Katinka
KA
Katinka

Moin, ich lebe in Scheidung und werde nach der Elternzeit einen Mini Job aufnehmen. Meine Frage wäre, kann ich über die Arbeit krankenversichert werden? Über meinen noch-Mann geht es auch speziellen Gründen nicht und ich muss meine Kinder und mich versichern können.

Roswitha Dornick
RD
Roswitha Dornick

Sehr geehrte Damen und Herren,
habe einen Hauptjob 30 h und einen 520,00 € Minijob, hier im Minijob durfte ich im Februar 23 nur 3 Stunden arbeiten, es wurden aber 3,6 % von 175,00 € für die Rentenversicherung abgezogen, das waren dann von Verdienst 33,96 € – 27,46 € , so dass ich nur 6,50 € ausgezahlt bekam, ist das rechtens ? Freundliche Grüße Roswitha Dornick

Anika
AN
Anika

Guten Abend, dürfen eigentlich steuerlich zusammenveranlage Eheleute beide einen Minijob ausüben und sind beide bei einer Pauschalversteuerung dann auch steuerfrei? Vielen lieben Dank und herzliche Grüße

Katrin Schulze
KS
Katrin Schulze

Hallo,
Ich habe einen Minijob begonnen und mir stellt sich die Frage, wie es wenn mein (1 Jahr) mal krank wird. Über meinen Hauptarbeitgeber bekomme ich dann Kinderkrankengeld, aber das reicht nicht aus. Wie läuft es dann bei meinem Minijob (520€) monatlich.
Lg

Wilfried Küppers
WK
Wilfried Küppers

Ist der Minijob Steuer oder sozialversicherungs pflichtig.
Zahlt der Arbeitgeber weiterhin die pauschalen alleine

Laura Koch
LK
Laura Koch

Hallo,
ich habe einen Vollzeitjob und möchte noch einen 520€ Minijobs annehmen.
Soll ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen? Was würde es bringen mich nicht befreien zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen
L.Koch

Angela Schulz
AS
Angela Schulz

Ich bin im Jahr 2022 über meine Grenze vom minijob gekommen. 2023 arbeite ich wieder unter der Grenze vom minijob, darf die lohnbuchhaltung trotzdem drei Monate steuen abziehen.

Katja L.
KL
Katja L.

Wie komme ich als Arbeitgeber im Privathaushalt an die eAU des Minijobbers?

Klaus Schawer
KS
Klaus Schawer

Weshalb muss man in einem Minijob Beiträge zur Pflegeversicherung bezahlen, obwohl Sie daraufhin hinweisen, das keine Beiträge erhoben werden?! Wo ist die rechtliche Grundlage im Gesetz zu finden.

Elke Gorges
EG
Elke Gorges

Habe nicht gefunden, ob auch Arbeitgeber im Privathaushalt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch abrufen müssen? Wie soll das gehen? Ich habe kein Lohnprogramm, sondern führe die Abgaben per Haushaltsscheck ab.

Walter Pohl
WP
Walter Pohl

Hallo, nachdem ab 2023 neue Sätze für U1, U2 und das Insolvenzgeld gelten: Muss man eine neue Meldung abgeben oder berücksichtigt das die Minijobzentrale automatisch in der Berechnung der abzuführenden AG Anteile? VG W. Pohl

Martin Kemnitz
MK
Martin Kemnitz

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
zu Ihren Internet-Ausführungen zu div. Fragestellungen möchte ich noch eine Frage zu folgender Konstellation stellen:
Vorab: es wird immer darauf hingewiesen, dass mehrere Minijobs eingegangen werden können, wobei die Verdienstgrenze
520 €/mtl. bzw. der Jahresverdienst nicht überschritten werden darf, da dann sozialversicherungspflichtige (außer AL-Vers.) Abgaben zu leiden sind.
Wie verhält es sich, wenn ich als Beamter einen zweiten Minijob mit 520 €/Monatsverdienst eingehe?
Darf ich dann – wie bisher auch – ohne Abgaben den jeweils maximalen Betrag hinzuverdienen?
Den Steueranteil von 2% wird sicherlich vom jeweiligen Arbeitgeber geleistet?
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.
Beste Grüße Martin Kemnitz, Holsteiner Str. 4, 42719 Solingen, Tel.: +49 (0) 173 3191757

Christa Zoller
CZ
Christa Zoller

Liebe Mini-Job-Zentrale
Bei der alten Regelung zu Mini-Jobs galt, dass das durchschnittliche, monatliche Arbeitsentgelt kleiner bzw. maximal 450,- Euro sein darf. Ein vorhersehbares Überschreiten aufgrund von saisonalen Schwankungen (in unserem Betrieb z.B. durch den Biergartenbetrieb) ist unschädlich, sofern es keine erheblichen Schwankungen sind.
In den neuen Bestimmungen finde ich nun keine Ausführung mehr zu vorhersehbaren Schwankungen, sondern nur zu unvorhersehbaren. Da es jedes Jahr Sommer wird und einige Mitarbeiter z.B. in den Sommerferien dann vermehrt arbeiten wollen und können und wir sie dann auch brauchen, benötige ich hierfür eine Aussage.
Beispiel: Arbeitnehmer arbeitet während der Wintermonate 200-300 E/Monat, während zweier Sommermonate aber dann 700,- E.
Wie muss ich das behandeln?

Sandra Wager
SW
Sandra Wager

Guten Tag, stimmt es, dass bei Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit rückwirkend ab 01.10.22 (bis voraussichtlich 30.06.23) der Verdienst des Minijobs nicht angerechnet wird? Ich las dies zufällig im Bundesgesetzblatt, s. SGB III, § 109, (8)

Verstehe ich dies so richtig?

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

MfG

Susanne Hofmann
SH
Susanne Hofmann

Hallo,
ich beginne am 9.1.2023 eine Integrationsmaßnahme zur Teilnahme am Arbeitsleben an der FAW in Jena und beziehe dann Übergangsgeld.
Ab dem 1.1.2023 habe ich einen Minijob angenommen, wird mir da Übergangsgeld abgezogen?
Mit freundlichen Grüßen
S. Hofmann

umzugsunternehmen ...
UM
umzugsunternehmen ...

Danke für die Tollen neuen Infos.